Das Überstellungsverfahren nach Deutschland läuft, nachdem das letztinstanzliche Urteil in Italien gegen ihn am 6. Mai 2022 rechtskräftig wurde. Andreas Krebs kann damit die Reststrafe in Deutschland absitzen. Die Übersetzung der nötigen Dokumente und die Berechnung des Strafäquivalents und der Strafdauer wird aber weitere Monate dauern.
Die Krebserkrankung von Andreas K. gibt ihm allerdings nicht viel Zeit, es ist daher dringend notwendig, die bürokratischen Vorgänge für die Überstellung deutlich zu beschleunigen.
Nach dem entgültigen Urteil wurde er aus der Krankenabteilung des Gefängnisses Secondigliano in den Normalvollzug verlegt, mit noch schlechterer medizinische Versorgung als zuvor. Er ist nun in Isolationshaft mit Einzelhofgang in einem kaum zimmergroßen Luftschacht. Die Verlegung wurde damit gerechtfertigt, Andreas Krebs verweigere angeblich eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus.
Andreas berichtet dagegen, er hätte in eine Psychiatrie verlegt werden sollen, so dass er daraufhin seine sofortige Rückkehr zurück ins Gefängnis forderte.