Von Oktober 2019 bis 2020 besetzten Klimaaktivist*innen den Dannenröder Forst in Mittel-Hessen, gelegen zwischen Kassel und Marburg. Ausgehend von zahlreichen selbst gebauten Baumhäusern protestierten sie gegen die geplante Rodung des Waldes für den Ausbau der Autobahn A49, welche sie angesichts der existenziellen Gefahr der Klimakatastrophe als unverantwortlich und fehlgehend kritisierten. Stattdessen forderten sie eine echte Verkehrswende und angemessen radikale Schritte zum Klimaschutz. Im Dezember 2020 wurde die Besetzung mit massivem Polizeieinsatz geräumt. Bereits im im Jshr 2021 dokumentierte das Grundrechtekomitee die Erfahrungen eines „Danni“-Aktivisten rund um den Polizeieinsatz.
Sowohl im Dannenröder Fort selbst als auch an vielen anderen Orten nutzen Aktivist*innen für ihren Protest auch das Instrumentarium des zivilen Ungehorsams, also politisch bewusste Regelverletzungen, darunter zahlreiche Autobahn-Blockaden. Angesichts der Dramatik der Klimakrise und der strukturell eingeschränkten Formen von Demokratie und Grundrechten in Deutschland sowie ihrer beständigen Untergrabung in der „Verfassungsrealität“, ist der zivile Ungehorsam der Klimabewegung aus grundrechtlicher Perspektive als legitime Protestform anzusehen.
In Folge von Blockaden der Autobahn A49 bei Dresden durch „Danni“-Aktivist*innen Ende November 2020 kommt es am 24. und 31. Mai 2024 zu Prozessen vor dem Amtsgericht Dresden. Wir dokumentieren unten den Solidaritäts-Aufruf von sechs Betroffenen.
Soli-Aufruf der Repressions-Betroffenen
Gerichtsprozesse nach Blockade der A4 - Kommt zu den Kundgebungen und Verfahren!
Wann? 24.5. & 31.5. jeweils ab 8:00 Uhr
Wo? Amtsgericht Dresden, Roßbachstr. 6
Am 27.11.2020 fand im Kontext der Waldbesetzung des Dannenröder Forsts und dessen Räumung eine bundesweite Protestaktion statt, bei 31 der sich Aktivisti an diversen Autobahnbrücken abgeseilt haben um gegen die Räumung und Teilrodung, den damit verbundenen Ausbau der A49, für nachhaltigen Klimaschutz und eine schnellere Verkehrswende zu protestieren.
In Folge der Aktion an der A4 bei Dresden hat die Polizei, obwohl die kletternden Personen speziell geschult, gesichert und sich permanent außerhalb des für die Verkehrssicherheit relevanten Bereichs befanden (sodass auch die gerufene Feuerwehr keinerlei Anlass zur Räumung sah), die gesamte Autobahn für mehrere Stunden gesperrt. Es kam zu erheblichen Staus.
Vor knapp zwei Monaten bekamen wir (6 Menschen) vom zuständigen Richter nach fast 3,5 Jahren ein Angebot: Einstellung gegen Zahlung eines Betrags um die 1000 Euro an einen selbstgewählten Verein, der sich für Klimaschutz einsetzt. Die Staatsanwaltschaft hat nun diesen Vorschlag abgelehnt und will stattdessen eine Verurteilung wegen Nötigung.
Deshalb wird es am 24. und 31.5. jeweils ab 9:00 Uhr am Amtsgericht Dresden (Roßbachstr. 6) zum Prozess kommen.
In Zeiten, in denen der Oberste Gerichtshof für Menschenrechte Klimaschutz als einklagbares Menschenrecht anerkannt hat, in der der Staat sein eigenes Klimaschutzgesetz mehr und mehr verwässert und zeitgleich Menschen, die vor den Folgen seiner Politik und Wirtschaft fliehen, an den Grenzen und anderswo diesem Leid überlässt – einer Zeit, in der rechtsgerichtete Parteien und ihre spalterischen Narrative weiter auf dem Vormarsch sind, braucht es einmal mehr Solidarität für Menschen, die sich für einen sozial gerechten, antikapitalistischen Klimaschutz einsetzen und sich in Folge dessen nun teils erheblicher staatlicher Repression ausgesetzt sehen!
Nicht wir sollten auf der Anklagebank sitzen, sondern der Staat und seine menschenverachtende Politik! Darum kommt zu den Kundgebungen am 24. & 31.05. am Amtsgericht Dresden ab 8:00 Uhr und lasst uns gemeinsam laut sein!
Wer für Prozesskosten spenden will, kann dies unter der folgenden Kontoverbindung tun:
Konto: Spenden und Aktionen
IBAN: DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC: VBMHDE5FXXX
Bank: Volksbank Mittelhessen
Betreff: UeberderA4