Am 12. Dezember 2024 wurde am Landgericht Dortmund das Urteil gegen fünf Polizist*innen verkündet, die an der Tötung von Mouhamed Lamine Dramé am 8. August 2022 in einer Jugendeinrichtung beteiligt waren. Alle fünf Angeklagten wurden freigesprochen.
Dank zahlreicher Zeug*innen wurde im Prozess die ursprüngliche Polizeiversion einer polizeilichen Notwehrlage richtig gestellt: Von Mouhamed Dramé ging zu keiner Zeit eine Gefahr aus. Als er in einer Nische im Garten der Einrichtung kauerte und ein Messer gegen seinen Bauch hielt, eskalierte die Polizei die bis dahin statische Situation, indem sie Pfefferspray gegen Mouhamed einsetzte. Seine einzige Möglichkeit zur Flucht war von Polizist*innen mit Taser und Maschinenpistole versperrt. Als er auf diese zuging, um dem Pfefferspray zu entkommen, setzten sie Taser ein, 0,7 Sekunden später trafen ihn schon die tödlichen Schüsse.
Anders als vor dem Prozess medial kolportiert, rannte Mouhamed nicht aggressiv auf die Polizist*innen zu. Das Gericht entschied allerdings, dass sich die Beamt*innen subjektiv fälschlich in einer Gefahrensituation gesehen hatten – es habe somit ein „Erlaubnistatbestandsirrtum“ bestanden, alle Angeklagten seien freizusprechen. Übersetzt heißt das, der Waffeneinsatz gegen Mouhamed war nicht gerechtfertigt, aber die Polizist-*innen wähnten sich in einer Notlage und können daher strafrechtlich nicht für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden.
Dieser juristische Kniff findet in der strafrechtlichen Praxis kaum Verwendung, wurde in Dortmund aber für den Schützen der Maschinenpistole und für die Beamt*innen mit Pfefferspray und Taser genutzt. Der Einsatzleiter wurde ebenfalls freigesprochen.
Bereits am Tag nach dem Urteil kehrte der Schütze in den Dienst zurück und wurde prompt zum Beamten auf Lebenszeit ernannt – die staatsoffizielle Belohnung für die tödlichen Schüsse. Der Wunsch der Familie Dramé, dass die beteiligten Polizist*innen nie wieder in den Polizeidienst zurückkehren sollten, blieb unerfüllt.
Mit dem Urteil billigte das Gericht das Einsatzverhalten der fünf Beamt*innen und ihre tödliche Einsatzlogik. Doch Gerichtsurteile finden nicht im luftleeren Raum statt, sie sind Teil politischer Diskurse, in ihnen verdichten sich gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. So bezogen sich Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Richter*innen wiederholt auf die Forderungen des Solikreises „Justice for Mouhamed“ nach Verantwortungsübernahme und Konsequenzen und disqualifizierten diese als „politisch“ und „extrem“. Rassismus fand im Prozess nur dann Platz, wenn sich Angeklagte und Verteidigung vom Rassismus als Tatbeitrag distanzierten. Eine selbstkritische Reflexion und Auseinandersetzung mit strukturellem Rassismus seitens der Polizei blieb völlig aus.
Die Freisprüche von Dortmund wer-den Geschichte schreiben, auch deshalb, weil die Polizei bei Fällen tödlicher Polizeigewalt diskursiv und juristisch davon profitieren wird. Doch die Betroffenen des Systems tödlicher Polizeigewalt kämpfen weiter, vernetzen sich und lernen dazu. Tödliche Polizeigewalt und institutioneller Rassismus werden niemals unwidersprochen bleiben!
■ Britta Rabe