Der vorherrschende populistische Sicherheitsdiskurs und die rassistisch aufgeladene politische Stimmungsmache gegen Geflüchtete und Migrant*innen setzen unter anderem auf verstärkte Abschiebungen. Die im Zuge dessen verschärfte Abschiebepraxis der Bundesregierung hat vermehrte Abschiebungen in Kriegsgebiete wie Afghanistan zur Folge, auch Abschiebungen in andere EU-Staaten haben deutlich zugenommen, selbst wenn in Ländern wie Italien bekanntlich für Geflüchtete keine menschenwürdige Unterbringung und Versorgung gewährleistet ist. Um die Abschiebequote zu erhöhen, sind viele Mittel recht – inzwischen schiebt Deutschland auch Schwangere und Kranke ab.
Mit den Abschiebungen steigt auch der staatliche Bedarf nach Abschiebehaft. Sie wird verhängt, wenn die Behörden den „begründeten Verdacht“ hegen, jemand würde sich der Abschiebung entziehen wollen.
Nachdem auf Beschluss des Europäischen Gerichtshofs Abschiebehäftlinge seit 2014 nicht mehr im normalen Strafvollzug untergebracht werden dürfen, sank die Zahl von Menschen in Abschiebehaft zwar zunächst rapide, denn zehn der 16 Bundesländer verfügten nicht über gesonderte Einrichtungen. Aktuell gibt es bundesweit aber wieder insgesamt 627 Haftplätze in Abschiebeknästen, Tendenz steigend: Die Zahl soll bis 2022 verdoppelt werden. 2018 wurde der Abschiebeknast in Dresden wieder eröffnet, auch Darmstadt und der Flughafen München erhielten neue Knäste. Bayern soll in Hof und in Passau gleich zwei weitere Abschiebegefängnisse erhalten. Berlin-Lichtenrade, Glückstadt, Eisenhüttenstadt und Dessau werden bald folgen. Aufgrund des Mehrbedarfs an Haftplätzen sollen Abzuschiebende zusätzlich in normalen Strafvollzugsanstalten untergebracht werden, im Widerspruch zum geltenden Recht.
"Normales Leben minus Freiheit" (Hessischer Innenminister Peter Beuth zur Eröffnung des Abschiebeknastes Darmstadt-Eberstadt)
Abschiebehaft gilt juristisch nicht als Strafe. Doch unterscheiden sich Abschiebeknäste allein optisch nicht von Gefängnissen: Meterhohe Stacheldrahtzäune, Gitterfenster, Sicherheitsschleusen. Möbel festgeschraubt, Plastikgeschirr. Der Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung ist in den Abschiebeknästen häufig nicht gewährleistet, die betroffenen Menschen haben daher kaum Möglichkeiten der Gegenwehr. Manche greifen zu drastischen Maßnahmen, allein in den letzten zwei Monaten sind Hungerstreiks in Dresden und Darmstadt dokumentiert.
Aber nicht nur die Haftbedingungen sind kritikwürdig, sondern auch die Abschiebehaft selbst. Menschen wird ihre Freiheit als eines der höchsten Güter der Verfassung entzogen, allein um den Verwaltungsakt der Abschiebung durchsetzen zu können. Haft bedeutet stets die vollständige Aufgabe der persönlichen Autonomie. Ein strikter Tagesablauf und permanente Kontrolle verunmöglichen jegliche Bewegungsfreiheit und Entfaltungsmöglichkeit. Dazu kommt die Angst vor der drohenden Abschiebung.
Obwohl Politik und Medien häufig Abschiebehäftlinge mit Straftäter*innen gleichsetzen, sind Menschen in Abschiebehaft weder zu einer Strafe verurteilt noch werden sie einer Straftat verdächtigt. Trotzdem können sie bis zu 18 Monate eingesperrt werden. Abschiebehaft wird vielfach rechtswidrig angeordnet, dies gilt für rund 50% der Entscheidungen. Im Durchschnitt befinden sich Menschen damit knapp vier Wochen ihres Lebens unrechtmäßig inhaftiert.
Am 12. Dezember 2018 wurde das neue Polizeigesetz für NRW verabschiedet. Weniger bekannt ist die gleichzeitige Verschärfung der Abschiebehaft. Sie sieht härtere Sanktionsmaßnahmen ohne externe Kontrollen vor, auch die Unterstützungsarbeit für Gefangene wird eingeschränkt. Perspektivisch soll die Bedingungen zur Verhängung von Abschiebehaft bundesweit und auch europaweit herunter gesetzt werden. Passend zum aktuellen Sicherheitsdiskurs sollen Ausreisepflichtige auch inhaftiert werden können, wenn sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche und nationale Sicherheit angesehen werden.
Die Abschiebehaft wird in diesem Jahr 100 Jahre alt. Am 25. Mai 1919 wurde das damals geltende "Fremdenrecht" unter Maßgabe der Revolutionsprävention zur Verfolgung und Ausweisung unerwünschter Personen verschärft. Betroffen waren vor allem Jüd*innen aus Osteuropa. Das Gesetz bildet bis heute den Grundstein für die geltende Abschiebehaftpraxis und geltendes Ausländerrecht. 1938 fand die Regelung Eingang in die „Ausländerpolizeiverordnung“, sie galt in Westdeutschland unverändert bis 1965 und wurde 2005 vom Aufenthaltsgesetz abgelöst.
Gegen die Abschiebehaft als Teil einer Strategie von Ausgrenzung und Abschottung wendet sich die Kampagne "100 Jahre Abschiebehaft sind genug!", die vom 10.-12. Mai bundesweit zu Aktionen vor und zu Abschiebeknästen aufruft. Am 31. August findet außerdem eine bundesweite Demonstration beim größten Abschiebeknast in Büren bei Paderborn statt. Das Grundrechtekomitee setzt sich seit jeher gegen Abschiebungen und für das ungeteilte Recht auf Bewegungsfreiheit sowie eine Gesellschaft ohne Gefängnisse ein und ist vorbereitender Teil der Kampagne.