Erklärung zum Residenzpflichtverfahren gegen Komi E. vor dem Verwaltungsgericht Halle/Saale am 26. Februar 2010
Residenzpflicht: Die Würde des Menschen ist antastbar
Es ist, um ein Lieblingswort des Bundesverfassungsgerichts zu verwenden, evident: die im Asylverfahrensgesetz normierten räumlichen Beschränkungen von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen auf den Kreis der ihnen zugewiesenen Ausländerbehörde (Residenzpflicht) behindert sie in ihrer Freizügigkeit und in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit erheblich. Diese Grundrechtsblockaden sind jedoch mit den Asylrechtsbestimmungen und ihrer Strafbewehrung laut einem Beschluss des BVerfG vom 10. April 1997 (2 BvL 45/92) mit dem Grundgesetz angeblich vereinbar.
Da spricht das Bundesverfassungsgericht auf hohem Ross vom "absoluten Wert" der Menschenwürde (s. die aktuelle Entscheidung in Sachen Hartz IV vom 9. Februar 2010).
Und diese Menschenwürde wird zur gleichen Zeit unter anderem im Bundesstaat Sachsen-Anhalt und dort speziell im "Saalkreis" durch die "Residenzpflicht" und zusätzliche Schikanen konkret verletzt. Gebühren werden von mittellosen Menschen erhoben, wenn sie den Gebietsarrest, in dem sie gefangen gehalten werden, überschreiten wollen. Art. 1 Satz 1 Grundgesetz lautet in Wirklichkeit: Die Würde des Menschen ist jederzeit im sicherheits- und ordnungspolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder(regierungen) anzutasten.
Auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte eine Petition, die freiheitswidrige Residenzpflicht abzuschaffen, mit der Begründung ab, die entsprechenden Vorschriften seien nicht zu beanstanden. (Pet 1-16-06-265) Die S o n d e r g e s e t z e für Ausländer/innen sind nun einmal so, warum sollte sich der Bundestag mit den Einwänden von Bürgerinnen und Bürgern beschäftigen. Die Spuren der systematisch diskriminierenden deutschen Vergangenheit schrecken in der vom eigenen Licht geblendeten Bundesrepublik nicht mehr.
Es ist an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag die menschenrechtswidrigen Ausländergesetze und ihre ausländerbehördlich-polizeilichen Verfahren änderte. Wenn er sich denn nicht nur am 27. Januar jedes Jahres meineidlich erinnerte. Im Übrigen sollten Richterinnen und Richter, den Grundrechten nicht nur in doppelter Moral zugetan, die nächste Gelegenheit nutzen, erneut eine verfassungsgerichtliche Klage einzureichen. Damit erkannt werden kann, wie ernst das Bundesverfassungsgericht seine eigenen Entscheidungen nimmt.
Der Prozess gegen Komi E., Vizepräsident der Initiative Togo Aktion Plus, vor dem Verwaltungsgericht Halle/Saale am 26. Februar 2010 wird zeigen, ob es noch Richterinnen/Richter in diesem Land gibt, deren erste und vornehmste Aufgabe darin besteht, alle Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, in ihren Grund- und Menschenrechten zu schützen. Sie werden von Vertretern aller drei Gewalten immer erneut verfassungswidrig veräußert.
Mögen Richter/innen, Bundestagsabgeordnete und politische Parteien in Deutschland lernen, dass Grund- und Menschenrechte politisches Handeln verbindlich anleiten. Dann haben sie auch ihren wichtigsten Beitrag, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Vorurteile gegen andere zu bekämpfen, geleistet. Indem sie selbst diese nicht in Gesetzen, Maßnahmen und Umgangsformen befördern.