Die Freizügigkeit von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften innerhalb der EU war und ist politisch gewollt. Nicht nur Kapital und Industrie, sondern viele Menschen aus der EU nutzen diese Freizügigkeit, um vorübergehend oder dauerhaft außerhalb ihres Heimatlandes zu leben. Sie kommen zum Studium, ziehen zu ihren schon länger hier lebenden Angehörigen, haben Arbeit gefunden oder sie kommen hierher, um Arbeit zu finden. Darunter manche, um der bitteren Armut in ihrem Heimatland zu entkommen.
Die meisten Einwanderer*innen leben hier in stabilen Verhältnissen. Was aber, wenn sie in Not geraten und die eigenständige Sicherung des Unterhalts ihnen nicht oder nicht mehr gelingt? Dann wird deutlich, dass nicht nur Arbeitskräfte, sondern Menschen gekommen sind. Der europäische Gedanke der Freizügigkeit aber ist ein neoliberal geprägter, der der Wirtschaft, nicht den Menschen dienen soll.
Gilt das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot auch für sie? Soll es in Europa wirklich grenzenlose Freiheit für Kapital, Waren und Arbeitskräfte geben, ohne dass in Not geratene Menschen in Deutschland eine soziale Absicherung erhalten? Wäre das unter der pragmatische Maxime, Verelendung zu vermeiden, klug? Wäre es mit den Grundrechten, die ja Menschen- und nicht Deutschenrechte sind, vereinbar? Hierüber wird seit Jahren in Deutschland politisch und immer wieder auch juristisch vor deutschen Gerichten und dem europäischen Gerichtshof gestritten.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte Ende letzten Jahres mit Aufsehen erregenden Entscheidungen weitere Klärungen in diesem Streit geschaffen. In drei Urteilen konkretisierte das Gericht, wann EU-Bürger in Deutschland Leistungen nach dem Recht auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II,) bzw. dem Sozialhilferecht (SGB XII) beanspruchen können. Wesentlicher Kern der Entscheidung des BSG: EU-Bürger, die aufgrund verschiedener Regelungen keine Leistungen nach dem SGB II erhalten können, sollen in aller Regel spätestens dann Sozialhilfeleistungen erhalten, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland „verfestigt“ ist. Dies sei auf jeden Fall nach sechs Monaten der Fall.
Obwohl dieses Urteil nicht besonders viele Menschen betrifft und durchaus zwiespältig zu beurteilen ist, weil mittellose EU-Bürger mit dem Bezug von Sozialhilfe sich unter Umständen der Gefahr einer Ausweisung aussetzen, war die Empörung über das Urteil groß. Das Bundessozialgericht habe der „Einwanderung ins deutsche Sozialleistungssystem“ Tür und Tor geöffnet. Die kommunalen Spitzenverbände behaupteten, aufgrund dieses Urteils seien erhebliche Mehrausgaben zu erwarten. Diese Kritiken wurden häufig mit der Aufforderung an Regierung und Parlament verbunden, die Rechtslage zu verändern.
Die sozialdemokratische Arbeitsministerin, Andrea Nahles, folgt nun dieser Aufforderung und hat Ende April angekündigt, mit einem Gesetz den vom BSG zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums gewiesenen Weg (notfalls SGB XII Leistungen), zu versperren. EU-Ausländer sollen, wenn sie keine SGB II Ansprüche erarbeitet haben, in Zukunft erst nach fünf Jahren, wenn sich ihr Aufenthalt in Deutschland verfestigt hat, Anspruch auf SGB XII Leistungen („Sozialhilfe“) haben. Vorher sollen nur noch einmalig für vier Wochen überbrückende Sozialhilfeleistungen (Nahrung, Unterkunft, Rückreiseticket) gewährt werden können. Denn wer „uns“ nicht nutzt, soll sich nicht auf „unseren“ Sozialleistungen, die kaum ein menschenwürdiges Leben sichern können, ausruhen.
Ob das noch zu formulierende Gesetz jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird, ist sehr fraglich. Hatte das Bundesverfassungsgericht doch in einer Entscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz im Jahr 2012 deutlich gemacht, dass aus verfassungsrechtlichen Gründen die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz jedem Menschen zustehe. Auf diese Entscheidung stützte sich auch das Urteil des Bundessozialgerichts.
Das aber scheint der Bundesarbeitsministerin und der Bundesregierung egal zu sein: Es geht ihnen in Zeiten von Pegida-Zulauf, AFD-Höhenflug und rechtspopulistischer Offensive der CSU wohl eher um politische Signale an diese politischen Lager. Dabei lehrt die politische Erfahrung, dass sich rechtspopulistische Profilierung machttaktisch selten auszahlt, da eher die Originale als die flauen Kopien profitieren. Demokratische, sozial-demokratische Politik aber müsste an den Menschenrechten orientiert bleiben und eine sozial gerechte Gesellschaft schaffen. Diese aber ist nicht mehr in den engen nationalen Grenzen zu denken.
Stephan Nagel (Mitglied im Vorstand des Grundrechtekomitees)