30. Mai 2016 © pxhere
Rente für Gefangene

Justizministerkonferenz berät Rentenversicherung für Gefangene

Das Grundrechtekomitee fordert von der am 1./2. Juni in Nauen/Brandenburg tagenden Justizministerkonferenz (JuMiKo), endlich den Weg für die Einbeziehung der Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung freizumachen, damit der Bund das notwendige Gesetz erlassen kann.

Seit 1977 war mit dem damals neuen Strafvollzugsgesetz die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung fest vorgesehen, scheiterte jedoch immer wieder an finanziellen Vorbehalten der Länder. Eine Petition des Grundrechtekomitees von 2011 wurde vom Bundestag zur weiteren Befassung an die Bundesregierung und die Landesvertretungen weitergeleitet. In einigen Landesvertretungen fanden daraufhin Beratungen statt, ebenfalls im Bundestag, der wiederholt auf die Länder verwies. Der Bund muss das notwendige Gesetz erlassen, die Länder müssen zustimmen. Die JuMiKo hatte im Juni 2015 den Strafvollzugsausschuss beauftragt, die Möglichkeiten der Einbeziehung zu überprüfen. Offensichtlich soll nun ein Ergebnis vorgelegt werden.

Das Grundrechtekomitee erinnert noch einmal daran, dass der Gesetzgeber mit der Entscheidung von 1976/77 eine Selbstbindung eingegangen ist. Über den Freiheitsentzug hinaus dürfen den Strafgefangenen keine vermeidbaren weiteren Schädigungen oder Doppelbestrafungen zugefügt werden. Der Resozialisierungsauftrag fordert die Angleichung an die sonstigen Lebensverhältnisse. Schädlichen Folgen des Strafvollzugs, die über den Entzug der Freiheit hinausgehen, ist entgegenzuwirken. Aus dem Sozialstaatsprinzip, dem Gleichheitsgrundsatz und dem Würde-Prinzip des Grundgesetzes leitet sich ebenfalls die Notwendigkeit der Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung ab.

Die finanziellen Bedenken einiger Länder könnten auch durch einen Ausgleich aus dem Bundeshaushalt beseitigt werden, zumal die Bundesregierung in der Pflicht zur Umsetzung steht. In der Debatte wird gerne übersehen, wie hoch die Gewinne der Länder aus der Gefangenenarbeit sind, allein in NRW ca. 50 Millionen Euro jährlich. Auf der Konferenz soll ebenfalls das Thema der Abschaffung der nutzlosen Ersatzfreiheitsstrafen verhandelt werden. Würde man diese abschaffen, wäre der freiwerdende Betrag für die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung ausreichend. Allerdings darf die Kostenfrage bei grundrechtlichen Belangen nicht die entscheidende Rolle spielen. Für die Einbeziehung der Gefangenen in die Rentenversicherung und für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen gibt es jeweils eigene tragende Gründe.

Das Grundrechtekomitee begrüßt, dass inzwischen einige Länder, vor allem die Justizministerien aus Mecklenburg/Vorpommern (CDU) und Brandenburg (LINKE) öffentlich für eine Einbeziehung eintreten. Jetzt ist ein gemeinsamer Beschluss der JuMiKo überfällig. Wir fordern, die alte Entscheidung umzusetzen, also 90% der Bezugsgröße (Durchschnitt aller Einzahlenden) als Grundlage zu nehmen und den Betrag vollständig durch die Länder einzuzahlen, solange der Gefangenenlohn nicht deutlich erhöht wird.

Martin Singe, Arbeitsgruppe Strafvollzug im Grundrechtekomitee