Vom 5. bis 10. September 2023 wird in München zum zweiten Mal die Internationale Automobilausstellung (IAA) stattfinden. Anlässlich dieser Messe rufen zahlreiche Akteur*innen unter dem Namen „Block IAA“ zu Protesten auf – von Camp über Demonstration bis hin zu zivilem Ungehorsam. Das Grundrechtekomitee wird mit insgesamt neun Beobachter*innen vor Ort sein.
„Seit langem erleben wir bundesweit eine Verschärfung der Repression gegenüber der Klimagerechtigkeitsbewegung. Allein in diesem Jahr wurden Besetzungen und Blockaden von Aktivist*innen brutal durch die Polizei geräumt; ihnen wird das Recht auf Versammlung beschnitten; sie werden teilweise zu Haftstrafen verurteilt und – wie im Falle der „Letzten Generation“ – in Bayern sogar mittels des Paragraphen 129 StGB unter dem Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung verfolgt.
Wir müssen davon ausgehen, dass den Protesten in München ebenfalls repressiv begegnet wird. Daher haben wir uns dafür entschieden, vor Ort zu sein und das Geschehen zu beobachten“, äußert sich Britta Rabe vom Grundrechtekomitee.
Bereits im Vorfeld des eigentlichen Protestzeitraums vom 5. bis 10. September, gibt es Aktionen in München: Neben dem Aufhängen von Bannern im Englischen Garten durch Ende Gelände München sind vor allem die Blockaden der „Letzten Generation“ im Stadtbild präsent. Um diesen vorzubeugen, hat die Stadt am 25. August mit Verweis auf die Behinderung von Rettungswägen durch die Aktionen eine Allgemeinverfügung gegen das Festkleben auf verschiedenen Straßen in München erlassen.
Diese Verfügung ermöglicht ein schnelleres Eingreifen durch die Polizei ohne individuelle Prüfung einer vorliegenden Straftat. Ein Widersetzen kann Geldstrafen bis zu 3.000 Euro nach sich ziehen. Sie gilt bis zum 12. September und damit bis nach der IAA.
„Bereits 2021 erfuhren die Proteste von Klimaaktivisti*innen während der IAA in München ein beispielloses Polizeiaufgebot. Dieses Mal sollen 4.500 Beamt*innen aus neun Bundesländern vor Ort sein; es werden Container im Innenhof des Polizeipräsidiums zur Ingewahrsamnahme aufgebaut; es wurde angekündigt, Überwachungsmaßnahmen und Personenkontrollen durchzuführen. Die Allgemeinverfügung ist ein Vorbote dessen, was wir in München zu erwarten haben.
Und auch das Durchsetzen von Präventivgewahrsam über viele Tage erleben wir schon jetzt im Zusammenhang mit der Letzten Generation. Stand heute betrifft das bereits 27 Personen. Wir werden beobachten, inwieweit durch diese Maßnahmen Versammlungsfreiheit in München eingeschränkt wird“, kommentiert Britta Rabe weiter.
Seit der Brokdorf-Demonstration 1981 führen wir Demobeobachtungen durch. Für uns hat das Recht auf Versammlung eine herausragende Bedeutung innerhalb einer gelebten Demokratie. In diesem Sinne werden wir auch in München die Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das Vorgehen der Polizei- und Sicherheitsbehörden beobachten.
Im Anschluss an die Demobeobachtung werden wir einen ausführlichen Bericht veröffentlichen.
Zuletzt hatte das Grundrechtekomitee vom 10. - 22. Januar das Protestgeschehen rund um die Räumung der Ortschaft Lützerath am Tagebau Garzweiler beobachtet. Dazu ist ein ausführlicher Bericht erschienen: „ENTSCHEIDUNG FÜR GEWALT“.