Zusammen mit Pro Asyl und vielen weiteren Organisationen fordern wir den sofortigen Stopp jeglicher Abschiebungen nach Afghanistan. Anlässlich der angekündigten Neuterminierung des Abschiebefluges, der am 2. August nur durch eine Eilentscheidung des EGMR vorübergehend gestoppt wurde, wenden wir uns heute entschieden gegen den Willen der Bundesregierung, an dieser Abschiebung und an jeglichen Abschiebungen nach Afghanistan festzuhalten. Dass eine Abschiebe-Pause falsche Signale senden würde, wie u.a. Horst Seehofer in einem Brief an die EU-Kommission argumentierte, zeigt, dass die Bundesregierung längst jeglichen menschenrechtlichen Kompass verloren hat.
In Afghanistan vergeht kaum ein Tag ohne Anschlag. Seit dem Abzug der NATO-Truppen sind die Taliban auf dem Vormarsch: über die Hälfte der Bezirke in Afghanistan steht schon unter Kontrolle der Taliban. Die dritte Welle der Covid-19-Pandemie verschärft die humanitäre Situation im Land zusätzlich. Die Lage am Hindukusch ist dramatisch und wird sich aller Voraussicht nach weiter verschlechtern.
Ein Stopp aller Abschiebungen nach Afghanistan ist vor diesem Hintergrund dringend geboten.
Die afghanische Regierung hat bereits im Juli die europäischen Staaten aufgefordert, vorläufig keine Abschiebungen mehr durchzuführen. Norwegen, Finnland und Schweden sind dieser Aufforderung nachgekommen. Auch die Grenzschutzagentur Frontex hat Anfang August bekanntgegeben, keine Abschiebungen nach Afghanistan mehr unterstützen zu wollen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer Eilentscheidung am 2. August eine Abschiebung aus Österreich nach Kabul, die ursprünglich gemeinsam mit Deutschland stattfinden sollte, mit Verweis auf die dortige Sicherheitslage gestoppt.
Auch Deutschland darf die Augen vor der sich immer weiter verschlechternden Lage in Afghanistan nicht verschließen und muss alle Abschiebungen einstellen.
Rechtsstaat heißt, dass menschenrechtliche Prinzipien eingehalten werden. Sie dürfen auch nicht in einem Wahlkampf zur Verhandlung gestellt werden. Das völkerrechtliche Nicht-Zurückweisungsgebot, das aus dem absoluten Folterverbot abgeleitet wird und das Abschiebungen bei zu erwartenden schwersten Menschenrechtsverletzungen verbietet, gehört hierzu. Dieses Abschiebungsverbot gilt unabhängig von individuellem Verhalten.