Das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und das dort angesiedelte Projekt „Abschiebungsreporting NRW“ kritisieren den Versuch der Kreisverwaltung Unna, eine Berichterstattung über die kommunale Abschiebungspraxis zu unterbinden.
Drei Wochen nach der Veröffentlichung eines Textes des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“ über die nächtliche Abschiebung einer dreiköpfigen Familie aus Schwerte nach Bangladesch gingen beim Grundrechtekomitee und dem Arbeitskreis Asyl Schwerte in der letzten Woche anwaltliche Abmahnungen ein, beauftragt von der Kreisverwaltung Unna.
Darin enthalten: sieben Seiten Kritik an der gemeinsamen Presseinformation des Projekts „Abschiebungsreporting NRW“ und des Arbeitskreises Asyl Schwerte zu der nächtlichen Abschiebung sowie die Aufforderung, zwei Aussagen sofort zu widerrufen und für die Zukunft zu unterlassen. Weiter enthalten: der Entwurf für eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Androhung einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR.
Das Grundrechtekomitee hat die Forderungen zurückgewiesen, da es sich bei den angegriffenen Äußerungen um grundrechtlich geschützte Meinungsäußerungen handelt. Um der Kreisverwaltung entgegen zu kommen, wurde die ursprüngliche Pressemitteilung ergänzt und die Ergänzungen dokumentiert.
Dr. Britta Rabe, Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.: „Die Kreisverwaltung Unna will mithilfe dieser Abmahnung unsere freie Meinungsäußerung zur rigiden Abschiebungspraxis in Nordrhein-Westfalen einschränken. Wir sehen in dem Verhalten des Kreises einen inakzeptablen Einschüchterungsversuch. Dass eine kommunale Stelle derart auf die öffentliche Meinungsbildung und die Tätigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen einwirken will, ist empörend.“
Sebastian Rose, Abschiebungsreporting NRW: „Es ist gerade Aufgabe von uns als Zivilgesellschaft, behördliches Handeln zu hinterfragen und kindeswohlgefährdende und rechtlich umstrittene Abschiebungen sichtbar zu machen. Die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren sollte das Mindeste sein, was Menschen gerade bei Abschiebungen erwarten dürfen. In diesem Sinne wird sich das Projekt auch zukünftig von Kommunalverwaltungen nicht abschrecken lassen. Statt juristischer Einschüchterungsversuche wünschen wir uns Dialogbereitschaft in den Kommunen, um die Rechte marginalisierter Personengruppen zu wahren.“
Dass die Kritik an der nächtlichen Abschiebung eines sechsjährigen Mädchens und seiner Eltern mehr als berechtigt ist, zeigen auch die Reaktionen aus Zivilgesellschaft und Presseberichterstattung. Dass der Kreis Unna für die Durchführung der Abschiebung einen Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Verwaltungsgerichts anführt, ändert nichts an unserer Rechtsauffassung.
Die Ruhr Nachrichten (hier, hier und hier) und der WDR (Lokalzeit Dortmund vom 02. März 2022) haben ausführlich über die Abschiebung berichtet, die betroffene Familie kam dabei selbst zu Wort. Vieles an der Abschiebung war aus unserer Sicht menschenunwürdig. Die für das Mädchen traumatisierende Erfahrung jener Nacht gipfelte zuletzt darin, dass ihre Mutter gegenüber dem WDR (Lokalzeit Dortmund vom 02. März 2022) schilderte, das sechsjährige Mädchen gebe sich im Nachhinein selbst die Schuld an der Abschiebung.