02. Feb. 2017

Willkommen im starken Staat

Nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche am 19. Dezember haben sich vor allem die Regierungsparteien mit Vorschlägen für eine weitere Verschärfung von Sicherheitsgesetzen überboten. Mit besonders großer Kelle rührte dabei der Bundesinnenminister. In einem Gastbeitrag in der FAZ am 3. Januar gab er «Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten» aus.

 

Wir sparen uns an dieser Stelle eine Ideologiekritik des Geschwurbels («weltweit geachtetes starkes Land», «alle spüren, dass die Krisen zunehmen», «unser Land ist lernfähig», «dieser Auftrag beginnt mit der Ordnung bei uns», «im Geiste von Einigkeit und Recht und Freiheit», etc.), das die ministeriellen Forderungen begleitete, und konzentrieren uns auf letztere.

 

Thomas de Maizière breitet einen umfassenden Katalog der Zentralisierung der «Sicherheitsbehörden» aus.

 

  • Die Befugnisse des BKA seien «zu eng gefasst». Es brauche «einheitliche Regeln und eine bessere Koordinierung», was wohl nichts anderes heißt als eine Weisungskompetenz des BKA gegenüber den Landeskriminalämtern. Als Beispiel nennt der Minister die «Kontrolle von Gefährdern», wobei er sich selbstverständlich darüber ausschweigt, dass es sich bei denen weder um Verdächtige oder gar Beschuldigte einer Straftat, noch um Störer, also Verursacher einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit, handelt, und dass das Etikett des «Gefährders» eine rein administrativ-polizeiliche Zuschreibung ist.
  • Den Verfassungsschutz möchte der Minister gleich ganz «in die Bundesverwaltung übernehmen», sprich: die Landesämter abschaffen oder zu Außenstellen des Bundesamtes machen, womit selbst Einschränkungen der Macht des Geheimdienstes auf Länderebene, wie sie Thüringen zumindest vorhatte, erledigt wären.
  • Die Bundespolizei soll zu einer «echten Bundes-Polizei» werden. Sie hatte bisher schon Befugnisse für verdachts- und anlasslose Kontrollen im 30-Km-Raum hinter den Grenzen sowie auf Bahnhöfen und in Zügen. Diese Schleierfahndung soll sie in Zukunft «bundesweit» betreiben können. Landespolizeigesetze, die diese verdachtslosen – und gleichzeitig oft diskriminierenden – Kontrollen bisher ausschlossen, würden dadurch umgangen.
  • Mehr Aufgaben für die Bundespolizei gäbe es auch, wenn der Minister seine Vorstellung hinsichtlich der Abschiebungen durchsetzt. Er will nationale «Ausreisezentren» und er will die Kompetenz des Bundes zur Bearbeitung von Asylanträgen durch eine «Vollzugszuständigkeit bei der Aufenthaltsbeendigung» ergänzen, was Abschiebestopps oder Moratorien auf Länderebene unmöglich machen würde.
  • Auch bei «bundesweiten Katastrophen», was auch immer das ist, will der Minister Bundeskompetenzen. Und in solchen Fällen «sollte die Bundeswehr ihren Platz finden», zum Beispiel in Form eines «bewaffneten Objektschutzes», was dann wohl hieße, dass wir uns an den Anblick von Soldaten mit Maschinenpistolen in Bahnhöfen oder anderen «Objekten» gewöhnen müssten.

 

De Maizière ist nicht der erste Bundesinnenminister, der in einem grossen Aufwasch auch die kläglichen Reste des Föderalismus über Bord werfen möchte. Im Juni 2004, drei Monate nach dem Anschlag auf einen Vorortzug in Madrid, war es De Maizières sozialdemokratischer Vor-Vor-Vorgänger Otto Schily, der mit ähnlichen Vorschlägen aufwartete. In einem Brief an die damalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), der – was für ein Zufall – bei der Süddeutschen Zeitung landete, propagierte er, das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit «einem klaren Weisungsrecht gegenüber den bisher autonom arbeitenden Länderbehörden» auszustatten, um «Überschneidungen, Doppelarbeit, Reibungsverluste und Informationsdefizite» in der Terrorismusbekämpfung zu vermeiden. Er löste damit eine breite Debatte über die Reform der «Sicherheitsarchitektur» aus, in der sich vor allem Bundespolitiker*innen aus SPD und Union darüber einig waren, dass die Zahl der Sicherheitsbehörden zu hoch sei. Unionspolitiker*innen forderten übrigens schon damals, auch die Bundeswehr in die Terrorismusbekämpfung einzubinden. Die Innenminister der Länder leisteten jedoch parteiübergreifend Widerstand gegen die Pläne, ihre Landesbehörden platt zu machen oder zu bloßen Befehlsempfängern des Bundes zu degradieren. Ihr Argument war vor allem das der Besitzstandswahrung, Bayern protestierte sogar gegen die Verlegung des BND nach Berlin. Fragen der demokratischen Kontrolle, der Notwendigkeit von Checks and Balances, spielten in der Auseinandersetzung kaum eine Rolle.

Nach einigen Wochen zog Schily seine Forderungen zurück. Erreicht hatte er jedoch das Einverständnis der Länder zur Gründung des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ), an dem seit Ende 2004 die Polizeien und Geheimdienste des Bundes und der Länder, die Bundesanwaltschaft sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beteiligt sind, sowie die Einrichtung der gemeinsam von Diensten und Polizei bestückten Anti-Terror-Datei. Der Zentralisierungsprozess ging schleichend weiter.

Anfang 2009 – nun schon unter BMI Wolfgang Schäuble – trat das neue BKA-Gesetz in Kraft, das dem Amt auch die präventiv-polizeiliche Aufgabe der «Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus» einräumte – samt der ganzen Palette geheimer Befugnisse bis hin zum Trojaner-Einsatz. Die Kompetenzen der Länder blieben dabei unberührt. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2016 einen Teil der neuen BKA-Befugnisse zwar für verfassungswidrig, stellte aber die neue Aufgabe des BKA nicht in Frage.

Ende 2011 – nach der Selbstenttarnung des NSU – wurde das GTAZ durch ein weiteres polizeilich-geheimdienstliches Kooperationszentrum ergänzt: das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus (GAR), das ein Jahr später in ein neues Gemeinsames Extremismus- und Terrorismus-Abwehrzentrum (GETZ) eingegliedert wurde, das sich seither auch mit dem «Linksextremismus» und dem «Ausländerextremismus» befasst.

2015 folgte ein neues Bundesverfassungsschutzgesetz, das das BfV faktisch zur Zentrale des Inlandsgeheimdienstes machte: mit neuen Kompetenzen – auch ohne Zustimmung der Länder – auf deren Gebiet zu agieren, mit der umfassenden Verpflichtung der Landesämter ihre Informationen an den Bund zu liefern, mit einer zentralen Speicherung von Volltext- und Multimedia-Daten und natürlich mit dem Segen für das V-Leute-Unwesen.

Zwar konnte Schily 2004 seine umfassenden Zentralisierungsvorschläge nicht verwirklichen und auch De Maizière hat die seinen nicht umsonst in die Form eines Aufsatzes gepackt, der nachdenklich daherkommen sollte. Dass die Länder diese Vorschläge so nicht akzeptieren würden, dürfte auch dem Bundesinnenminister klar gewesen sein.

Grund zum Jubel ist das jedoch nicht: Das Leitmotiv, dem die Entwicklung der deutschen «Sicherheitsarchitektur» spätestens seit 2001 folgte, heißt «vernetzte Sicherheit». Die Unterschiede und Trennlinien zwischen Geheimdiensten und Polizei, insbesondere polizeilichem Staatsschutz, sind dabei längst verblasst. Die zentralen Behörden bekamen und bekommen in diesem Netz immer mehr Gewicht. Für die nächsten Jahre ist ein massiver Stellenzuwachs beim BKA, beim BfV und bei der Bundespolizei beschlossen. Die Bundespolizei ist längst kein Bundesgrenzschutz mehr. Bereits nach dem nicht-«terroristischen» Amoklauf in München im Sommer letzten Jahres einigten sich De Maizière und Verteidigungsministerin von der Leyen darauf, dass Polizei und Bundeswehr demnächst gemeinsame Übungen betreiben. Und dass sich Verschärfungen im Ausländer- und Asylrecht schnell machen lassen, haben wir seit langem gelernt.

Liberale Demokratien zeichnen sich dem Anspruch nach dadurch aus, dass sie klar zwischen Normal- und Ausnahmezustand trennen und letzteren auch tatsächlich auf Ausnahmesituationen reduzieren. Das war der Grund, weswegen der Militäreinsatz im Innern ausgeschlossen oder – seit 1968 – auf den «Notstand» beschränkt bleiben sollte. Liberale Demokratien vermeiden gerade im «Sicherheitsbereich» die Ballung von Macht. Das war der Sinn und Zweck des Föderalismus. Und das ist auch der Anlass dafür gewesen, dass die Alliierten der neu gegründeten Bundesrepublik Nachrichtendienste nur erlaubten, wenn sie von der Polizei getrennt sind. Diese Teilungen und Differenzierungen sind schon in normalen bundesdeutschen Zeiten reichlich unterlaufen worden. Wer sich von ihnen verabschieden will, weil die «Zeiten» etwas «schwieriger» geworden sind, der verabschiedet sich auch von der liberalen Demokratie.