18. Sept. 2005
Europa

Ein Europäisches Pluriversum!- Aufruf zu einem Verfassungsprozess - Hin zu einem Europa der Besonderheiten!

Zur Absicht dieses Aufrufs: Im Juni 2005 haben verschiedene Mehrheiten der abstimmungsberechtigten Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande den Europäischen Verfassungsvertrag abgelehnt. Wie unterschiedlich diese Ablehnung des Vertrags der EU-Staaten motiviert gewesen sein mag, der wie eine fertige Verfassung gehandelt wurde, sie stellte einen schmalen Fuß vor die schwere Unionstür. Bevor diese vollends zuschlug. Jedenfalls stellten die Ablehnungen und ihre agitatorischen Vorspiele mehr bürgerliche Öffentlichkeit im vielfach bürokratisch-kapitalistisch verstellten Raum der EU her, als dies zuvor der Fall gewesen ist. Das zeigt, welche öffentlichen Prozesse möglich wären, würden sie angestrebt und in relevanter Weise inszeniert. Durch das doppelte Nein sind die Chancen europäischer Debatte über das Vertragseuropa von staatenoben gewachsen. Diese Gelegenheit gilt es rasch und nachdrücklich am Schopf zu ergreifen. Sonst wird er bald wieder untergetaucht. Daran wollen wir uns mit unseren geringen Kräften beteiligen. Wir wollen uns und andere dazu anregen, Ähnliches zu tun. Und seien die Vorstellungen noch so kontrovers.

Soll das, was unter Europa verstanden wird, mehr sein als ein Hans-guck-in-die-Luft-Europa, mit dem wir uns selbst und andere täuschen? Soll das, was unter Europa verstanden wird, mehr sein als die realpolitische und das heißt zugleich realkapitalistische Europäische Union der Gegenwart und der vorhersehbaren Zukunft? Wir antworten auf beide Fragen mit einem nachdrücklichen „Ja!“. Darum scheint uns viererlei erforderlich. Inmitten der Berge von Literatur, Stellungnahmen, Institutionen und Maßnahmen, die europäisch geschminkt auftreten: 1. Wir müssen uns darüber verständigen, was das ist, das gegenwärtig im Brüsseler Bürokasten als Europa in den gegebenen Grenzen der EU erscheint. Worin besteht die unions-europäische Realverfassung? 2. Wir müssen uns darüber mehr als wünschestark aufgeblasene Luftballongedanken machen, welches Europa wir meinen. Was heißt es, wenn wir uns ohne Illusionen am ‚Stern‘ Europa orientieren? Was kann „Europa“ im Jahre 2005 und im dunkel vorausliegenden 21. Jahrhundert bedeuten mitten in den heute gegebenen Kontexten und ihrer Probleme? 3. Wir müssen uns eindringliche Gedanken darüber machen, wie ein soziales Großgebilde mit dem Etikett Europa zu institutionalisieren, also zu „verfassen“ wäre? Wie könnten seine Verfahrensweisen organisiert werden? Schon im Rahmen unserer Europa-Vorstellungen könnte sich zeigen, das eine liberal(demokratisch) herkömmliche Verfassung für das nicht passt, was an Europa neu und anders sein müsste. Was aber träte an deren Stelle, wollen wir nicht unverbindlich alles einem vagen Prozess überlassen? 4. Wir müssen uns einfallen lassen, wie wir in Richtung dessen gehen, was uns als Europa realutopisch vorschwebt. Damit dieses Europa zu unserem Lebensort werde (topos). Drei Eigenschaften des europäischen Prozesses sind von seinem ersten Glockenschlag an einzusehen. „Europa“ kann nur in Form eines lernoffenen Experiments verwirklicht werden. Unbeachtet aller Eile bedarf es des langen Atems. Eine eigene europäische Kunst der Langsamkeit ist erforderlich. Außerdem werden Organisations- und Entscheidungsformen erforderlich, die nicht mit Hilfe von Mehrheiten Minderheiten die Luftröhre der Mitbestimmung dezisionistisch abschneiden. Um den Charakter eines Manifests zu wahren, halten wir seinen Umfang knapp. Viele Formulierungen werden darum schlagsatzartig ausfallen. Zahlreiche Aspekte werden nicht einmal erwähnt. I. Die Europäische Union 2005 – Aspekte ihrer Verfassungswirklichkeit Der von den französischen und niederländischen Bevölkerungsmehrheiten einstweilen abgelehnte Verfassungsvertrag mit seinen 440 Artikeln drückt u.a. folgende Unionswirklichkeiten aus. - Die EU ist von Staaten und Staatsleuten gegründet worden. Eine staatliche Mehrzangengeburt. Dieses Staatenmal trägt sie bis heute. Gerade das abgehobene Fast-Nicht-Verfahren, in dem der Vorschlag eines Europäischen Verfassungsvertrags zustande gekommen ist, der fälschlich mit dem US-amerikanischen verfassunggebenden Prozess vor über 200 Jahren verglichen wird, zeigt dieses. - Das schon Anfang der 70er Jahre verharmlosend und unzureichend benannte „Demokratische Defizit“ wird dem Scheine nach durch den Verfassungsvertrag gemildert. Dadurch ist das Missverständnis zu erklären, beim Staatenvertrag über eine Verfassung, handele es sich um eine Verfassung liberaldemokratischer Tradition, nicht um den Organisationsausdruck eines modernen postdemokratischen Sicherheitsstaats. Die Bevölkerungen werden ohne zwischenorganisierende Schritte allein qua direkte Wahlen in den gläsernen Parlaments-Palast nach Straßburg vermittelt. Die mäßig geweiteten Kompetenzen Straßburgs können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Schein repräsentativer Demokratie der EU ohne jeden Unterbau noch mehr einer Legitimationsschimäre gleicht als ihre nationalstaatlichen Pendants. Ein Schein des Scheins liberaler Demokratie oder Repräsentativer Absolutismus perfekt. - Das, was die offiziellen Institutionen der EU politisch ausdrücken, ist nur auf einen nachdemokratischen Nenner zu bringen. Nationale und europäische Bürokratien herrschen. Sie werden von den Exekutiven der Nationalstaaten primär konstituiert. Die Brüsseler Kommissariate entwickeln sich (bürokratisch) eigendynamisch. Diese Eigendynamik wird von den in Brüssel ansässigen, vor allem den wirtschaftlichen Interessengruppen gefördert. Obgleich von „Brüssel“ in wichtigen ökonomischen, arbeitsmarkt-, forschungs-, bildungs- und sicherheitspolitischen Bereichen schon eine hegemoniale Definitionsmacht ausgeht, die bis ins Detail des Privatlebens auf alle anderen politischen Segmente ausstrahlt, bleibt Brüssel als alltägliche Herrschaft außerhalb des bürgerlichen Horizonts. Legitimation erfolgt nahezu ohne Verfahren jenseits der nur im Effekt politischen Wahlen zum Europäischen Parlament. - Ihre Dynamik hat die Europäische Union seit Maastricht 1992 vor allem als Gemeinsamer Markt gewonnen, der seinerseits im expansiven und sich intensivierenden Weltmarkt seine Richtung erhält. Als Hafen, Startrampe und regionale Sicherheits- bzw. Expansionsreserve im Rahmen verdichteter Weltmarktkonkurrenz. Darauf ist auch die sog. Lissabon-Strategie gerichtet: in den Worten des EU-Kommissars Verheugen: „Wettbewerbsfähigkeit, Exzellenz und Innovation“. Diese Qualität äußert sich in der neoliberalen Dominanz des Verfassungsvertrags bis hinein in seinen unverbindlichen Grundrechtekatalog. In diesem stechen die vier Grundfreiheiten hervor, wie sie schon in den ersten Kodifizierungen des Binnenmarktes in der Einheitlichen Europäischen Akte 1987 formuliert worden sind: die Freiheit des Kapitals, der Ware, der Dienstleistung, der Arbeit. Das s i n d die vier europäischen Herzgrundrechte. Von ihrem Puls hängen die anderen ab. - Den neoliberalen Hefeteig ergänzen folgerichtig die sicherheitspolitischen Vorkehrungen. Lange vor den Konsequenzen, die die Allianz westlicher Staaten aus dem 11.9. im „Krieg gegen den Terrorismus“ gezogen hat, wurden die neuen Freiheiten des Binnenmarkts und seiner verlockenden Grenzenlosigkeit durch neue sichernde Vergrenzungen erkauft. Aus dem ‚kleinen‘ Abkommen in Schengen 1990 ist längst ein Teil der immer dicker werdenden justiz- und innenpolitischen Kooperation der EU geworden. Die innengewandten Vergrenzungen sicherten von Anfang an vor allem nach außen: wider die global vernetzte, reichlich pauschal gefasste Organisierte Kriminalität bis zu den ökonomisch nicht ‚verwertbaren‘ Arbeitsmigranten und Asyl Suchenden: Fortress Europe. Die gegen Europafremde gerichteten Euro-Drahtverhaue werden im Zuge der globalen Konkurrenzinteressen der EU und ihrer führenden Staaten zu interventionistischen Sicherungen außerhalb der EU gedehnt. So der Verfassungsvertragsentwurf überhaupt mehr darstellt als eine Summe dessen, was die EU heute „ist“, wird er dort ‚originell‘, wo in ihm die „gemeinsame europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ normiert wird. Sie bringt die „sicherheits- und verteidigungspolitische Identität“ (NATO-Beschluss April 1999) in Richtung jederzeit möglicher globaler, versteht sich „humanitärer“ Interventionen auf den praktischen Begriff. Kurzum: die sich eher ent-, als ausdifferenzierenden innen- und außengerichteten Sicherheitspolitiken werden nicht nur verfeinert und verstärkt. Sie gehen auch wie ihre Hauptinstitutionen Militär und Polizei und deren hauptsächliche Hebel informations- und geheimdienstlicher Art hier, exekutivpolizeilicher und militärischer Modi dort, schier kataraktlos ineinander über. Kontrollen können fast nicht stattfinden. Vergleiche auch die an bedürftige Drittländer gerichteten Waffenexporte samt den militär- wie polizeischulenden Hilfen. - Die EU ist mehr als ein gemeinsamer Markt. Zutreffender: ein gemeinsamer Markt dieser Größenordnung und weltökonomischen Funktion erfordert heute so viele Voraussetzungen und zeitigt so eindringliche Effekte, dass der Ausdruck „Gemeinsamer Markt“ täuscht. Er macht übersehen, wie sehr der Machtmarkt und die Marktmacht in alle Poren der ihm angehörenden Gesellschaften eindringen. Dadurch wird eine Fülle nicht marktförmiger Effekte bewirkt: all die Gleichschaltungen des Bildungs-, - Forschungs-, des Kultur-, des Gesundheitssektors und totalisierend aller anderen gesellschaftlichen Bereiche. Erhebliche Nischen bleiben nicht. Der von der Struktur der Privatheit geprägte Machtmarkt steht durchgehend im Zentrum. Ihm eignet eine wirkungsträchtige symbolische Aura. Sie erwächst aus dem überladenen geopolitischen Charisma „Europa“, das seinerseits von dicht spickenden Illusionen geschaffen wird. Sie erlauben es, Tag-Träume einer außerordentlichen „Weltmacht Europa“ mit der EU zu assoziieren. Sie laufen in der Regel auf eine Art weltverantwortlichen und wohlgefälligen europäischen Imperialismus hinaus. Er soll den ungebärdigen US-amerikanischen korrigieren. Nebenbei werden die europäischen Weltmacht/Weltmarktinteressen angenehm verdeckt. „Brüsseler“ Wirklichkeiten erscheinen einer Bürgerin in Krakau, einem Bürger in Budapest, Menschen, die in Wien und Berlin, in Genua und Lille leben, wie abstrakte, undurchsichtige Mächte. Das hat nicht nur mit der Entstehung der zunächst westwärts beginnenden „europäischen Einigung“ zu tun. Deren primär ökonomische Funktionen wechselten ihren Akzent qualitativ: von den eher kapitalistisch-modern nachhinkenden Branchen à la Landwirtschaft, Kohle und Stahl (1949/57 ff.) zu denjenigen an der Spitze des globalisierenden Fortschritts. Die viel besungene „Idee“ Europa besitzt außer ökonomischen Hoffnungen kein Fundament. Die nachdemokratischen Umstände sind allerdings unter den gegebenen Bedingungen nicht frei gewählt. Die EU ist vor und nach der Osterweiterung zunächst nichts anderes als ein Staatenbund. Er wurde ökonomisch halb aufgezwungen, halb gewählt. Die beschränkten repräsentativ demokratischen Formen der Politik gehen über die Nationalstaaten kaum hinaus. Auf die nationalstaatlichen Bezüge bleiben alle Legitimationen angewiesen, so sehr sich die Mitgliedsstaaten im Rahmen des expansivem Markteuropa und der Globalisierung insgesamt verändern und weniger bestimmen. Menschenrechte und Demokratie in der Union sind also den Staaten nachgelagert. Sie können schwerlich mehr sein als das, was ihnen in Form nationalstaatlicher Prämissen vorgegeben ist. Die globalen, europäisch vermittelten Postulate weisen nicht auf ein Mehr, sondern ein Weniger angeblicher gesamteuropäischer Eigenschaften. Um die Lücke mangelnder Eigenart zu füllen, nimmt der geradezu militante Gebrauch menschenrechtlich demokratischer Formeln zu. Von einem europäischen Sozialstaat konnte ohnehin nie die Rede sein. Allenfalls herrschen in vielen Mitgliedsstaaten Traditionen vor, die das minimale Ausmaß sozialstaatlicher Wattierungen ‚reinen‘ besitzindividualistischen Kapitalismus in den USA erheblich übertreffen. Hinzukommt, dass der geopolitische Umfang und die quantitative Größe der nationalstaatlich sozialisierten Bevölkerungen in der EU alle Fugen sprengt, die potentiell wenigstens repräsentativ demokratisch gefüllt werden könnten. Die Superbürokratisierung, sublimiert und verändert als Technologisierung samt ökonomisch politischen Konzentrationen, ist programmiert. Das Ausmaß schon nationalstaatlicher, geschweige denn unionistischer Regelungen macht die EU ihren national und ethnisch segmentierten Bevölkerungen unvermeidlich herrschaftsfremd. Selbst das, was in abgehobener, repräsentativ demokratisch allenfalls marginal kontrollierbarer und verantwortlicher Staatsleutepolitik möglich ist, äfft - über sicherheitspolitische Haken und Ösen hinaus - weithin die Machtmarktpostulate nach. Würde der europäische Verfassungsvertrag teils durch Plebiszite, teils durch parlamentarische Mehrheiten abgesegnet, bedeutete diese konstitutionelle Tatsache nur, dass die EU und ihre Verfahrenswirrnis mit liberaler Demokratietünche überstrichen würden. Das mehrfach verklammerte Riesenphänomen EU ist in seinen institutionell auskristallisierten Interessen freilich viel zu fest verankert, als dass dessen Realverfassung aktuell gefährdet wären. Seine Weiterentwicklung im Sinne der Triadenziele Lissabons und als ein militärisch-polizeilicher, kapitalistisch eingebetteter Komplex stehen allenfalls nationalstaatliche Konkurrenzinteressen entgegen, die sich ohne europäische Krücke am Weltmarkt oder seinem aktuellen Hegemon, den USA orientieren. Soll die „Atem- und Denkpause“ nach der plebiszitären Doppelniederlage genutzt werden, dann sind die Anstrengungen kaum groß genug vorzustellen, die erforderlich wären, ein anderes Europa zu organisieren. Einen solchen Gefallen werden die Vertreter herrschender Interessen in der EU den Bevölkerungen nicht mehr erweisen, dass sie eigene Dämme bauen, also Abstimmungen terminieren, die sich dazu eignen, Syndrome von Widerstehen, Opponieren und Kritik stauen zu lassen. II. Du bist Europa mein Land, das ferne leuchtet ... Aspekte unserer Europa-Hoffnungen Der Europa-Gedanke in Vergangenheit und Gegenwart füllt Bände. Das weite Feld ist voll illusionären Unkrauts und vorstellungszäher, aber wirklichkeitsferner Zierblumen. Nicht unterschätzen darf man freilich, wie häufig „Europa“ und sei es als bloßes Gedankengespinst, widerständiger Orientierung diente, wenn gegenwärtiges Herrschaftsdunkel bis hin zu Repression und Tod gefangen hielten. Neuerdings ist der Europa-Gedanke vor allem nach den beiden e u r o p ä i s c h inszenierten und primär platzierten Weltkriegen flügge geworden. Das schmale, sehnsuchtsgefüllte Rinnsal wurde nach 1945 zum Strom. Die Europa-Bewegung war bunt mit föderalistischen, sozialistischen, christlich konservativen und antikommunistischen Akzenten versehen. Ende der 40er Jahre haben westeuropäisch vor allem christlich-konservative Parteien und ihre Regierungen (West-)Europa als Bezugsziel ausgegeben. Die USA beförderten die europäische Zielrichtung erheblich. Die Geoökonomie, der Marktraum sollten vergrößert und zugleich antikommunistisch stabilisiert werden, zeitweise sogar als Basis einer „roll-back“- Strategie dienen. Vor diesem nicht weiter ausgemalten Hintergrund, der oben skizzierten Realverfassung der EU, der gegenwärtigen Bedeutung schon erreichter Globalität als einem wirksamen Zustand und aufhaltsamer, in sich widerspruchsreicher dynamischer Globalisierung akzentuieren wir unsere eigenen Vorstellungen. Diese sind von Erfahrungen deutscher Geschichte, insbesondere den 12 nationalsozialistischen Jahren mitgeprägt. Sie beanspruchen wenngleich nicht „wirklich“, so doch von Menschen, von europäischen Gesellschaften hier und heute und morgen verwirklichbar zu sein. Uns scheint es wichtig, das genauer auszuführen, was wir unter „Europa“ als unser Bezugsziel verstehen. Erst dann wird unsere Kritik am gegenwärtigen Unions-Europa rational durchsichtig und zurechenbar. Gleiches gilt für unsere Opposition gegen europäische Vorurteile und deren Vertrieb. Hochgemute europäische Vorurteile werden bekanntlich kräftig umgeschlagen (man betrachte nur die unausgesprochene Grundlage der Sicherheitspolitiken im europäischen Verfassungsvertrag). Alle Ideen oder Normen oder Ziele, die wir hier gleichsinnig behandeln, überschießen gegebene Wirklichkeit. Sie sind nicht unmittelbar zu verwirklichen. Sonst könnten sie nicht dazu dienen, gegenwärtige ‚Faktizität‘ zu messen. Um Maßverhältnisse zu entwickeln und anzuwenden, ist Abstand erforderlich. Ohne Abstand und maßgebenden Bezug werden kritisch antreibende Stachel stumpf. Urteilsfindung findet auf sumpfigem Grund statt. Über die Qualität von Ideen/Normen/Zielen entscheidet, wie unmissverständlich sie konzipiert werden. Damit sie schon auf der ideellen Ebene vor Missbrauch bewahrt werden. Die Frage, wieweit Ideen/Normen/Ziele handlungstüchtig wären, wird nicht nur durch ihre zuhandenen, ihre passenden und nicht passenden Instrumente/Formen beantwortet (s. III.). Sie kommt schon in ihrer Klarheit und kriterienbesonderen Übersetzbarkeit zum Ausdruck. 1. Ein pazifistisches Europa. Am Anfang zukünftigen Europas steht der Ruf, von Käthe Kollwitz nach dem 1. Weltkrieg formuliert: Nie wieder Krieg! Dieser Ruf galt für alle europäischen Bevölkerungen und die zuvor so kriegstüchtigen und kriegsorientierten europäischen Nationalstaaten nach dem Ende des 2. Weltkriegs mehr als je zuvor (von Ostasien, vor allem Japan an dieser Stelle zu schweigen). Die humanen Kosten auch der formellen europäischen Siegerstaaten waren zu katastrophal. Das markiert die Differenz ums Ganze zwischen 1919 und 1945. Anders wäre auch die UNO mit ihrer Kernvereinbarung nicht zustande gekommen: der A-Normalisierung von Krieg als Zeichen staatlicher Souveränität. Für uns besagt Käthe Kollwitz schreckengetragener Tabuschrei allerdings qualitativ anderes und mehr als für die Staatsleute der EU und ihre Institutionen. Nie wieder Krieg (!), dieser Aus- und Aufruf meint nicht nur, nie wieder Krieg zwischen europäischen Staaten. Dass Kriege als Fortsetzung staatlicher Politik mit anderen Mitteln glücklicherweise nach 1945 westeuropäisch nicht der Fall waren und heute nicht mehr vorgestellt werden können, liegt nicht primär an den institutionell-politischen Eigenleistungen europäischer Staaten. Osteuropäisch waren Kriege „nur“ in freilich politisch existentiell entscheidenden punktuellen Situationen präsent. Sie waren Ausdruck des sowjetisch dominierten Ostblocks und des Kalten Krieges: DDR Juni 1953, Ungarn Oktober/November 1956; Tschechoslowakei August 1968. Erst als Folge des Zerfalls der Sowjet-Union kam es in den 90er Jahren wieder zu Kriegen in Europa und durch europäische Mächte, so auch die Bundesrepublik Deutschland vor allen im Gebiet von (Ex-)Jugoslawien. Nie wieder Krieg (!)- diese Handlungsdevise bedeutet für uns, dass von Ländern und Zusammenhängen, in denen wir leben, und das ist Europa, nirgendwo mehr in der Welt Kriege geführt werden dürfen welcher „neu“ bestimmten Art auch immer. Darum kritisieren wir die neutäuferische Staatensekte, die Kriege zu „humanitären Interventionen“ umtauft. Darum reden wir gegen die Irrlehre der „Neuen Kriege“. Dies tun wir nicht nur, weil sie empirisch-historisch mangelhaft begründet ist. Wir tun dies vor allem, weil diese interessenpralle Irrlehre neue „humanitäre Interventionen“ ähnlich der neuen Dogmas von den „failed“ oder „rogue states“ legitimieren soll. Unser Europa ist pazifistisch! Unser Europa ist friedenspolitisch aktiv nicht nur als als friedlicher Förderalismus, den Kant im „Ewigen Frieden“ weltweit vorsah. Vielmehr ist es pazifistisch aktiv, weil nach innen und außen nicht ein Europa der wohlständig Habenden und darum sich herrschaftlich-militärisch Sichernden zu halten und offensiv zu verteidigen angestrebt wird. 2. Ein menschenrechtliches und das heißt zugleich ein radikaldemokratisches Europa. Wie sich schon an der Idee eines europäischen Friedens zeigt, stecken in derselben einschneidende Konsequenzen. Frieden ist eine ernste und eine anstrengende Sache. Darum kann sie nur in immer erneutem Bemühen erreicht werden. An erster Stelle muss dafür das Tandem Menschenrechte und Demokratie von allen Bürgerinnen und Bürgern gefahren werden können. Oder umgekehrt ausgedrückt: wenn alle, die in europäischen Landen leben, solche Tandemräder zur Verfügung haben. Nur dann kann gehofft werden, dass Bürgerinnen und Bürger selbstbewusst und handlungsfähig genug werden, um dem heute überall verbreiteten, wie staats-/europapolitisch dauernd eingetrimmten „Besitzindividualismus“ zu trotzen. Menschenrechte und Demokratie müssen unter heutigen Bedingungen neu erfunden werden. Nimmt man sie beim Wort, dann sind die sozialen Voraussetzungen zu schaffen, die Menschen mitbestimmen lassen. Die Institutionen, in denen sie leben, sind so anzulegen, dass sie nur durch ihre Teilnahme funktionieren (beispielsweise Einrichtungen des ‚Gesundheitssystems‘, das dann seinen „Systemcharakter“ verlöre). Um teilnehmen zu können, müssen die Menschen sich selbst und andere kennen können, also über genügend Wissen und die Fähigkeit verfügen, Sachverhalten auf den Grund zu gehen. Sie müssen mit anderen kooperieren können. Dazu bedarf es vor allem der Phantasie für sich selber, die eigenen Bedürfnisse und für andere Menschen und deren Bedürfnisse. Gerade Anderes, beispielsweise natürliche Sachverhalte und deren erahnbaren Eigensinn vorstellen zu können, ist täglich zu üben. Nur selbstbewusst können sich alle vorurteilsarm als sozial gebundenes Wesen in ihrer von anderen nicht herrschaftlich beschränkten Freiheit frei erfahren. Nur dann gilt individual- und kollektivpsychologisch nicht mehr: Fürchte den Nächsten wie dich selber! In den Menschenrechten ist also das Aktivrecht, überall mitzubestimmen, um sie konkretisieren zu können, notwendig enthalten. Wenn wir so anheben, sie sozial klein und personal konkret zu buchstabieren, dann wird einsichtig, warum überall in Europa (und nicht nur dort) erst mit „Europa“ als Wertbegriff begonnen werden muss. Darum ist die EU ‚falsch‘ entstanden und funktioniert von abgehobenen Interessen nach ‚unten‘. Dass sie, als stünde es mit diesen prinzipiell bestens, mit den ‚fertigen‘ Staaten und den von diesen geformten Habitus der Bürgerinnen und Bürger beginnt. Ihre „Verfassung“ ist nur darauf angelegt, die Gesellschaften ihrer Mitgliedsstaaten weltkonkurrenzgriffig und weltmachtkräftig zu vergemeinschaften. Dazu passt ein penetranter europäisch-angelsächsischer Begriff exklusiver „Zivilisation“. Als habe der europäische „Prozess der Zivilisation“ kriegsgeboren und kriegsbespickt nicht quer durch die Jahrhunderte, mit dem Höhepunkt des 20. Jahrhunderts, im 21. Jahrhundert jedoch schon fortgesetzt „Menschenopfer unerhört“ gekostet. Bis hin zu genozidalen Extremen. Als steckten solche Kosten nicht im historisch gewordenen Begriff der Zivilisation und seiner kolonialisierenden Verwendung bis heute. Als wäre es für eine Selbstbefreiung Europas und seiner Bevölkerungen nicht höchste Zeit, selbstkritisch in der Form einer Katharsis mit den eigenen Werten zu verfahren. Und dies nicht schuldtränenäugig zurückglotzend zu tun, sondern vorwärtsgerichtet Begriffe von Menschenrechten und Demokratie zu fassen, die der Erfahrungen anderer Kontinente und Bevölkerungen eingedenk, deren konkret allgemeinen Anforderungen in aller Politik gerecht zu werden suchen. 3. Ein seine eigene Vergangenheit zukunftsgerichtet bewältigendes Europa. Das ist es, was uns „europäisch“ vorschwebt. Ein Europa, das aus der Jahrtausenderfahrung von Kriegen „klüger“ geworden ist; ein Europa, das die Albträume seiner Vernunft gelernt hat. Diese stecken im tiefgründig ambivalenten kapitalistischen, im staatlichen und im wissenschaftlich-technologischen Rationalitätsbegriff und seinem darauf bezogenen Fortschritt. In der mehr denn je exklusiv instrumentellen Verwendung der Rationalität. Ein solches Europa wäre eines der materialisierten, zur täglichen Praxis gewordenen Menschenrechte. Ein solches Europa findet seine Eigenart nicht darin, dass es sich abkapselt, um weltweit die Früchte eigenen Lebens möglichst vor anderen Konkurrenten einzuheimsen und kontinental zu privatisieren. Die kriegstreibende Dialektik von Inklusion und in den Inklusionsregeln steckender Exklusion wie umgekehrt könnte damit überwunden werden. Ein solches Europa wird der Chance nach grenzenlos nicht im weltweiten Siegeszug des kriegshaltigen Konkurrenzkapitals und seiner staatsmächtigen Schutzorgane, sondern als ein nicht aggressives Muster einer zivilen Welt ohne Krieg, sprich ohne Äußerungen kollektiver Gewalt trotz und gerade wegen andauernder Konflikte. Konflikte - friedlich auszutragen - gehören zur Geschichte der Menschen in ihrer Pluralität. 4. Europäische Vielfalt verlangt ein vielfältiges Europa. Erst wenn solche Leitschilder den europäisierenden Weg säumten, könnte das geerntet werden, was als historischer Vorzug Europas immer erneut erinnert wird. Nicht selten geschieht dies in verblasenem Anspruch kollektiven Narzissmus‘. Die farben- und gestaltenreiche Vielfalt Europas. Wer zählt(e) die historisch gegenwärtigen Gruppen und ihre Äußerungen, wer nennt(e) die nicht ohne weiteres übersetzbaren Namen, die aus der oftmals labyrinthisch verschlungenen, der blut-, aber auch goldglanzreichen Geschichte bis in die Gegenwart zusammenkamen/zusammenkommen?! Diese Vielfalt findet außereuropäisch ihre anderen, nicht durch die europäische Moderne kolonialistisch deklinierten Entsprechungen. Darum setzt die Überwindung der global kolonialisierenden Devise „von Europa lernen“ die Einsicht in die Notwendigkeit eines lernenden Europas voraus. Erst daraus entstünde weltweit mögliche konkrete Allgemeinheit. Ausdruck von Mensch und Gesellschaft als historisch sich entwickelnden Möglichkeiten sowohl negativ wie positiv, sind zwei Konsequenzen aufs dringendste anzustreben. Sie sind nicht drehbühnengleich schlagartig zu ziehen. Zum einen ist es erforderlich, die historisch er- und gefundenen Nationalstaaten und ihre Nationalismen gründlich und nicht primär um den Preis weiterer kapitalistischer Globalisierung zu transformieren. Ein Stück solcher Transformation war schon erforderlich, um den europäischen Gedanken und das ökonomisch staatlich bis heute geschaffene Unionseuropa möglich zu machen. Das Ausmaß und die Eigenart der seitherigen Transformation genügen jedoch nicht. Sie zementieren immer erneut nationalstaatliche Herrschaftsformen. Zum Unglück dessen, was an Demokratie und Menschenrechten möglich wäre, sind diese mit beiden Erscheinungsformen und ihrer daraus folgenden Minimalität ‚verheiratet‘. Darum ist institutionell und habituell ein Herausgang aus der (nicht nur) selbstverschuldeten nationalstaatlichen Unmündigkeit in Richtung eines demokratisch menschenrechtlich ausgreifenderen und vielfältigeren Muts vonnöten, sich in nötiger individueller und kollektiver Kombination des eigenen Verstandes zu bedienen. Das Moment Europas, das alle nationale Orientierung grundsätzlich übersteigt, hat jedenfalls die Älteren unter uns nach dem nationalsozialistisch initiierten 2. Weltkrieg von Anfang an am meisten fasziniert. Im Rahmen des weltweiten geopolitischen Sozialdarwinismus besteht gegenwärtig die Gefahr, dass selbst die wenigen Raumgewinne jenseits des Nationalstaats - dies auch im Sinne eines von neoliberaler Konkurrenz ausgeübten Zwangs - globalvorwärts zurückgenommen werden. Wie anders sollten sich marktliberal zwangsgeöffnete Länder und ihre Bevölkerungen wehren?! Zum anderen verlangt die viel, trefflicher Weise auch dissonant besungene europäische Vielfalt demokratisch fundamentale, organisatorisch verlängerte Konsequenzen. Sonst gliche sie bald der Blumenvielfalt einheitlicher Gewächshäuser, den mundartlichen Volksliedern der Fernseh-Chöre (III.). III. Verfassungsformen, aber keine einheitliche europäische Verfassung 1. Form-Inhalt-Zusammenhang. So wie Ideen alle Schwere der Wirklichkeit hoffnungsleicht überschießen, so gewinnen sie Wirklichkeitsgewicht nur dann, wenn sie organisatorische Formen annehmen. Diese Formen müssen zu den Normen passen. Täglich werden vielerorts die schönsten Ideen mit den Instrumenten, die sie ‚an sich‘ verwirklichen lassen sollen, ‚an und für sich‘ tot geschlagen. Man denke nur an die kriegerischen Menschenrechte und menschenrechtlichen Kriege. Wenn Menschen zu Opfern menschenrechtlich begründeter Moral anderer werden, dann sind auch die Menschenrechte dahin. Die so einfach erscheinende Folge Norm-Form ist voll der sozialen Fußangeln. Selten versteht sie sich von selbst. Rar gelingt sie einfach. Zum ersten: auch wenn die historisch sich ändernden Ziele (s. II.) möglichst kriteriendifferenziert und klar formuliert werden, besteht zwischen ihnen und den Formen, mit deren Hilfe sie verwirklicht werden, kein eindeutiges Verhältnis. Unterschiedliche Ziele können durch ähnliche Instrumente umgesetzt werden. Für ein klares Ziel kann die alte Einsicht gelten: viele Wege führen nach Rom. Zum zweiten: während Normen attraktiv aufpoliert werden können wie die Menschenrechte und schier kostenfrei üppig zur Verfügung stehen, sind organisatorische Formen spärlich gesät und können nur folgenreich angewandt werden. Alle Menschen sind frei, das sagt sich rasch dahin. Dass aber alle anderen so frei sind wie ich und darum prinzipiell dieselben Lebensbedingungen, frei zu sein, haben müssen, werde ich schwerer einräumen. Dann geht es um meinen Besitz, meine Position u.a.m. Meine Selbstbestimmung findet ihre Grenze an derjenigen aller anderen. Weil die diversen Mittel knapp sind und fast durchgehend diverse Umverteilungen verlangen, hebt der große Streit an. Inklusionen, also andere Menschen, die man gerade akzeptiert (etwa im Rahmen des Nationalstaats und der Verdienstgruppe „Akademiker“) und Exklusionen sind die Folge. Die Mehrheit der Menschen schließt man also aus bzw. stimmt deren Ausschluss zu. Wie wir nationalstaatlich Eingekapselten und Privilegierten alle nimmt man strukturell und aktuell geltende Diskriminierungen und Selektionen hin (der zuletzt gebrauchte, nicht nur bildungspolitisch beliebte Terminus stammt aus dem „Wörterbuch des Unmenschen“). „Leistungsgerechtigkeit“ lautet das neuerdings wieder viel verbreitete Zauberwort. Es soll über die klare und eindeutige Einsicht hinwegtäuschen, zu der es menschenrechtlich keine Alternative gibt: „Gleichheit ist immer der Probierstein der Gerechtigkeit und beide machen das Wesen der Freiheit“ (J. G. Seume im 18. Jahrhundert). In dem Gesagten stecken die Gründe, warum zum einen heute primär technologische Formen gesucht werden. Die organisatorischen Strukturen, Oben und Unten, die feinen sozialen, die monetären und reputierlichen Unterschiede u.ä.m. – alles kann, so scheint es, beim institutionell herrschaftlich Alten bleiben. Mehr „Demokratisierung“ wird dem Anschein nach ohne soziopolitischen Umbau von der Verallgemeinerung des Internet und einem smart gleitflüssigen New Public or Private Management „gewagt“. Zum anderen werden nötige Änderungen mit dem Riegel der „Sachzwänge“ verschlossen. Riesige Zahlen von Menschen, Entscheidungs- und Verteilungsvorgängen, Dienstleitungen, Tauschakten und dergleichen mehr sind nur, technologisch perfektioniert, mit bürokratischen Mitteln zu bewältigen. Von den globalen Größenordnungen täglich belastet und beeindruckt, wer stellte schon die Frage, ob diese so vorgegeben sein müssten. Mit anderen Worten: sobald organisatorische Mittel zur Disposition stehen, stürmen geheim oder offen Macht- und Herrschaftsinteressen die Tagesordnung. Zum dritten: Ziele verjüngen sich verwirklichend in den Mitteln. Mittel wirken auf die Ziele zurück. So sehr beide in Form von gesetzlich vertäuten Mustern auf Dauer gestellt sein mögen („institutionalisiert“), so sehr werden sie von mehr oder minder geschulten Menschen verwirklicht, die zielmittelverändert, ihrerseits Ziele und Mittel verändern. Nicht nur um der demokratischen Norm willen, vielmehr der Entwicklungsfähigkeit aktuell beteiligter Menschen und ihrer Institutionen halber, besteht zwischen Normen und Formen eine dauernde prekäre Spannung. Dass ihr Zusammenhang klappt, ist nie sicher auszurechnen. Ob und wie er wirksam ist, lässt sich nie an der abstrakten Geltung von Normen und Formen allein festmachen. Wir haben diese kurze wirklichkeitswissenschaftliche Überlegung vorausgeschickt, weil sich das, was Europa ist und wird, erst in der Zusammensicht der Ziele mit den Mitteln entscheidet. Darum ist lebendige (Selbst-)Kritik, darum sind vielfältige und mehrfache Dauerkontrollen von ausschlaggebender Bedeutung. Selbst die besten Kontrollen sind ihrerseits noch in ihrem Kontrolleffekt und in ihren Kontrollkosten zu bewerten. Weil die organisatorischen Mittel das Wirklichkeitsgewicht noch so schöner Ziele entscheiden und weil sie deswegen Interessen-, Macht- und Herrschaftsungleichgewichte konservieren oder ändern, hebt unvermeidlich der Machtkampf an. Dieser wird von kategorial ungleichen Macht- und Herrschaftspositionen aus geführt. Als unkönigliche Davide und Sarahs, prinzipiell nur mit den Pfeilen möglicherweise besserer Argumente versehen, behaupten wir, Europa, selbst wie es von den europäischen Staats- und Kapitalleuten normativ ausgegeben wird, kann nicht mit Hilfe der herrschenden Formen verwirklicht werden. Europas hehre Ziele werden dann taub, leer und missbraucht. Wir setzen gegen die etablierte Macht die Macht der Vielen, demokratische Macht. Macht wird durch das extensive Ausmaß der Beteiligung erträglich und sinnvoll. Sie wird zur nötigen gemeinsamen, in den darüber ausgetragenen Konflikten durchsichtigen Gestaltung von Problemen aller Art. Wenige Formelemente mögen genügen, um zu zeigen, wie das eingerichtet werden müsste, was Europa im Sinne erfahrener Hoffnung entspricht: seinen Sonnen- und Schattenseiten; seinen Werten; vor allem den Problemen gemäß, die von den Widersprüchen der Globalisierung produziert werden. Aus unseren Vorstellungen, wie „Europa“ eingerichtet werden müsste, ergibt sich auch unsere Opposition gegen das, was die Europäische Union ist und wird. 1. Vielfalt. Soll V i e l f a l t menschenrechtlich demokratisch ein europäisches Merkzeichen darstellen, dann muss das, was jeweils Europa genannt wird, v i e l f ä l t i g organisiert werden. Prinzipiell umgekehrt wie die EU. Statt insgeheim und offen dem mächtigen Motiv globalen, sich regional zentrierenden Kapitalismus zu folgen, kommt es auf die Motive der Bevölkerungen und ihrer organisierenden Kraft von unten an. Menschenrechte, deren Allgemeinheit aus der Fülle humaner Besonderheiten erwächst und sich in ihr verwirklicht, fänden so einen „Europa“ genannten Ort als einer Einheit in der Vielheit. 2. Die Verfassungsfrage ist am Anfang des 21. Jahrhunderts neu gestellt und neu zu beantworten. Wenn Erfahrungen und Erfolge des liberaldemokratischen Verfassungsstaates im Kontext veränderter Probleme bewahrt werden sollen, dann stehen qualitative Veränderungen an. Solche sind seit dem Beginn der Entwicklung von Massengesellschaften versäumt worden. Der Verfassungsstaat (europäisch-angelsächsischer) Neuzeit im 18. und 19. Jahrhundert vor allem bildungs- und besitzbürgerlich erkämpft, sollte ein Fünffaches leisten: a) Er sollte die Herrschaftswillkür beenden. Daher sollte er der bürgerlichen Öffentlichkeit Raum geben und das garantieren, was man im Deutschen, „Rechtsstaat“ nennt (the rule of law). b) Er sollte bürgerliche Eigenrechte garantieren. Diese wurden vor allem vorpolitisch im Sinne von Menschenrechten als Abwehrrechte gegenüber staatlichen Eingriffen verstanden. c) Er sollte im darum gewaltenteilig organisierten Regierungssystem repräsentative bürgerliche Beteiligung vor allem in und durch die Legislative erlauben. d) Mit Hilfe dieser Eigenschaften sollte er verantwortliches Regieren erlauben (responsible government). e) Und er sollte, von der Französischen Revolution in schier unbremsbarer Dynamik angeschoben, dem Nationalstaat und seiner Bürger(in)-Bestimmung Grund geben – nation une et indivisible oder e pluribus unum. Die politisch menschenrechtlichen Grade und Grenzen des bestenfalls liberaldemokratisch normierten Verfassungsstaats der Neuzeit mögen hier ihr Bewenden haben. Im Laufe der enormen Expansionen und Durchdringungen, die das 19. und das 20. Jahrhundert kennzeichnen, sind allen Verfassungen riesige Problemberge vorgesetzt worden. Diese entwirklichen die meist weiter bestehenden (oder nur neu und nachgeschriebenen) Texte. Will man zum einen die Kluft zwischen Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit nicht zu riesig werden lassen, sodass das Verfassungsrecht zu einem weiten, legitimatorisch wehenden Mantel der Legitimation verschleißt. Soll zum anderen das Verfassungsrecht prinzipiell den erkenntlichen Hauptproblemen der Zeit gemäß entworfen werden. Dann sind u.a. folgende Problemungetüme ins Auge zu fassen. Dann sind diese organisierend so zu verarbeiten, dass sie in verantwortlichen Prozeduren gefasst werden können. Problem Nr. 1: die ungeheuren Größen. Nur wenige illustrative Bemerkungen sind möglich. Nur ein Problemgefühl soll vermittelt werden. Der moderne Staat hob als Territorialstaat an. Zum (unterschiedlich) großen Gebiet gesellte sich eine wachsende Zahl von Menschen. Beide wurden zunächst durch eine merkantilistische, danach eine kapitalistische Ökonomie durchdrungen. Die ökonomischen und die politischen Beteiligungs- und Legitimationserfordernisse nahmen ebenso zu wie die Notwendigkeit sich verdichtender Regelungen. Sie fingen mit der Steuer als staatlicher Zwangsabgabe an. Die zunehmenden Regelungen hatten zur Voraussetzung und Folge, dass die verwaltenden Ämter expandierten. Aus den Büros wurden unvermeidlich Bürokratien. Das, was staatliche Politik zu regeln und zu steuern hat, nahm zusätzlich zu allen staatsnormalen Kriegsgeschäften so zu, dass die gebäudemächtigen Ämter des 2. deutschen Kaiserreiches um 1875 heute so einfach und klein erscheinen, wie ein kleiner Bauer mit seinem Ochsengespann dem Riesenkind des Märchens. Und so weiter und so fort. Heute besteht eine Aufgabenfülle, eine Regelungsdichte und ein Regelungsumfang, schier unübersehbar durch internationale Zusammenhänge verstärkt, dass alle politischen Instanzen systematisch überfordert sind. Insbesondere diejenigen an der Spitze. Kein Berufspolitiker kann seiner Aufgabe verantwortlich nachkommen. Staatliche Einheit kommt als Summe der Bürokratien zustande, die wiederum ... Bürgerinnen und Bürger sind unfähig – sie werden liberaldemokratisch naiv in ihrer Kompetenz, zutreffender ihrer Kompetenzlosigkeit zu Wahlzwecken vorausgesetzt -, das Dickicht der Politik zu durchschauen. Diese Feststellung gilt auch für die Repräsentanten, so sehr sie als Berufspolitiker privilegiert sind. Das hier nur angeritzte Problem der alle überfordernden Größenordnungen wächst sich im Rahmen der EU vollends zum unpolitischen Politikverhalt eines mobil-flexiblen Labyrinths aus. Nur starke Lobbygruppen besitzen für ihre Interessen den jeweils besonderen Ariadnefaden, um labyrinthisch nicht schicksalsergeben ‚umzukommen‘. Um eine lange Diskussion kurz abzuschneiden: schon im Kontext der einzelnen Nationalstaaten und vollends in dem der europäischen Union sind neue Verfassungsanläufe unabdingbar, will man die Worte „verantwortliche Politik“, „Kontrolle“, „Bürgerbeteiligung“ nicht vergeblich im Munde führen. Verfassungen, die institutionelle und personelle Nadelöhre an irgendwelchen Spitzen installieren - und würden sie auch als „Mehrebenensystem“ fahrlässig problemfrei gut geschrieben -, sind von vornherein auf strukturelle politische Korruption geeicht. Gerade unter heutigen Problemumständen ist der radikaldemokratische Ansatz meistens rational, unbeschadet seiner menschenrechtlichen Erforderlichkeit. Nur eine massive Kommunalisierung neuer Formen rundum weisen aus den mit sich verfilzten Dickichten den Weg ins Freie. Danach kommt es dann auf die Einrichtung gestufter Zwischengewalten an. Problem Nr. 2: Das unverfasste, dynamische Fundament. Der moderne, vor allem der allmählich liberaldemokratisch verfasste Staat tritt seit seiner nach-absolutistischen Phase als widersprüchlicher Hungerpastor auf. Diese Beobachtung gilt für die USA von Anfang an. ‚Der Staat‘ ist darauf beschränkt, ‚Sicherheit und Ordnung‘ nach innen und nach außen zu leisten. Dazu wird er allgemein legitimiert. Er ‚lebt‘ dazu von den Zwangsmitteln, die als Steuer von den Bürgern (und Bürgerinnen) erhoben werden. (Materielle) (Re-)Produktion und Handel aber, die kapitalistisch expandierende Ökonomie, sind nicht verfasst. Als privat befinden sie sich außerhalb der allein staatlichen Verfassung. Die staatlichen Funktionen der Sicherheit und Ordnung sind vor allem darauf angelegt, die ökonomischen Interessen der BürgerInnen als Privatleute und die nicht verfasste Verfassung kapitalistisch organisierter Ökonomie zu garantieren und zu befördern. Bei voll entwickeltem Kapitalismus und entsprechend entwickeltem Staat sorgt schon das ‚Interesse des Staates an sich selber‘ dafür, dass die Erfordernisse kapitalistisch expandierender Ökonomie von seinen Funktionsträgern wahrgenommen werden. Dieses ‚ausdifferenzierte‘, zugleich aber materiell und funktional verklammerte Verhältnis von (liberalem) Staat und (liberalem) Kapitalismus, von Verfassungsstaat und unverfasster, dem „Markt“ und seinen Zauberkräften überlassener Regulierung war von Anfang an spannungs- und kostenreich. Es musste umso problematischer werden, je dynamischer und durchdringender die kapitalistische Ökonomie wurde und je mehr sich ihre Markt-Konkurrenz-Regulierung in Richtung Weltmarkt nach außen verlagerte. Heute bedeutet dieses Verhältnis im nicht willkürlich gewählten Zeichen des Neoliberalismus, dass die Staaten ihrerseits ökonomisch noch abhängiger werden, sich zusätzlich zentralisieren und international verflechten. Eigensinnige und repräsentativ-demokratisch organisierte Politik wird bis zur Unkenntlichkeit verdünnt (um so strikter sicherheitspolitisch eingepaukt). Darüber hinaus erhalten ‚die‘ Ökonomie und ihre dynamischen multi- und transnationalen Machtzentren eine expansive Dynamik. Sie zeichnet sich durch zusätzliche Konzentration, verschärfte Konkurrenz, die ökonomisierende Gleichschaltung aller Lebensbereiche und zugleich mangelnde Steuerungsfähigkeit, sprich Verantwortbarkeit aus. Diese Andeutungen sind nicht auszuführen. Eine Folge liegt jedoch unverhältnismäßig klar auf der Hand: es kommt in erneuerter Politik, gerade im kapitalistisch primär bestimmten europäischen Raum zentral darauf an, so menschenrechtlich demokratische Kriterien mehr als geschwätzig gelten, die globalisierend wildernde Ökonomie politisch einzubinden. Dass dies unmöglich sei, wird durch keinen „Markt“, sondern nur durch offene und verborgene Herrschaftsinteressen vorgeschrieben. Problem Nr. 3: der in- und der exklusive Nationalstaat. Obgleich die humanen Kosten dieses ca. 200 jährigen, jedoch immer noch expandierenden oder als Vorbild angepriesenen Gebildes allen denkbaren humanen Nutzen unermesslich übersteigen, wird nach wie vor so getan, als wäre mit diesem kollektiven Staatsphänomen „Nation“ das Ende geschichtlicher Muster politischer Organisation erreicht. Obwohl die EU zu einem Teil davon lebt, dass dieses Muster eines lang anhaltenden kollektiven Identifizierungs-Trimm-dich überwunden wird, orientiert sie sich in ihrem Ein- und Ausschlussverhalten daran wie ein seltsamer Großeuropäischer Nationalstaat. Darum die Festungs- und Lagerbildung nach außen und nach innen. Darum die Orientierung globaler, auch militärischer Intervention. Um einer Art verallgemeinerten „Euro-Nationalismus‘“ willen. Schon für die meisten europäischen Nationalstaaten aber gilt, dass sie für ihre repressionsvolle „nationale Einheit“ zu viel Besonderheiten preisgegeben haben. Sie könnten sich mit viel weniger Gruppenaggressionen organisieren, gestünden sie in politischer Organisation und Kultur ihren „multiethnischen“ Charakter zu. Soll das, was „Europa“ genannt wird, weniger ein geopolitisch und geoökonomisch interessierter Herrschaftsblock sein, soll dieses Europa sich durch seine Vielfalt bis zum Minderheitenrecht jeder/jedes einzelnen auszeichnen, dann kommt es entscheidend darauf an, soziopolitische Abgrenzungen von unten nach oben und nach außen zu finden, die nicht primär als Ausgrenzungen wirken. Grenzen müssen porös bleiben. Alle Gruppenbildungen, mit denen Gesellschaft und Politik gleichursprünglich beginnen – und einen Ursprung vor diesem Ursprung in stilisiertem Naturzustand angeblich asozial miteinander konkurrierender Individuen kennen wir nicht -, sind unvermeidlich durch „soziale Schließungen“ gekennzeichnet. Solche kennzeichnen schon alle möglichen Vereine. Den Ausschlag im 21. Jahrhundert wird aber die gesellschaftliche Fähigkeit oder Unfähigkeit geben, Eingrenzungen zu finden, die neben exzessiv garantierter Toleranz gegenüber allen Minderheiten keine harten, keine polizeiaufwendigen Ab- und Ausgrenzungen verlangen. Schon darum ist die emphatisch politische Organisation der Ökonomie geboten. Toleranz und poröse Grenzen, das sind die institutionellen Forderungen an „Europa“, dessen Unions-Vertreter heute so viel und leer von „Werten“ sprechen. 3. Radikaldemokratische Qualität. Die für alle Länder gestellte Verfassungsfrage ist im Sinne eines radikaldemokratisch ausgelegten Subsidiaritätsprinzips zu beantworten. Die Antworten mögen im einzelnen gemäß diversen Traditionen und verschiedenen Kontexten variieren. Radikaldemokratisch ausgelegtes Subsidiaritätsprinzip heißt: Größenordnungen spielen eine entscheidende Rolle. Prinzipiell sollen soziale Zusammenhänge und ihre tägliche institutionalisierte Praxis querbeet in allen Lebensbereichen so organisiert werden, dass deren transparente und verständliche Prozeduren von allen Bürgerinnen und Bürgern auf zureichenden Wegen der Mitbestimmung beeinflusst werden können. 4. Koordinierende Zwischengewalten. Nötige größere und abgehobenere Einrichtungen weiter gespannter Arbeitsteilung müssen durch ihre Extra-Leistungen gerechtfertigt werden. Sie sind so zu strukturieren, dass die Kompetenz- und Verantwortungshöfe zurechenbar und also auch von der ‚Basis‘ aus kontrollierbar bleiben. Das nie ausformulierte unionseuropäische „Subsidiaritätsprinzip“ funktioniert nur, wenn es auf der Basis umfassend angelegter Mitbestimmung auf einer oder mehreren übereinander gestaffelten Ebenen von Repräsentantinnen/Repräsentanten koordiniert wird. 5. Mehrebenendemokratie. Basisorganisationen können dann gemäß einem demokratischen Subsidiaritätsprinzip für soziale Aufgaben der Koordination, des Ausgleichs, des Handels, der Produktion u.ä.m. aufgestockt und ausgeweitet werden, die lokal und kleinregional nicht rational für alle davon umfassten Bürgerinnen und Bürgern installiert werden können. Auf diese Weise wird das, was schließlich Europa heißen kann, in Form einer bürgerfundierten Mehrebenendemokratie möglich. 6. E pluribus plures. Dieses Europa braucht keine einheitliche Verfassung. Eine einheitliche Verfassung widerspricht vielfältiger europäischer Tradition, menschenrechtlich demokratisch besonderen Ansprüchen und den unter heutigen Umständen nötigen soziopolitischen Innovationen. Hunderte von Millionen Menschen können nur mit Hilfe herrschaftsschrecklicher Vereinfachung einheitlich organisiert werden. Die europäische Pluralität, die enger und weiter ausfallen kann, bedarf allein solcher lokaler, regionaler und überregionaler Kodexe, die auf den diversen Ebenen die nötigen Zusammenhänge, Arbeitsteilungen, Austauschformen und Konflikte regeln. Es wird keine einfache Architektur europäischer Komplexität ergeben. Es wird jedoch eine durchsichtige Architektur sein, die dauernd auf die pluralen Quellen der Legitimation von unten angewiesen sein wird. Für die nötigen Entscheidungsbildungen auf den abgehobeneren Ebenen gelten wie im Rahmen der Basisinstitutionen Einsichten Primitiver Gesellschaften. Sie erlauben erst radikalen Minderheitenschutz. Sie gewähren erst einen Umgang mit Konflikten der politische Größe nicht in nationalstaatlichem „Blut und Eisen“ misst, mit deren Hilfe angeblich die großen Fragen der Zeit gelöst werden müssen. Größe wird durchgehend in der Lebensqualität von Menschen konjugiert, dekliniert und judiziert. Offene, aber nicht durch unbegrenzte Teilnehmerzahl überladene, also eher schlanke Diskussionen anstehender Probleme. Wenn andere repräsentierende einzelne oder Gruppen mit einer mehrheitlich vertretenen Entscheidung „nicht leben“ können, wird diese zeitweise ausgesetzt. Die Kunst der Langsamkeit ermöglicht vorhersehbare positive und negative „externe Effekte“ von Entscheidungen problemsystematisch zusammen zu sehen. Instrumente und Kosten von Entscheidungen sind mit denselben zu präsentieren. Das jeweilige Interessenkalkül ist zu explizieren. Alle von abgehobeneren, also notwendig von Delegierten und Repräsentanten getroffene Entscheidungen werden prinzipiell lokal/regional umgesetzt („implementiert“). 7. Ein wahrhaft flexibles und mobiles Europa. Um sich das vorstellen zu können und eine praxisfähige, experimentoffene Phantasie zu entwickeln, was einem vielfältigen, nicht von vornherein in grenzbestimmten Europa der Vielfalt und der darin beschlossenen Fülle der Andersartigkeiten nottut, muss man damit beginnen, die Fixierung europäisch-angelsächsischer Moderne zu übersteigen. Die Fixierung auf die angebliche Rationalität der Größe. Von allem modernen Anfang an ist der wirtschaftliche, der politische und der kulturelle Größenrausch mit dem Rausch der Schnelligkeit verbunden gewesen. Damit verbunden ist die Fixierung auf riesige Unternehmen, riesige Staaten, riesige Bürokratien. All diese sind längst nur noch durch riesige, Zeit blitzschnell verkürzende Technologien aufrecht zu erhalten, die in alle Adern der Wirklichkeit sublim bis ins Kleinste vordringen. Erst wenn man diese Größen- und Beschleunigungsfixierung zu lockern und zu ersetzen vermag, wird die bewohnte Erde der Chance nach zum Kosmos humaner Logik. Dann sind personale und sozial kollektive Flexibilität und Mobilität nötiger denn je. Dann erst werden sie demokratisch möglich. 8. Substantielle Rationalität. Das Schein-Europa der EU erhält seine Dynamik aus der alles durchdringenden kapitalistischen Ökonomie. Derethalben wird die abgehobene Politik der Staaten und ihrer Theaterleute zum symbolisch legitimationsmächtigen und mit Hilfe des Gewaltmonopol sicherheitspolitisch umfassenden Randphänomen. Die Randständigkeit autonomer Politik und ihrer Gesellschaften gilt überall dort, wo menschenrechtlich demokratisch eigensinnige Politik betrieben werden sollte. Auch die aus vielen, machtvoll organisierten Interessen im Konkurrenzresultat zusammenschießende Ökonomie, die globale Definitionsmacht schlechthin, wirkt in ihrem profitablen Wachstumshunger, dem der wachsende Hunger korrespondiert, wie eine Dynamik, die nur noch qua Krisen gebremst und qua Katastrophen zeit- und raumweise aufgehalten werden kann. Von Europa (und den angelsächsischen Ländern) galoppierten seit der Frühmoderne drei Reiter instrumenteller Rationalität durch ‚die‘ Welt. Die Pferde sind kapitalistisch, politisch staatlich und wissenschaftlich gezäumt. Wem an europäischer Vielfalt, wem an anderen Kulturen und anderen Menschen gelegen ist, der/die sollte nicht nur das oben angetuschte Europa ohne Aus- und Eingrenzungen mit der Seele suchen. Die/der sollte sich in seiner Richtung mit aller intellektuell praktischen und phantasiereichen Anstrengung versuchen. 9. Eine andere Politik steht auf der europäischen Tagesordnung. Politik ist durchgehend als zivile zu begreifen. Sprich: Bürgerin und Bürger, ihre Fähigkeiten, Lebensbedingungen und Chancen bilden ihr Alpha und Omega. Das wollte Politik seit Anbeginn sein, noch bevor ihr Begriff im Verlauf der griechischen Morgenröte gefasst worden ist. Das war Politik allerdings nie. In ihren expliziten griechisch-antiken Anfängen war sie auf einen manntoll elitären Raum beschränkt. Sie ereignete sich in ihrer zivilen Substanz mager, nicht selten tragisch im Rahmen einer imperialen sklavenhalterischen Ökonomie. Darum ist der tautologische Begriff und seine Wirklichkeit: Bürgerinnen-Politik unabgegolten. Eine Fülle historischer Aspekte und Phänomene lassen ahnen, was es heißen könnte, würde sie zur sozialen Tatsache. Die enorme Entwicklung der materiellen und der organisatorischen Mittel, die unbeschadet ihrer dort unaufhebbaren Ambivalenz weithin der kapitalistischen Ökonomie und Technologie zu verdanken sind, erlaubten es heute, morgen und übermorgen, den Weg zur humaneren Zukunft schrittklein und sozialraumgreifend zu gehen. Das heißt hin zu einer bürgerzentrierten Politik. Diese erhielte ihre Inhalte und Formen nicht von Grenzen. Sie beginnen schon beim modernen, asozial gefassten Individuum und dessen negativem Freiheitsbegriff als Freiheit gegenüber anderen gegründet allein auf den gegen andere verteidigten Besitz. Das ist der individual- und dann kollektivpsychologische Kristallisationsstab fast aller Aggressionen und fast aller, vor allem kollektiven Gewaltäußerungen. Diese heben an mit den Ängsten und entsprechendem Sicherheitsverlangen. Solche Grenzen werden nur überwunden in imperialen Grenzüberschreitungen, die neue Grenzen ziehen. Auf der dynamischen Basis von letztlich tödlichen Ausgrenzungen findet Politik, deren angebliche Freund-Feind-Essenz gegenwärtig weltweite Mode geworden ist, individuell, aber vor allem kollektiv statt. Um eine andere Politik überhaupt anzudenken, die im notwendigen Bündnis mit anderen besteht, ist es erforderlich, die naturwüchsig gewordene und herrschaftlich eingetrichterte Vernichtung bürgerzentrierter Politik im und durch den modernen Staat und uns verstaatete Subjekte von Grund auf in Frage zu stellen. Ist das Lob des staatlichen Gewaltmonopols, das am Anfang moderner Ideologie steht und den qualitativen zivilisatorischen Sprung bedeuten soll, heute, in antiterroristischen Alltagszeiten, verstärkend zu erneuern? Sind die bürgerlich sichernden Nutzen des staatlichen Gewaltmonopols und seiner Konnexmonopole einschließlich des staatlich gesatzten Rechts quer durch die Jahrhunderte so groß, dass ihre eminenten Kosten in großen Kriegen, alltäglicher Gewalt und dadurch stabilisierter Ungleichheit bürgerbilligend in Kauf zu nehmen sind? Was aber hieße es, die (europäische) Vielfalt nicht staats- oder europäisch superstaatlich fixiert zu denken und experimentierend zu verwirklichen? IV. Forderungen des europäischen Tages heute und morgen – einige winzige, aber ebenso notwendige wie schwierige Schritte 1. Schritt: Dieser muss ein Denkschritt sein, ein Schritt mutiger Vorstellungskraft. Zwei Extreme blockieren von vornherein. Zum einen die modernen Utopien. So verschieden ihre politische Couleur war, diese Utopien lebten von der Konzeption genau geplanter monströser Menschen und entsprechend schrebergärtnerisch geschnittenen Gesellschaften. Sie wurden terroristisch sobald ihre Abstraktionen angewandt worden sind. Zum anderen hemmt noch mehr die zukunftsraubende dynamische Faktizität weltkapitalistischer und in diverser Weise durchstaateter Gegenwart. Die Fülle der Gründe, alle tiefergreifenden „Alternativen“ als unmöglich anzusehen, können geradezu globalsystematisch zusammengefasst werden. Die konkurrierenden globalen Spieler mit all ihrem regional und lokal tiefgestaffelten Tross, ihren nationalstaatlichen und interstaatlichen Legitimationen und Sicherungen lassen keine Räume mehr, prinzipiell andere Ökonomie- und Politikformen zu betreiben und entsprechend veränderte Funktionen zu verfolgen. Im (fast) einzig verbliebenen Rahmen des kapitalistischen Totalitarismus, der noch seine Gegner kooptiert, sind keine Widersprüche, Konflikte, Katastrophen und Kosten zu erkennen, gegen die eine sich ausweitende Fülle von Menschen rebellierte, die eine längerfristige Transformation bewirkte. Diese beiden Gegebenheiten dürfen nicht hofferisch weggesehen oder überspielt werden. Andere politische Alternativen im Sinne anderer Gesellungsformen sind unwahrscheinlich. Diese gedankenverantwortlich allein einnehmbare Einsicht darf jedoch unseres Erachtens Denken, Hoffen und Sich-andere-Gesellungsformen-vorstellen nicht aufgeben lassen. Dies nicht nur, weil die global herrschende Wirklichkeit trotz ihrer wie sachzwangsartigen Geltung menschen-, interessen- und das heißt von kapitalistischen Herrschaftseinrichtungen erkennbar gemacht wird. Dies nicht nur, weil im Kontext kapitalistischen Totalitarismus ein Doppeltes am meisten umtreibt. Zum einen riesige humane Kosten, die täglich sogar in den (kapitalistisch) entwickelten Ländern gezahlt werden. Zum anderen der Mangel kapitalistischer Ökonomie und Politik, ihre eigene Zukunft vorhersehend zu gestalten. Die herrschende Blindheit – und die darin beschlossene moderne Utopie des kapitalistischen Globalunternehmens selbst – erschöpft sich darüber hinaus im dauernden sowohl naturbezogenen, wie auf Mensch und Gesellschaft gerichteten Raubbau des Wachstums (und darin beschlossener kollektiver Gewaltauseinandersetzungen) - Damit verbunden ist die Fixierung auf einen technologischen Fortschritt, der längst aus allen menschlich verantwortlichen Händen geraten ist. Andere gesellschaftliche Formen sind darüber hinaus deshalb denkend vorzustellen, weil Menschen aufhörten, Möglichkeitswesen zu sein, Kritik üben zu können und ihr Urteilsvermögen verlören, hörten sie auf, zeitlich und räumlich in mehr Phasen und mehr Dimensionen zu agieren. 2. Um der EU und ihren herrschenden Propagandisten nicht auf den Leim zu gehen, ist es geboten, sich ein a n d e r e s Europa auszumalen. Diese Malkunst ist so konkret wie möglich zu üben. Selbst wenn das vorgestellte Europa nie am Horizont täglicher Praxis erschiene, erlaubte es, das, was da Europäische Union werden will, kritisch herauszufordern. Gelänge es, genügend Leute aus verschiedenen europäischen Kreisen zu gewinnen, die ähnlich Kritik übten, dann könnten wir vielleicht ein menschenrechtlich demokratisch modifiziertes Europa konzipieren und ein Stückweit erfolgreich verfolgen, das all unsere konkret-utopischen Anstrengungen und darauf zielende Handlungen lohnte. Wie sollten wir nur wissen, was wir wollen, wie sollten wir uns in unserer eigenen Urteilskraft nicht rasch erschöpfen, wenn wir nicht eine europäische Wirklichkeit, human-konkret vorausgedacht, vor uns haben, die wir den verdummenden europäischen Herrschaften entgegen halten können. 3. Das, was wir in diesem Aufruf verkürzt formuliert haben, wollen wir in den nächsten Jahren in der Weise verbreiten, dass wir andere Gruppen einladen und mit ihnen versuchen, Streusel einer europäischen Öffentlichkeit zu bilden. 4. Da uns die EU und ihre Institutionen zu abgehoben und herrschaftsvoll gegenüberstehen, wäre es aufs dringendste zu wünschen, es gelänge wir wären zusammen mit anderen in der Lage, eine kleine Institution zu bilden, die da heißen könnte: Koordinationsbüro eines vielfältigen BürgerInnen-Europa. Dass aus einem solchen Institutiönchen kein von uns kreierter kleinbürokratischer Krebs werde, wird schon seine Finanzierung sorgen. Weder eine „NGO“, noch eine Lobby in Brüssel stehen auf der Tagesordnung, wohl aber die regelmäßige, informationsdichte Arbeit am Thema vielfältiger Verfassungen von unten. Wolf-Dieter Narr, Heiner Busch