Demonstrationsbeobachtung verteidigt eine radikal-demokratische Interpretation der Versammlungsfreiheit
Aufgrund der herausragenden Bedeutung von öffentlichen Versammlungen als unmittelbarstes Werkzeug gelebter Demokratie, führt das Grundrechtekomitee seit der Brokdorf-Demonstration 1981 Demobeobachtungen durch. Wesentliches Ziel ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu verteidigen und den oft einseitigen Berichten der Exekutive eine möglichst detaillierte Darstellung gegenüber zu stellen. Unsere Interpretationsbasis ergibt sich dabei nicht aus den Versammlungsgesetzen, sondern aus einer radikal-demokratischen Interpretation des Grundrechts auf Versammlungen entlang der Linien des Brokdorf-Beschlusses von 1985. Die Stärke der Demobeobachtungen liegt im genauen Hinsehen und Dokumentieren. Dafür müssen die Demonstrationsbeobachter*innen «außen» stehen und können auch nicht in die Versammlungen eingreifen. In dieser Unabhängigkeit liegt die Glaubwürdigkeit eines Demobeobachtungsberichts.