Vom 8. bis zum 12. Januar 2018 fanden im ungarischen Szeged drei Sitzungen im Revisionsprozess gegen Ahmed H. statt. Der syrische Mann war 2016 zu zehn Jahren Haft wegen „Terrorismus“ und „illegalem Grenzübertritt“ verurteilt worden, nachdem er an Protesten gegen die Schließung der serbisch-ungarischen Grenze bei Röszke teilgenommen hatte.
Aufgrund von Verfahrensfehlern wurde das Verfahren im Juni 2017 zurück in die erste Instanz gegeben, dort sollen die Beweismittel erneut geprüft und bewertet werden. Britta Rabe nahm an den Prozesstagen im Januar als internationale Beobachterin für das Komitee für Grundrechte und Demokratie teil. Am 14. und 19. März 2018 werden die Plädoyers und das Urteil erwartet.
Der Prozess
Während der drei Prozesstage im Januar wurden Aussagen von einigen Polizeizeug*innen und von Ahmed H. aus dem ersten Prozess 2016 verlesen. Weiterhin wurden elf Videos der Polizei sowie aus TV-Mitschnitten vorgeführt. Sie zeigen Ausschnitte der Situation am Grenzzaun Röszke/Horgos am 16. September 2015. Sämtlichen Aufnahmen ist gemeinsam, dass sie gegen 17.30 Uhr enden – wenige Minuten vor dem Moment, in dem die ungarischen Polizei- und Anti-Terroreinheiten überraschend die im Grenzbereich wartenden Menschen, darunter viele Kinder und Kranke, mit Schlagstöcken, Tränengas und Wasserwerfern angriffen und viele zum Teil schwer verletzten. Als weitere Grundlage des Verfahrens dient ein schriftliches Protokoll aus dem ersten Prozess, das den Inhalt der Videos aus Sicht des Gerichts beschreibt.
Ein vierstündiges Polizeivideo ohne Ton zeigt die Situation im ungarischen Grenzbereich. Im Vordergrund stehen mehrere Reihen Sondereinheiten der Polizei und Wasserwerfer, im Hintergrund das Grenztor und eine Menschenmenge dahinter. Gelegentlich taucht Ahmed H. im Bildfeld auf, der sich mit einem Megafon an die ungarische Polizei hinter einer Absperrung vor dem Grenzzaun richtet. Auch zeigen die Ausschnitte, wie Ahmed H. offenbar etwas wirft. Mehrfach wurde er in den Prozesstagen vom Richter Jeno Kóbor nach vorn gebeten, um sich auf den Videos zu identifizieren.
Aufgrund des gelöschten Tons sind Ahmed H.'s Worte an die Polizei im Polizeivideo nicht dokumentiert. Die später gezeigten TV-Ausschnitte belegen allerdings Ahmed H.s Aussage, er habe zwischen der Menge und der Polizei vermittelt.
Offensichtlich glich man jetzt erstmalig die in den Aussagen enthaltenen Personenbeschreibungen der Polizei mit dem vorhandenen Foto- und Filmmaterial ab: Einige Vorwürfe gegen Ahmed H., er habe Polizeibeamt*innen verbal oder mit Gesten gedroht, stellten sich damit als falsch heraus: Es wurde deutlich, dass es sich bei den beschriebenen Personen aufgrund der unterschiedlichen Kleidung nicht immer um Ahmed H. gehandelt haben kann.
Der „terroristische Akt“ ist im ungarischen Recht äußert vage formuliert, als Terrorist kann bis zu 20 Jahren verurteilt werden, wer den Staat oder seine Repräsentanten unter Druck setzt. Mit den Würfen sowie angeblichen verbalen Drohungen gegenüber der Polizei wurde die Verurteilung Ahmed H.s als Terrorist in erster Instanz begründet.
Die damalige Situation am Grenzübergang Röszke
Die Ereignisse vom 16. September 2015 sind ohne die Entwicklungen auf der Balkanroute in den Monaten und Wochen zuvor nicht zu verstehen (1). Damals reisten viele Tausende Menschen von Griechenland informell über Serbien und Ungarn in Richtung Norden. Die betroffenen Staaten stellten bald vielfach selbst vorübergehend Transportmittel für die Durchreise zur Verfügung und richteten Camps auf der Route ein. Es wurde ein formalisierter Korridor geschaffen, um die staatliche Kontrolle über die selbstorganisierte Massenflucht entlang der Balkanroute zu erlangen – und diese zu beenden.
In der Nacht zum 15. September 2015 wurde das letzte Stück des Grenzzaunes zwischen Serbien und Ungarn geschlossen. Doch aus Serbien erreichten weiterhin tausende Menschen per Bus die Grenze nach Ungarn und stauten sich dort. Die langen Stunden am Grenzübergang sind von Warten geprägt, Familien haben sich dort niedergelassen in der Erwartung, die Reise würde – wie so oft in den vergangenen Tagen – irgendwann weitergehen. Entlang des Zaunes wird nach Lücken gesucht, man spricht die Polizei auf der ungarischen Seite an, die Menge skandiert "No food, no water! Open the Border" und andere Slogans, es werden Ansprachen gehalten – von Applaus begleitet, es wird am Zaun gerüttelt und dagegen getreten. Und tatsächlich ist das Tor auch an diesem Tag mehrfach kurz offen und Menschen schlüpfen hindurch. Das daraufhin zur Abwehr eingesetzte Tränengas und die Wasserwerfer der Polizei werden mit Steinwürfen beantwortet, mit Megafonen wird der ungarische Grenzschutz mal freundlich, mal mit Nachdruck aufgefordert, die Menschen weiterreisen zu lassen, Rauch steigt aus kleinen Feuern empor. Kurzum, es ist eine unübersichtliche und hoch emotionale Ausnahmesituation, in der sich die Menschen befinden, darunter auch Ahmed H. und seine Familie.
Ahmed H. wurde 2016 als Sündenbock für die Proteste und Durchbruchversuche am 16.9.2015 in Röszke verurteilt. Der Kontext wird dabei konsequent ausgeblendet: Die massive Polizeigewalt der ungarischen Einsatzkräfte an diesem Tage wird dabei ebenso wenig thematisiert wie die Erfahrungen der Flüchtenden entlang der gesamten Balkanroute, auf der sie ihr Recht auf Bewegungsfreiheit selbstbewusst durchsetzten – vielfach gegen massive staatliche Gewalt. Die Wucht dieser Bilder ließ uns damals auch in Deutschland den Atem anhalten.
Doch was sind Steinwürfe einiger notdürftig gegen das Tränengas vermummter Menschen gegenüber einem hochgerüsteten und bewaffneten Polizeiapparat mit Wasserwerfern? Bereits das Urteil in erster Instanz zu zehn Jahren Haft wegen Terrorismus war ein klar politisch motiviertes Urteil, das Viktor Orbán bis heute aktiv zur Legitimation seiner rassistischen Abschreckungspolitik nutzt. Die enge Verbindung von "Migration" und Terrorismus" bildet nach wie vor ein Hauptnarrativ der ungarischen Regierung. Die aktuelle politische Bedeutung des Prozesses wird auch in deren Medienarbeit zum Prozess deutlich: Auf der offiziellen Facebookseite der ungarischen Regierung wurden am Prozesstag des 8. Januar 2018 zehn Fotos mit ausgewählten Szenen vom Grenzübergang Röszke am 16.9.2015 veröffentlicht (2). Sie zeigen unter anderem mehrere junge Männer gegenüber der ungarischen Polizei sowie Bilder von aufgebrachten Menschen inmitten von Rauch und Tränengas. Obwohl Ahmed H. nur zweimal abgebildet ist, trägt die Fotosammlung als ganzes den Titel "Ahmed H. egy terrorista" (dt. "Ahmed H. ist ein Terrorist"). Dort verlinkt ist die Internetseite des Justizministeriums, auf der Paul Völner, dortiger Staatssekretär und zugleich Mitglied der Regierungspartei Fidesz, in einer Pressekonferenz erneut wiederholt, dass sich Ungarn nicht dem Druck Brüssels und europäischer Menschenrechtsorganisationen beugen wird.
Der Ausnahmezustand in Ungarn besteht seit September 2015. Begründet wird er bis heute mit der sogenannten "Massenmigration", obwohl Ungarn im Jahr 2017 nur 3.397 Geflüchteten einen Asylantrag zu stellen ermöglichte. Die illegalisierte Einwanderung wird mit dem zweifach gesicherten Grenzzaun, legalisierten Rückschiebungen (sog. Pushbacks) nach Serbien aus dem gesamten ungarischen Staatsgebiet und einem aggressiven Grenzschutz nach wie vor konsequent bekämpft: 21.717 Menschen sind im vergangenen Jahr nach offiziellen Zahlen verhaftet bzw. nach Serbien zurückgeschoben worden (3). Von Orbáns Grenzregime profitiert unter anderem Deutschland, das aktuell eine „Obergrenze“ und zentrale Aufnahmelager plant, aus denen Asylbewerber*innen bei Ablehnung direkt abgeschoben werden können.
Der Termin der Urteilsverkündung am 19. März findet mitten im Wahlkampf für die ungarischen Parlamentswahlen am 8. April 2018 statt. Die Richterin, die Ahmed H. in erster Instanz zu zehn Jahren Haft verurteilt hatte, wurde im Anschluss befördert. Es stellt sich also die Frage, wie unabhängig das Gericht in Szeged und Richter Jeno Kóbor sind, wenn Justizministerium und Regierung ihr Urteil über Ahmed H. bereits gesprochen haben?
(1) vgl. Marc Speer, Die Geschichte des formalisierten Korridors. Erosion und Restrukturierung des Europäischen Grenzregimes auf dem Balkan
(2) https://www.facebook.com/pg/kormanyzat/photos/?tab=album&album_id=1798783353527710
(3) www.helsinki.hu/wp-content/uploads/HHC-Hungary-asylum-figures-1-January-2018.pdf