Sowohl aus demokratischer als auch aus menschenrechtlicher Perspektive ist der Protest gegen das Freihandelsabkommen TTIP dringend geboten. TTIP wird die Grundlagen der immer schon gefährdeten Demokratie zugunsten der Kapitalinteressen noch weiter aushöhlen. Das Grundrechtekomitee hebt jedoch einen weiteren Aspekt hervor, der bislang in der Öffentlichkeit zu wenig Beachtung gefunden hat. Gerade zu einer Zeit, in der große Fluchtmigrationen Europa erreichen, müssen auch die Fluchtursachen benannt werden, die unter anderem im Freihandel ihren Ursprung haben.
Freihandel: Demokratie am Scheideweg
Für all diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich bereits mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership | TTIP) auseinandergesetzt haben, gibt es gute Gründe, gegen dieses in schwer durchschaubaren Verfahren zwischen der Europäischen Union und der USA hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen politisch zu opponieren, am 10. Oktober 2015 in Berlin auf die Straße zu gehen und anschließend den Protest auf allen Ebenen fortzusetzen. Die Sorgen, die Millionen Bürgerinnen und Bürger in Europa bewegen, sind berechtigt. Mit TTIP entstünde die mächtigste Freihandelszone der Welt, die auf absehbare Zeit die Regeln des Welthandels bestimmen und dominieren würde. Die seit langem ins Stocken geratenen Verhandlungen der zuständigen multilateralen Welthandelsorganisation (WTO) könnten damit umgangen werden. TTIP umfasst einen Wirtschaftsraum von immerhin rund 800 Millionen Menschen, der bereits heute für rund 45% bis 50% der Weltwertschöpfung und ein Drittel des Welthandels aufkommt. Tagtäglich werden Waren und Dienstleistungen im Wert von 1,8 Milliarden Dollar ausgetauscht. Die Zollschranken fielen im transatlantischen Handel nicht wirklich ins Gewicht, so der Sprecher des ehemaligen EU-Handelskommissars Karel de Gucht: „Die größten Hindernisse sind die unterschiedlichen Zulassungsregeln und Standards, weshalb wir nicht nur die Zölle abschaffen wollen, sondern vor allem eine Harmonisierung dieser Regeln anstreben.“1 Zu den „nichttarifären Hemmnissen“, die Export und Import beschränken, zählen Produktionsnormen, Subventionen, aber auch Gesetze, die zum Schutz der Umwelt oder der Verbraucher erlassen wurden.
Die EU-Kommission erwartet durch die entstehende transatlantische Freihandelszone (TAFTA) nach unterschiedlichen Studien ein Wirtschaftswachstum bis zum Jahr 2027 von 0,5 % und über 2 Millionen neue Jobs in der OECD-Staatenwelt. Durchschnittlich soll ein vierköpfiger Haushalt einen jährlichen Wohlstandsertrag von 545,- € davontragen. Eine fiktive statistische Größe jenseits tatsächlicher sozialer Ungleichheiten und ungleichem gesellschaftlichen Machtzugang zu den politischen Entscheidungszentren: Die Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik (Memo-Gruppe) kritisiert diese vermeintlichen Wohlstandseffekte der transatlantischen Freihandelszone als „modernes Kaffeesatzlesen“.2 Es ist einsichtig, dass die voraussichtliche Wohlstandssteigerung gar nicht exakt beziffert werden kann. Vieles sind insofern politische Versprechungen, die allein die Akzeptanz des Freihandelsabkommens in den Bevölkerungen erhöhen sollen. Mit dem Ergebnis: „Das geplante TTIP-Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU würde … massive 'Sachzwänge' erzeugen. Die Folgen der wirtschaftsliberalen Gestaltung der realen Welt (Gesetze, Infrastruktur, Daseinsvorsorge) zeigen sich meist erst nach längerer Zeit. Die gesellschaftliche Umwelt, die Rahmenbedingungen des täglichen Lebens erscheinen den betroffenen Menschen dann (oftmals Jahre später) als 'normal' und quasi naturgegeben und erhalten einen 'schicksalhaften Anstrich', auch wenn sie einst mittels wirtschaftsliberaler Theorie begründet wurden.“3
Es sind die im TTIP-Abkommen beabsichtigte Reduzierung und Beseitigung dieser „nichttarifären Handelshemmnisse“, die vor allem den Protest und Widerstand in den betroffenen Bevölkerungen zu Recht hervorgerufen haben. Die europäisch-bürgerschaftliche Kritik sei kursorisch zusammengefasst:
1. Die Gefahr, dass Arbeitnehmerrechte aufgeweicht oder umgangen werden, da in den USA die Rechtspositionen der Arbeiterinnen und Arbeiter weitaus schwächer ausgestaltet sind als in Europa.
2. Die Gefahr, dass Gesundheits- und Umweltstandards ausgehebelt werden. In diesen Bereichen könnten die wirtschaftsfreundlichsten Standards zur allgemeinen Norm erhoben werden (race to the bottom), denn es geht den transnationalen Konzernen wesentlich darum, die handelspolitischen Hemmnisse (z.B. Zulassungsbedingungen von Waren und Dienstleistungen) abzubauen. Selbst wenn lediglich die unterschiedlichen Standards diesseits und jenseits des Atlantiks wechselseitig anerkannt würden, bedeutete dies, dass die jeweilig geltenden Maßstäbe unterschritten und damit Güter eingeführt werden könnten, die den geltenden Standards eben nicht genügten. In Europa gilt das Vorsorgeprinzip: Ein Stoff oder ein Produkt gelten so lange als unsicher, bis nicht das Gegenteil nachgewiesen wurde. In den USA ist es umgekehrt (Nachsorgeprinzip): Erst bis der Nachweis erbracht wurde, dass ein Produkt unsicher ist, gilt es als sicher.
Die EU-Kommission widerspricht diesen Befürchtungen, bestehende Gesetze ständen nicht zur Verhandlung. Schutzstandards beispielsweise im Bereich Soziales, Nahrungsmittel und Datenschutz würden nicht aufgegeben. Nur, wer kann das während des geheim geführten Verhandlungsprozesses überprüfen?
3. In dem Freihandelsabkommen wird auch über den gegenseitigen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen verhandelt. Die EU-Kommission verspricht sich davon zusätzliche Arbeitsplätze in Europa. Kritiker befürchten, dass der Staat in seinen ökologischen und sozialen Vorgaben bei Ausschreibungen eingeschränkt werden könnte, wenn Konzerne aus den USA diese als Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbsposition reklamieren.
4. Das Freihandelsabkommen enthält auch ein Kapitel über den Investitionsschutz transnationaler Unternehmen, die bereits heute immense Direktinvestitionen tätigen. Das Abkommen soll die Eigentumsrechte, Investitionen und Profite der Unternehmen gewährleisten. Ein Staat, der Regelungen erlässt, die diese Gewährleistungen einschränken könnten, könnte vor einem internationalen Schiedsgericht verklagt werden (Investor-Staats-Schiedsverfahren, Investor-state-disput-settlement | ISDS). Diese sondergerichtlichen Schiedsverfahren stehen unter erheblicher gesellschaftlicher Kritik, da in ähnlichen Investor-Staats-Verfahren auf Grundlage anderer Freihandelsabkommen sich die immense Bedeutung der Schadensersatzklagen der transnationalen Unternehmen erwiesen hat. Staatliche Regelungen, die im Interesse des Gemeinwohls getroffen worden sind, können von den transnationalen Unternehmen vor den Investitionsschiedsverfahren angegriffen, der Staat verklagt und ein millionenschwerer Schadensersatz zulasten der Gesellschaft herausgeschlagen werden.4 Aufgrund der massiven öffentlichen Kritik wurden die Verhandlungen über die Investor-Staats-Schiedsverfahren (ISDS) vorübergehend ausgesetzt und inzwischen neue Vorschläge für einen sogenannten Investitionsgerichtshof vorgelegt, die die Konzernsonderrechte nur unter neuem Etikett verpacken.
5. Eine weitere schwerwiegende Kritik wird an dem „Rat für regulatorische Kooperation“ geäußert. In diesem Verfahren würden vor aller parlamentarischen Beratung bei neuen Gesetzesvorhaben vorab die Konzerne in die Ausarbeitungen eingebunden, damit diese den Regularien des Freihandelsabkommens und den Interessen der Konzernlobbyisten entsprechen.
Es wird deutlich, dass in diesem Freihandelsabkommen sowohl der Öffentlichkeit als auch der parlamentarischen Kontrolle keine nennenswerte Bedeutung beigemessen wird. Die Journalistin Ulrike Herrmann kritisiert deshalb zu Recht: „Es gibt keine echte demokratische Mitsprache bei den TTIP-Verhandlungen. Am Ende (des Verhandlungsprozesses – d.V.) kann das europäische Parlament nur zustimmen oder ablehnen, aber keine Einzelklauseln beanstanden. Und sobald das Abkommen abgeschlossen ist, lässt es sich faktisch nie wieder verändern. Da alle Vertragspartner zustimmen müssten, könnten die USA oder schon ein einziges EU-Land jede Änderung blockieren.“5 Sie sieht die eigentliche Gefahr darin, dass über TTIP undemokratische Verfahren etabliert werden könnten, die den Unternehmen zu viel Macht einräumen.6 Zudem ist ein Weiterentwicklungsrecht ohne Parlamentseinbindung (living agreement) im Rat für regulatorische Kooperation vorgesehen. Lori Wallach von der größten US-amerikanischen Verbraucherschutzorganisation „Public Citizen's Global Trade Watch“ in Washington, D.C. bezeichnet TTIP als die große Unterwerfung, die die Herrschaft der mächtigsten Kapitalgruppen über den Großteil der Welt zementierte und juristisch absicherte.7 Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha hält dafür: „Um zu verhindern, dass Demokratie und Recht im Kielwasser einer enthemmten Weltökonomie untergehen oder zu bloßen Legitimationshülse degenerieren, sind freilich (erneut) Aufklärung und entsprechendes Engagement notwendig.“8
Fluchtursache: Freihandel
Das Freihandelsabkommen TTIP betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger Europas, sondern muss in einem globalen Kontext verortet werden. Europa steht in Konkurrenz zu anderen Freihandelsräumen insbesondere im Asien-Pazifik-Raum. Gerade durch die „Schwellenländer“ gerät die EU unter Druck. Mit dem transatlantischen Freihandelsabkommen versucht die EU-Kommission die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Konzerne und die prägende Gestaltungsmacht im internationalen Handelssystem zurückzugewinnen und ein globales Regelsystem zu entwerfen, eine neue Weltwirtschaftsordnung.9 Die Europäische Union verfolgt generell das Ziel, über Freihandels- und Investitionsabkommen die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, und hat zahlreiche Freihandelsabkommen abgeschlossen.10 Zu fragen ist, welche Auswirkungen TTIP auf die Staaten des globalen Südens haben wird. Damit sind jene Staaten gemeint, die eine weniger oder kaum industrielle Entwicklung aufweisen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit erschien im Januar 2015 eine Studie des ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, die die möglichen Auswirkungen untersuchte. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass die Entwicklungsländer durch den verstärkten Wettbewerb auf dem EU- oder US-Markt dramatisch an Marktanteilen verlören. Insgesamt aber hielten sich Vor- und Nachteile für die Schwellen- und Entwicklungsländer die Waage. Eine euphemistische Zusammenfassung im Interesse des globalen Nordens. Der Agrarsektor wird in der Studie weitgehend ausgeblendet. Dabei dürfte der Verlust des EU-Marktes besonders die ärmeren Agrarproduzenten treffen. Ebenso wird dem Verdrängungseffekt in den Staaten des globalen Südens wenig Beachtung geschenkt, wenn die Einfuhrzölle gegenüber der EU und den USA abgeschafft würden. Mit ihren auch konkurrenzbedingt verbilligten Waren drängten sie dann noch stärker auf die Märkte der Produzenten in Afrika, Asien und Lateinamerika.11 Mit den Freihandelsabkommen werden vor allem die partikularen Interessen der mächtigen Industriestaaten verfolgt. Deshalb ist Freihandel vor allem ein „Projekt der Mächtigen“, so Ulrike Herrmann.12
Seit über 12 Jahren dauert bereits die Kontroverse um die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Afrika an (Economic Partnership Agreements | EPA). In diesen Freihandelszonen soll der Handel liberalisiert und der Zugang der EU zu afrikanischen Märkten erleichtert werden. Dabei übt die EU gewaltigen Druck auf die afrikanischen Staaten aus: Sollten die Abkommen nicht zustande kommen, verlören die afrikanischen Staaten den bislang bevorzugten Zugang zum EU-Binnenmarkt.13 Das können sich die meisten afrikanischen Staaten nicht leisten. So sind inzwischen einige EPAs abgeschlossen worden, beispielsweise mit den Staaten der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Economic Community of West African States, | ECOWAS). In einem Appell afrikanischer Organisationen aus der Zivilgesellschaft an die nationalen afrikanischen Parlamente und die EU-Institutionen heißt es unter anderem: „Die landwirtschaftliche und industrielle Produktion der afrikanischen Länder wird der Konkurrenz mit den wettbewerbsfähigeren und oft stark subventionierten Produkten aus der EU ausgesetzt, was die Möglichkeiten einer regionalen Entwicklung und Integration einschränken wird.“14 Sie fordern, die Abkommen nicht zu ratifizieren. Auch wenn die EU-Kommission beteuert, dass Afrika von den Handelsabkommen (EPAs) profitiere, wächst die Kritik der Gewerkschaften, Kirchen, Studierendengruppen, NGO-Netzwerke und Kleinbauernverbände in den afrikanischen Staaten, dass die Abkommen die eigene Entwicklung blockiere und die EU versuche, sich den exklusiven Zugang zu den Rohstoffen zu sichern, indem afrikanische Exportzölle gegenüber der EU abgebaut werden.15 Dabei werden sie von Organisationen wie „Brot für die Welt“ unterstützt.
Die Verbindung zum TTIP-Freihandelsabkommen benennt Richard Kozul-Wright, Direktor der Globalisierungsabteilung bei der UNO-Konferenz für Handel und Entwicklung in Genf: Diese Abkommen (EPAs und TTIP) würden genutzt, um Finanzdienstleistungen oder Rechte an geistigem Eigentum zu verhandeln. Ratifizierten die afrikanischen Staaten die EPAs, müssten sie ein halbes Jahr später mit der EU über die Liberalisierung zahlreicher weiterer, in den EPAs nicht abgedeckter Sektoren verhandeln. Die Liberalisierung staatlicher Ausschreibungen beispielsweise dürfte viele afrikanische Unternehmen, die von Aufträgen der eigenen Regierung lebten, empfindlich treffen. Denn gegen die europäische Konkurrenz seien sie meist chancenlos.16
Freihandel, wie ihn die Europäische Union betreibt, zerstört Wirtschaften in Afrika. Die ökonomischen und sozialen Verwüstungen, die diese Freihandelsabkommen über Jahre hinterlassen werden, werden mehr und mehr Menschen in die Migration treiben. Eine Europäische Handelsstrategie, die wesentlich die Interessen großer Kapitalgesellschaften und transnationaler Konzerne verfolgt, verletzt absehbar das Menschenrecht auf Entwicklung, das 1985 von den Vereinten Nationen als unveräußerliches Menschenrecht normiert wurde, „kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen“. (Erklärung über das Recht auf Entwicklung | Resolution 41/128 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 4. Dezember 1986, Artikel 1)
Aus demokratischer und menschenrechtlicher Sicht muss gegen das Freihandelsabkommen TTIP und gegen die EPAs protestiert und phantasievoller Widerstand entwickelt werden.
1 Vgl. www.dw.com/de/eu-und-usa-wollen-die-ganz-gro%C3%9Fe-l%C3%B6sung/a-16584370 | eingesehen: 29.9.2015
2 Vgl. Tobias Kröll, „545 Euro“ – Modernes Kaffeesatzlesen, unter: www2.alternative-wirtschaftspolitik.de/uploads/m2114.pdf | eingesehen: 29.9.2015
3 Ebd., S. 1f.
4 Vgl. die empfehlenswerte Veröffentlichung: Thomas Fritz, TTIP – Die Kapitulation vor den Konzernen. Eine kritische Analyse der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft, Berlin, November 2014, hier: S. 7 ff. Online abrufbar unter: power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2015/07/ttip-ceta-tisa-kapitulation-vor-den-konzernen_web.pdf
5 Vgl. die lesenswerte Veröffentlichung: Ulrike Herrmann, Freihandel – Projekt der Mächtigen. TTIP EU-USA Freihandels- und Investitionsabkommen, Rosa-Luxemburg-Stiftung Büro Brüssel, April 2014, hier: S. 15. Online abrufbar unter: www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/sonst_publikationen/TTIP_UHerrmann.pdf
6 Ebd., S. 17.
7 Vgl. Lori Wallach, TAFTA / TTIP – die große Unterwerfung, Le Monde diplomatique vom 08.11.2013, unter: monde-diplomatique.de/artikel/2013/11/08/a0003.
8 Martin Kutscha, Sieg der Ökonomie über Demokratie und Recht?, in: Vorgänge – Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik Nr. 205, Heft 1, August 2014, S. 74-80, hier. S. 80.
9 Vgl. Claudia Schmucker, TTIP im Kontext anderer Freihandelsabkommen, in: ApuZ 50-51, S. 17-23, hier: S. 23.
10 Vgl. Europäische Kommission, Handel, Wachstum und Weltgeschehen. Handelspolitik als Kernbestandteil der EU-Strategie Europa 2020 (Kom 2010) 612; online unter: trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_146956.pdf.
11 Gabriel Felbermayr, Wilhelm Kohler, Rahel Aichele, Günther Klee und Erdal Yalcin: Mögliche Auswirkungen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) auf Entwicklungs- und Schwellenländer. ifo Institut, München, 2015, 250 Seiten. Download unter: www.cesifogroup.de/portal/page/portal/DocBase_Service/studien/studie2015-ttip-felbermayr.pdf. Kritisch: Forum Umwelt und Entwicklung (Hrsg.), Wunschdenken statt zeitgemäßer Wissenschaft, Berlin Februar 2015, online unter: www.ttip-unfairhandelbar.de/fileadmin/download/material/TTIP-Schwelle-_und_Entwicklungslaender_Kritischer_NGO_Kommentar.pdf. Vgl. auch: Sven Hilbig, TTIP: Wohlstand für den Süden, in: Blätter für deutsche und internationale Politik 6/2015, S. 33-35, hier: S. 34.
12 Siehe Fußnote 5.
13 Vgl. Dirk Kohnert, Afrikas TTIP? Weshalb die EPAs in der jetzigen Form verhindert werden müssen, in: Internationale Politik und Gesellschaft, ipg-journal 4.6.2014, online unter: www.ipg-journal.de/kommentar/artikel/afrikas-ttip-422/ | eingesehen 28.9.2015.
14 http://www.attac.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/ttip/EPA_EU-Westafrika_Appell.pdf
15 Vgl. Interview mit Kwabena Otoo: „EU macht Westafrika mit Zuckerbrot und Peitsche fügsam“ unter: www.neues-deutschland.de/artikel/986053.eu-macht-westafrika-durch-zuckerbrot-und-peitsche-fuegsam.html.
16 Vgl. Marc Engelhardt, Abkommen, die Afrika seiner Chancen berauben, in: WOZ Nr. 26/2015, 25.6.2015, online unter: www.woz.ch/-5fe2 | eingesehen: 28.9.2015.