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Geschichte der Eskalation eines einwöchigen Protestgeschehens. Demonstrationsbeobachtung vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg zum G20


Geschichte der Eskalation eines einwöchigen Protestgeschehens. Demonstrationsbeobachtung vom 2. bis 8. Juli 2017 in Hamburg zum G20

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie legt auf der Grundlage der Demonstrationsbeobachtungen von 43 Beobachter*innen einen ersten ausführlichen Bericht über die Proteste gegen G20 in Hamburg vor und schließt sich der Forderung nach einer unabhängige Untersuchungskommission an. Anders als in der ersten medialen Berichterstattung waren die Blicke der Demonstrationsbeobachter*innen auf die angekündigten Versammlungen gerichtet und nicht auf die Riots, die Randale oder den Aufstand, der die Freitagnacht im Schanzenviertel prägte. Damit stand vor allem die polizeiliche Gewalt im Mittelpunkt der Wahrnehmung, die Zumutungen vom Ignorieren des Gerichtsbeschlusses auf das Recht, ein Camp in Entenwerder zu errichten (Sonntag, 2. Juli 2017), über die gewaltsame Auflösung der friedlichen „Welcome to hell“-Demo bis zur teilweise rücksichtslosen Gewalt gegen Gruppen und Einzelne am Tag des Zivilen Ungehorsams. Und auch noch bei der Großdemonstration am Samstag musste feststellt werden, dass der Schutz des Versammlungsrechts missachtet wurde. In die Versammlung wurde immer wieder polizeilich eingegriffen.

Wir gehen davon aus, dass noch immer viele Fragen gestellt werden müssen: Wie war es möglich, dass die Polizei dermaßen außerhalb der Rechtsordnung agieren konnte? Wo ist die politische Kontrolle des Polizeiapparats geblieben? (…) Zu fragen ist auch, welche Bundesbehörden – vom Bundesministerium des Inneren, über Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz bis hin zum Kanzleramt – in welchem Maß Einfluss auf die Planungen im Umgang mit dem Protest genommen haben.

Wissenschaftler*innen fordern eine unabhängige Untersuchungskommission statt eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Wir unterstützen diese Forderung mit Nachdruck. Es muss eine unabhängige Kommission gebildet werden, die frei von parteipolitischen Interessen die Vorgänge aufklärt, analysiert und Schlussfolgerungen zieht. Unabhängige Sachverständige, Wissenschaftler*innen, Beobachter*innen, Rechtsanwält*innen müssen das Recht haben, auch amtliche Materialien einzusehen und Zeug*innen anzuhören.

Zugleich muss sich aber auch die linke Bewegung fragen, wie sie die Diskussionen über legitime Proteste, über Ausdrucksformen und Mittel miteinander diskutieren will. Radikale linke Kritik muss sich immer neu fragen, wie Proteste so organisiert und kommuniziert werden können, dass ihre radikale Kritik zum Ausdruck kommt, ohne sich in revolutionären Gesten zu gefallen, die der gegenwärtigen Zeit und den vielen Erfahrungen mit gewaltvollen Revolutionen nicht entsprechen.

Insofern ist auch dieser Bericht noch ein vorläufiger. Es bleibt noch viel zu tun, aber wir hoffen mit diesem Überblick einen Beitrag dafür geschaffen zu haben.

Elke Steven

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