Das Komitee für Grundrechte und Demokratie wendet sich in einem offenen Brief an den Innenminister Minister für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, und an die Bundeskanzlerin und Abgeordnete aus dem vorpommerschen Wahlkreis, Dr. Angela Merkel.
In der kleinen vorpommerschen Hansestadt Demmin ist am 8. Mai 2014 ein junger Franzose von Polizeibeamten so traktiert worden, dass er im Krankenhaus zunächst in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Das Grundrechtekomitee schreibt: „Wir sind erschüttert, dass es bei Protesten gegen eine Versammlung von Neonazis, die seit einigen Jahren den Tag der Befreiung nutzen, um die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, zu solch eskalierter staatlicher Gewalt kommen kann. Eine Aufklärung des Geschehens ist dringend geboten.“ Weitere Verletzungen der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit im Umgang mit diesen Protesten werden benannt.
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel, sehr geehrter Herr Caffier,
in der kleinen vorpommerschen Hansestadt Demmin ist am 8. Mai 2014 ein junger Franzose von Polizeibeamten so traktiert worden, dass er im Krankenhaus zunächst in ein künstliches Koma versetzt werden musste. Nicht zuletzt der Präsident des Schweizer Komitees des Europäischen BürgerInnen Forums/Forum Civique Européen, Hannes Lämmler, bat uns, in dieser Sache aktiv zu werden.
Wir sind erschüttert, dass es bei Protesten gegen eine Versammlung von Neonazis, die seit einigen Jahren den Tag der Befreiung nutzen, um die Verbrechen des Nationalsozialismus zu relativieren, zu solch eskalierter staatlicher Gewalt kommen kann. Eine Aufklärung des Geschehens ist dringend geboten.
In den vergangenen Jahren sind immer wieder Demonstrierende, die gegen die Versammlungen von NPD, Kameradschaften und ähnlichen Gruppierungen demonstrieren, Opfer polizeilicher Gewalt geworden. Auch sie haben jedoch das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit. So urteilte das OLG Münster am 18. September 2012 (5 A 1701/11): „Dem Grundrecht unterfallen auch solche Versammlungen, bei denen die Teilnehmer ihre Meinungen zusätzlich oder ausschließlich auf andere Art und Weise, auch in Form einer Sitzblockade, zum Ausdruck bringen. Die Freiheit kollektiver Meinungskundgabe ist verfassungsrechtlich bis zur Grenze der Unfriedlichkeit geschützt. Unfriedlich ist eine Versammlung erst, wenn Handlungen von einiger Gefährlichkeit wie etwa aggressive Ausschreitungen gegen Personen oder Sachen oder sonstige Gewalttätigkeiten stattfinden. Es genügt hingegen nicht, dass es zu Behinderungen Dritter kommt, seien diese auch gewollt und nicht nur in Kauf genommen. Deshalb ist es insbesondere gestattet, die Blockade als Mittel einzusetzen, um das kommunikative Anliegen, öffentliche Aufmerksamkeit für einen politischen Standpunkt zu erzielen, auf spektakuläre Weise zu verfolgen und dadurch am Prozess öffentlicher Meinungsbildung teilzuhaben.“ (63f)
Die Aufgabe des Staates und der das staatliche Gewaltmonopol repräsentierenden Polizei ist es, diese Grundrechte zu schützen.
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie organisiert immer wieder bei potentiell konfliktträchtigen Demonstrationen Demonstrationsbeobachtungen. Damit wollen wir die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit schützen, die grundlegende und unentbehrliche Funktionselemente einer (repräsentativen) Demokratie sind.
Da wir wissen, wie wichtig Berichte aus Demonstrationsbeobachtungen sind, beziehen wir uns in unserer Einschätzung zwar auf viele weitere Berichte über diesen Tag, insbesondere aber auf den Bericht des Arbeitskreises kritischer Jurist*innen aus Greifswald (http://recht-kritisch.de/index.php/demobericht-demmin-2014/), der eine Demonstrationsbeobachtung organisiert hatte. Die Berichte zeigen auf, dass die Demonstrierenden zwar vielfältig gegen die geschichtsverdrehenden Kundgebungen protestierten, sich auch in den Weg setzten, selbst aber friedlich und gewaltfrei blieben. Auch das Vorgehen der Polizei wird als zunächst eher deeskalierend beschrieben. Um so unverständlicher ist die Gewalteskalation gegenüber einem jungen Franzosen, den diejenigen, die ihn kennen und die teilweise über Wochen mit ihm zusammen gelebt haben, als ausgesprochen sympathisch, sehr rücksichtsvoll, aufmerksam und ruhig beschreiben.
In all diesen Berichten irritieren uns folgende Vorgehensweisen, die Grundrechte verletzen und völlig unverhältnismäßig sind:
- Schon beim Zugang zu den Demonstrationen sind Anreisende unverhältnismäßig kontrolliert und sogar videografiert worden. Zugangskontrollen können jedoch von der Teilnahme an Versammlungen abschrecken. Alle haben das Recht, ohne staatliche Kontrolle an der öffentlichen Meinungsbildung teilzuhaben. Alles andere gefährdet letztlich die Demokratie.
- Auch Journalisten mit Presseausweis und Sanitäter und deren Ausrüstung sind durchsucht worden. Das verletzt die besonderen Rechte, die diese Personen in der Ausübung ihres Berufes genießen. Die Durchsuchung der Sanitätsmaterialien ohne entsprechenden Schutz vor Verunreinigung gefährdet sogar potentiell die zu Behandelnden.
- Pressevertretern wurde die Beobachtung der Versammlung der Neonazis untersagt. Die Presse kann jedoch nicht von öffentlichen Versammlungen „unter freiem Himmel“ ausgeschlossen werden, da sie die Aufgabe hat, darüber zu berichten.
- Gegen Versammlungen der Gegendemonstrierenden wurde ohne vorherige Auflösung der Versammlungen und ohne Aufforderung zum Verlassen von Blockaden polizeilich vorgegangen.
- Obwohl von den Demonstrierenden „keinerlei Gewalt ausging“, wie der akj-Greifswald schreibt, setzte die Polizei zunehmend Zwangsmittel ein, stieß Menschen gewaltsam auf die Seite, setzte Pfefferspray ein.
- Hunde wurden gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt, Wasserwerfer aufgefahren, Demonstrierende wurden über eine Stunde eingekesselt.
- Der junge französische Staatsbürger, über den alle berichten, dass er ebenfalls keinerlei Gewalt anwendete, wurde noch nachdem er schon gefesselt war, an eine Wand und dann zu Boden gedrückt. Obwohl er um Hilfe schrie, wurde er weiterhin gewaltsam traktiert. Angebote zu übersetzen, wurden abgelehnt. Ein anwesender Arzt wurde nicht zum Verletzten durchgelassen. Im Greifswalder Krankenhaus musste er dann zunächst in ein künstliches Koma versetzt werden.
Übereinstimmend berichten die Teilnehmenden an den Gegenprotesten und die Demonstrationsbeobachter_innen, dass der Protest friedlich verlief. Von der Polizei wird – möglicherweise um von übermäßigem eigenem Gewalteinsatz abzulenken – pauschal Gewaltbereitschaft behauptet. Die Tatsache, dass Bürger_innen aus Berlin und Hamburg angereist sind, ist jedoch kein Beleg für Gewaltbereitschaft, wie auch ein Aufruf, den eigenen Protest zu unterstützen, kein illegitimes Anliegen repräsentiert.
Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Bitte sorgen Sie für Aufklärung über das polizeiliche Vorgehen am 8. Mai 2014 in Demmin. Es muss sowohl aufgedeckt werden, wer für dieses Polizeikonzept verantwortlich war und wie ein solches Grundrechte verletzendes Vorgehen beteiligter Hundertschaften möglich werden konnte. Zugleich sind die Verantwortlichen für den Einsatz gegen den Franzosen zur Rechenschaft zu ziehen.
Um rechtswidrigem polizeilichen Vorgehen in Zukunft zu begegnen, sind Ausbildungsmaßnahmen bei der Polizei zu organisieren. Die öffentliche Diskussion über die Grundrechte und ihre Bedeutung ist zu unterstützen. Aus diesem Grund behandeln wir unseren Brief an Sie auch als einen offenen.
Bitte informieren Sie uns über Ihr Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heiner Busch Dr. Elke Steven
(Vorstand des Grundrechtekomitees) (Referentin in der Geschäftsstelle)