Am 5./6. Juni 2019 tagt die Justizministerkonferenz der Länder in Travemünde. Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl die Justizministerkonferenz als auch die Arbeits‐ und Sozialministerkonferenz jeweils Beschlüsse gefasst, denen zufolge die arbeitenden Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen. Und schon 2015 hatte eine Bund‐Länder‐Arbeitsgruppe Beschlussvorlagen mit verschiedenen Varianten der Umsetzung geliefert. Ausgangspunkt war dort, dass die Länder als Arbeitgeber die Kosten für die Rentenversicherung übernehmen müssen. Dennoch weigert sich der Bund, eine Gesetzesinitiative zur Umsetzung der Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung auf den Weg zu bringen, da eine klare Zusage der Länder zur Finanzierung fehle.
Traurige Pointe: Die Gesetzesinitiative wurde im Strafvollzugsgesetz von 1977 verbindlich zugesagt, der Skandal der Nichteinbeziehung währt damit seit über 40 Jahren.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte deswegen bereits 2011 eine Petition gestartet, um die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung zu erreichen.
Jetzt fordert Britta Rabe vom Grundrechtekomitee ein Ende der unendlichen Geschichte, indem
- die Justizministerkonferenz nun ihren eigenen Beschluss ernst nehmen muss, indem sie dessen Umsetzung endlich konkret auf den Weg bringt.
- die Länder – eventuell über eine Bundesratsinitiative – ihre Bereitschaft zur Kostenübernahme erklären müssen, damit der Bund, der für den Erlass des Gesetzes (Sozialgesetzbuch VI) zuständig ist, tätig werden kann.
- der Bund, der verfassungsrechtlich verpflichtet ist, das fest zugesagte Gesetz zu erlassen, gegebenenfalls selbst eine Teilfinanzierung beitragen muss.