Der erstarkende Einfluss der AfD und die Forderungen nach deren Verbot bewegen gegenwärtig viele Menschen. Als Grundrechtekomitee stehen wir der Strategie, die AfD durch ein Parteiverbot zu bekämpfen, kritisch bis ablehnend gegenüber. Die Debatte hierzu haben wir mit mehreren Stellungnahmen begleitet. Vor diesem Hintergrund waren wir Ende Januar 2025 zu drei Diskussionsveranstaltungen eingeladen – in Bochum, Berlin und Hannover – in denen über das Für und Wider eines Verbotsverfahrens gegen die AfD debattiert wurde. Nur wenige Tage später, am 30. Januar, standen im Bundestag zwei Anträge zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens auf der Tagesordnung. Eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten lehnte die Einleitung eines Verbotsverfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.
Das Publikum der Veranstaltungen stand einem Verbotsverfahren überwiegend positiv gegenüber. Viele sahen ein Verbot als letzten Ausweg, um der Bedrohung breiter Bevölkerungsgruppen durch die AfD zu begegnen. Deutlich wurde zudem, wie groß die Hoffnung bei vielen ist, dass die anderen, ebenfalls nach rechts rücken den Parteien als Resultat eines AfD- Verbots weniger autoritär und rassistisch agieren würden. Aus unserer Sicht ist eine solche Hoffnung vergeblich.
Wir nahmen noch eine Einsicht aus den Veranstaltungen mit: Viele Befürworter*innen sind sich bewusst, dass dies keine dauerhafte Lösung ist und es, um den gegenwärtigen Krisen und den rassistischen Scheinlösungen der AfD zu begegnen, vielmehr tiefgreifender sozial-ökologischer Reformen bedarf. Allerdings werden solche Transformationen durch die andauernde Dominanz neoliberaler Kräfte blockiert. In Reaktion auf diese Blockade entscheiden sich viele Menschen dafür, die Verbotsstrategie zu unterstützen. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, eine Lösung ist sie nicht. Der Kampf um den solidarischen Gesellschaftsumbau und antirassistische Prinzipien muss weiter geführt werden.
■ Fabian Georgi | Michèle Winkler