Seit Herbst 2014 beschäftigt sich die AG Gesundheit im Grundrechtekomitee mit der Frage, ob die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer*innen an dem Biobankprojekt „Nationale Kohorte“ angemessen zu schützen sind. 200.000 Bürger und Bürgerinnen, die sich an der Studie beteiligen sollen, sollen Gesundheitsdaten und Bioproben für unbestimmte Forschungsprojekte über 20 bis 30 Jahre zur Verfügung stellen.
In einem Brief vom 21. Mai 2015 an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz begründet das Grundrechtekomitee seine Bedenken gegen das datenschutzrechtliche Konzept noch einmal umfassend. Wolfgang Linder, Mitglied der AG Gesundheit und ehemaliger stellvertretender Datenschutzbeauftragter in Bremen meint: „Unsere Kritik an dem NaKo-Projekt setzt an den Grundlagen an und führt zu der Frage, ob die Konzepte des Datenschutzes noch angemessene Antworten auf die gegenwärtigen technischen Möglichkeiten und die dominierenden Interessen geben können.“
Eine zivilgesellschaftliche Debatte über Fragen des Datenschutzes in medizinischen Forschungsprojekten und über Fragen der Orientierung der Gesundheitspolitik sind dringend geboten.