04. März 2025
Abolitionismus / Flucht / Menschenrechte / Polizeigewalt / Praxis & Aktion / Prozessbeobachtung / Rechtsstaatlichkeit / Strafrecht

Urteil in Dortmund: Freisprüche für tödliche Polizeigewalt

Am 12. Dezember 2024 wurde am Landgericht Dortmund das Urteil gegen fünf Polizist*innen verkündet, die an der Tötung von Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in einer Jugend­einrichtung beteiligt waren. Alle fünf Angeklagten wurden freigesprochen.

Dank zahlreicher Zeug*innen wurde im Prozess die ursprüngliche Polizeiversion einer polizeilichen Notwehrlage richtig gestellt: Von Mouhamed Dramé ging zu keiner Zeit eine Gefahr aus. Als er in einer Nische im Garten der ­Einrichtung kauerte und ein Messer gegen seinen Bauch hielt, eskalierte­ die Polizei die bis dahin statische Situation,­ indem sie Pfefferspray gegen Mouhamed­ einsetzte. Seine einzige­ Möglichkeit zur Flucht war von Polizist*innen mit Taser und Maschinenpistole versperrt. Als er auf diese­ zuging, um dem Pfefferspray zu entkommen, setzten sie Taser ein, 0,7 ­Sekunden später trafen ihn schon die tödlichen Schüsse.

Anders als vor dem Prozess medial kolportiert, rannte Mouhamed nicht aggressiv auf die Polizist*innen zu. Das Gericht entschied allerdings, dass sich die Beamt*innen subjektiv fälschlich in einer Gefahrensituation gesehen hatten – es habe somit ein „Erlaubnistatbestandsirrtum“ bestanden, alle Angeklagten seien freizu­sprechen. Übersetzt heißt das, der Waffeneinsatz­ gegen Mouhamed war nicht gerechtfertigt, aber die Polizist-*innen wähnten sich in einer Notlage und können daher strafrechtlich nicht für ihre Taten zur Verantwortung­ gezogen werden. 

Dieser juristische Kniff findet in der strafrechtlichen Praxis kaum ­Verwendung, wurde in Dortmund aber für den Schützen der Maschinenpistole und für die Beamt*innen mit Pfefferspray und ­Taser genutzt. Der Einsatzleiter wurde ebenfalls freigesprochen.

Bereits am Tag nach dem Urteil ­kehrte der Schütze in den Dienst zurück und wurde prompt zum Beamten auf Lebenszeit­ ernannt – die staatsoffizielle­ Belohnung für die tödlichen Schüsse. Der Wunsch der Familie ­Dramé, dass die beteiligten Polizist*innen nie wieder in den Polizeidienst­ zurückkehren sollten, blieb unerfüllt.

Mit dem Urteil billigte das Gericht das Einsatzverhalten der fünf Beamt*innen und ihre tödliche Einsatzlogik. Doch Gerichtsurteile finden nicht im luft­leeren Raum statt, sie sind Teil politischer Diskurse, in ihnen verdichten sich gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. So bezogen sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter*innen wiederholt auf die Forderungen des ­Solikreises „Justice for Mouhamed“ nach Verantwortungsübernahme und Konsequenzen und ­disqualifizierten diese als „politisch“ und „extrem“. ­Ras­sismus fand im Prozess nur dann Platz, wenn sich Angeklagte und Ver­teidi­gung­ vom Rassismus als Tatbeitrag­ distanzierten. Eine selbstkritische Reflexion und Auseinandersetzung mit strukturellem­ Rassismus seitens der Polizei blieb ­völlig aus.

Die Freisprüche­ von Dortmund ­wer-den Geschichte ­schreiben, auch ­deshalb, weil die ­Polizei bei Fällen­ tödlicher Polizeigewalt ­diskursiv und juristisch­ davon profitieren wird. Doch die Betroffenen­ des Systems tödlicher­ Polizeigewalt kämpfen weiter, vernetzen sich und lernen dazu. Tödliche­ Polizeigewalt­ und institutioneller­ Rassismus werden niemals ­unwidersprochen bleiben!

■ Britta Rabe

Unterstützt das Grundrechtekomitee!

Interessiert an unserer Arbeit?

E-Mail-Newsletter abonnieren
Rundbrief bestellen

Folgen Sie uns auf Social Media!

X
Instagram
Bluesky

Das Grundrechtekomitee ist für seine radikaldemokratische Arbeit auf Ihre Spenden angewiesen.

Spenden Sie jetzt
Werden Sie Fördermitglied