Der nachfolgende Text will einen Blick werfen auf die Strategie und Logik der „Lager“ in der deutschen, europäischen und internationalen Migrations- und Flüchtlingspolitik. Der Begriff des „Lagers“ soll vor allem die Techniken der Entrechtung, Einsperrung, Abschreckung und Bestrafung identifizieren und benennen helfen - Techniken, die der gewaltsamen Aufrechterhaltung einer globalen Ungleichheitsordnung dienen. Bei allen Kontinuitäten und Diskontinuitäten, Widersprüchen und Entsprechungen in der empirischen Entwicklung und Verwendung von Lagertechniken scheint uns eines festzustehen: Die „Rückkehr der Lager“ im gesellschaftspolitischen Diskurs und in der Praxis ist ein untrügliches Indiz für die Schwächung der Menschenrechte – ein Vorgang, der vor allem in Anbetracht der unheilvollen deutschen Vergangenheit zutiefst beunruhigen muss.
„Lager“ als gesellschaftliche Normalität
„Das Wort Lager kann nicht länger tabuisiert werden.“ (FAZ, 28.5.1980) Seit Anfang der 1980er Jahre wurden neue Formen von Lagereinrichtungen in Deutschland für Flüchtlinge und Asylsuchende geschaffen. Ihre Zwangsunterbringung in lagerähnlichen Massenunterkünften wie z.B. in ausgedienten Kasernen, heruntergekommenen Heimen und Pensionen sowie in abgelegenen Baracken- oder Containersiedlungen findet weitgehend gesellschaftliche Akzeptanz. Die bundesweite Errichtung von Massenquartieren für Flüchtlinge war von Anfang an eingebettet in die vorurteilsschürende öffentliche Debatte um einen angeblichen „Asylmissbrauch“ und um so genannte „Wirtschaftsflüchtlinge“, die sich Zugang zu den Wohlstandsinseln verschaffen wollten, ohne sich auf Asylgründe im Sinne der Rechtsprechung berufen zu können. Sammellager und Massenunterkünfte sollen, ebenso wie das speziell ausländerrechtlich geschaffene Arbeitsverbot und „Sachleistungsprinzip“ für Asylsuchende (kein Bargeld, Wertgutscheine, Esspakete usw.), das Leben für Flüchtlinge möglichst beschwerlich und von Behörden abhängig gestalten und somit - nach dem simplen pull-push-Schema - den „Anreiz“ für Zuwanderung mindern. Die Lagereinrichtungen sind also Elemente eines Migrationsmigrationsmanagements, das die Einwanderung zu steuern, kontrollieren und zu verwalten beabsichtigt. Die Flüchtlingsverwaltung hat - in Verbindung mit der „Residenzpflicht“, mit der die Bewegungsfreiheit der Flüchtlinge räumlich auf den Landkreis oder den Regierungsbezirk der zuständigen Ausländerbehörde beschränkt wird -, ein sozial aus- und räumlich einschließendes Lagersystem geschaffen, das auf ein Dreifaches zielt. Erstens: Wer nach Deutschland auf der Suche nach Schutz, Einkommen oder Überlebensperspektiven einwandert und einen legalen Aufenthaltsstatus anstrebt, den erwartet zunächst ein entwürdigender, krank machender, von der ansässigen Bevölkerung separierender und behördlich/polizeilich kontrollierter Alltag. Dadurch sollen, zweitens, potentielle Schutzsuchende und Einwanderer vorab von einer Flucht bzw. von der Migration nach Deutschland abgeschreckt werden. Der deutschen Bevölkerung wird schließlich drittens signalisiert, dass es sich bei den Eingezäunten und nur notdürftig Behausten um Menschen handelt, die nicht erwünscht sind und die keiner menschenwürdigen Unterbringung und Behandlung bedürfen. Flüchtlinge und Asylsuchende werden öffentlich zu Objekten der Flüchtlingsverwaltung degradiert und als solche räumlich markiert. Diese Politik bestärkt und erzeugt dadurch das Gegen- und Feindbild des unerwünschten Fremden. Sie schafft eine Wirklichkeit, in der der Andere wegen seiner vermeintlichen Gefährlichkeit, wegen seiner Armut, seiner „Illegalität“ und wegen unrechtmäßiger Ansprüche in Lager ein- und sozial ausgeschlossen werden muss. Diese Politik produziert erst die Unterscheidung zwischen den unerwünschten Fremden auf der einen und der einheimischen Bevölkerung auf der anderen Seite und macht diese sichtbar und der Alltagserfahrung zugänglich. (vgl. Stephan Dünnwald, Die Bundesrepublik als Lagergesellschaft, Infodienst des bayerischen Flüchtlingsrat 2/02, unter: www.nolager.de) Das rot-grüne „Zuwanderungsgesetz“ wartet seit Januar 2005 mit einer weiteren Form der Lagerunterbringung von unerwünschten Flüchtlingen und MigrantInnen auf. Als Mittel zur „Durchsetzung der Ausreisepflicht“ ergänzen künftig so genannte „Ausreiseeinrichtungen“ die menschenrechtswidrige Institution der Abschiebungshaft. Was in der Verwaltungspraxis verschiedener Bundesländer bereits erprobt wurde, ist nunmehr auch gesetzlich vorgesehen: Die Zwangseinweisung von dem Gesetz nach „vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern“ in „Einrichtungen“, in denen die „Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise gefördert“ werden soll (§ 61 Abs. 2 AufenthG). Der gesetzliche Euphemismus bedeutet praktisch, dass Menschen, die in Deutschland womöglich bereits seit Jahren (ausländerrechtlich „geduldet“) leben, aus ihren Wohnungen, ihrem gewohnten Lebensumfeld, ihrem Bekanntenkreis herausgerissen und in herabwürdigende Lagerunterkünfte eingewiesen werden können, in denen es unmöglich ist, einen persönlichen, intimen Bereich aufrechtzuerhalten und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. In diesen Einrichtungen sollen stete Verhöre, dauernder psychischer Druck, Entmündigung und soziale Deprivation zur „freiwilligen“ Ausreise der Unglückseligen beitragen. Man könnte diese Institutionen auch als eine Art rechtstaatlicher „Umerziehungslager“ bezeichnen: Wer nach Deutschland gekommen ist, um zu bleiben, soll gehen wollen.
Das Universum der Lagereinrichtungen
Die bundesdeutsche Flüchtlingspolitik hat ein unübersichtliches Lager-Universum von „Aufnahmeeinrichtungen“, desozialisierenden Massenunterkünften, Abschiebehaftanstalten und Ausreiselagern geschaffen, das darauf zielt, die unerwünscht Eingewanderten möglichst früh festzusetzen, auszusteuern, zu kontrollieren und abzuschieben. Diese neu geschaffenen Lagerformen verkörpern insofern einen Teil der materiellen Gewalt der politisch beabsichtigten Immigrationsbegrenzung im Innern des Landes. Die nationalstaatliche Migrationskontrolle, gleich welcher parteipolitischen Couleur, unterscheidet sorgsam zwischen „rentablen“ und „unrentablen“ EinwanderInnen, zwischen Menschen, die „uns nutzen“ (unausgesprochen können dies auch illegalisierte MigrantInnen sein, die sich im informellen Arbeitsmarkt verdingen müssen) und solchen, die „uns ausnutzen“ (Bayerischer Innenminister Beckstein). Zum rot-grünen Zuwanderungsgesetz kommentiert der deutsche Bundesinnenminister grundsätzlich: „Wir wollen keinen unbegrenzten Zuzug. (...) Wenn wir international konkurrenzfähig bleiben wollen, und wir stehen in einem intensiven Wettbewerb, dann müssen wir die Möglichkeiten nutzen, die qualifizierte Zuwanderung bietet. Alle Besorgnisse, die mit Zuwanderung verbunden sind, richten sich ja auf den Zuzug in die Sozialsysteme, und wir sind uns einig, dass wir dort die Regelungen straffen müssen. Wir haben deshalb die Arbeitsmigration strikt an den Bedarf unseres Landes geknüpft“ (FAZ, 29.1.2004). Die „zivilisierten“ deutschen StandortpolitikerInnen aller Parteien und Konfessionen verfolgen eine offen darwinistisch und utilitaristisch grundierte Immigrationspolitik, die eine ausgewählte Zuwanderung von Fachkräften mit dem Ausschluss der „Überflüssigen“ kombiniert: Die „Unerwünschten“ werden als „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder als „parasitäre EinwanderInnen in die Sozialsysteme“ stigmatisiert und entsprechend staatlich verwaltet. Vorurteilsschürend werden sie zum festen Bestandteil der Sicherheits- und Kriminalisierungsdiskurse gemacht. Ihre räumliche Ein- und gesellschaftliche Ausschließung in neue Lagereinrichtungen ist Teil einer Politik, die darauf ausgerichtet ist, jegliches menschliche Mitgefühl mit den Betroffenen im Keim zu ersticken. So hat sich die ansässige Bevölkerung an die Wiederkehr der Lager inzwischen ebenso gewöhnt wie an die gesetzesförmige Entrechtung und Ungleichbehandlung der Menschen, die damit einhergeht. Diejenigen, die in Deutschland wie in anderen westeuropäischen Staaten zu den „Unerwünschten“ gerechnet werden, gehören häufig zu den „Überlebenstüchtigen“ einer trikontinentalen Massenarmut, die, auch unter Einsatz ihres Lebens, in die weltweiten Wohlstandszentren und ihre Ökonomien migrieren, um einen Platz zum Leben zu finden und ihre Familien ernähren zu können. Damit verleihen sie ihrem Anspruch auf Leben, Freiheit und Gleichheit praktischen Ausdruck. Man könnte diesen Vorgang auch als den Einbruch der globalen Peripherie in die Metropolen bezeichnen. Es liegt in der Logik der Abschottungsdoktrin, diese „Weltüberflüssigen“, wenn man sich ihrer weder durch „rechtstaatlich korrekte“ Abschiebungen noch durch Zwangsmaßnahmen zur „freiwilligen Ausreise“ („Ausreiseeinrichtungen“) entledigen kann, notfalls auch ohne „rechtsstaatliche Verfahren“ ins osteuropäische oder auch nordafrikanische „Niemansland“ zu deportieren. Oder „besser“ noch, die „Unerwünschten“ z.B. gar nicht erst bis an die Mittelmeer-Küsten vordringen zu lassen und sie noch auf afrikanischem Boden im Wüstensand einzuzäunen. Insofern steht der deutsche Vorstoß, Lager in Nordafrika einzurichten, in der politischen und verwaltungstechnischen Kontinuität deutscher, auf Abwehr getrimmter Ausländerpolitik.
Der deutsche Vorstoß: Lager in Nordafrika
Die Bundesregierung versucht seit jeher, ihre restriktiven Vorstellungen in der Politik der Immigrationsbegrenzung europäisch zu verbreiten. Sie ist auch derzeit einer der strategischen Akteure, die die „unkontrollierte Migration“ nicht nur an den Außengrenzen der EU, sondern bereits weit in derem Vorfeld koordiniert bekämpfen wollen. Es verwundert daher nicht, dass Bundesinnenminister Schily im Juli 2004 die Ereignisse um das Flüchtlingsschiff Cap Anamur zum Anlass nahm, „Auffanglager“ für Flüchtlinge in Nordafrika zu fordern. Unterstützt wurde er dabei von seinem italienischen Kollegen Pisanu. Der Vorschlag, Flüchtlingslager außerhalb der EU-Grenzen zu errichten, ist nicht neu. Bereits im März 2003 legte die britische Regierung eine Konzeption („New vision for refugees“) für von der EU finanzierte und verwaltete „Transit Processing Centres“ außerhalb des EU-Territoriums vor. Anerkannte Flüchtlinge sollten demnach nicht in die EU, sondern in „sichere Zonen“ in Heimatnähe zurückgebracht werden. Das britische Konzept orientierte sich am Muster der Flüchtlingslager, die in Mazedonien und Albanien während des NATO-Krieges gegen Jugoslawien (Kosovo) zur vorgeblichen Verteidigung der Menschenrechte der albanischen Wohnbevölkerung errichtet wurden. Gemäß den britischen Vorstellungen sollten in diesen Flüchtlingsschutzzonen nach einer Karenzzeit Asylanträge entgegengenommen und bearbeitet werden. Migranten, die europäischen Boden erreichten, sollten kurzfristig interniert und so bald wie möglich in die „Schutzzonen“ zurückgeschafft werden. Die britische Regierung experimentiert(e) mit einigen entsprechenden Pilotprojekten auf dem Balkan und in Afrika. In Auseinandersetzung mit den britischen Lagerplänen schlug der UNHCR ein ähnliches Modell für geschlossene Auffang- und Transitlager (Verfahrenslager) an den ost- und südosteuropäischen Außengrenzen, jedoch noch innerhalb der erweiterten EU, vor. In der Praxis gibt es solche Internierungslager für Flüchtlinge bereits, wenn auch nicht unbedingt nach den Vorstellungen des UNHCR, etwa in Bálková, Tschechien (vgl. FR vom 6.10.2004, „Die Flucht endet im Gefängnis“). Auch exterritoriale Auffanglager existieren schon, etwa in zwei Orten in der Ukraine, in der Nähe von Sumy, an der Grenze zu Russland, und im ehemaligen Militärstädtchen Pawschyno, an der Grenze zu Ungarn, der Slowakei und Rumänien (vgl. Valerij Gladko: „Im Osten werden Schilys Träume wahr“, taz vom 2. August 2004). Die deutsch-italienische „Lager-Initiative“ ähnelt der britischen, soweit sich dies anhand der teilweise widersprüchlichen Verlautbarungen Schilys beurteilen lässt: MigrantInnen und Flüchtlinge, die beim Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, aufgegriffen werden, sollen demnach in nordafrikanische Lager zurück transportiert werden, um dort ihren möglichen Flüchtlingsstatus durch EU-BeamtInnen überprüfen zu lassen. „Eine gerichtliche Kontrolle muss es nicht zwangsläufig geben. Wir sind außerhalb des Rechtsgebietes der EU“ (Schily in der SZ vom 2.8.2004). Nach seiner Rechtsauffassung sollen als schutzwürdig anerkannte Flüchtlinge, allenfalls in kleiner Zahl „auf freiwilliger Basis“ (Schily), von den Ländern der EU übernommen werden. Im Regelfall droht diesen jedoch eine Zwangsverbringung in „heimatnahe“ Regionen mit „akzeptablen Schutzstandards“. Die als schutzunwürdig erachteten Flüchtlinge und MigrantInnen sollen hingegen aus diesen Auffanglagern umgehend in ihre Herkunftsländer ab- oder in andere so genannte „sichere Drittstaaten“ weitergeschoben werden. Damit hätte EU-Europa einen neuen Typus von Lager geschaffen: exterritoriale, EU-finanzierte „Auffangzentren“, die zwar nicht der eigenen unmittelbaren Kontrolle unterstehen, die jedoch im Auftrage der EU-Staaten einen Vorposten bei der Bekämpfung der unerwünschten Flucht- und Migrationsbewegungen bilden. Der deutsch-italienische Vorstoß steht grundsätzlich im Einklang mit den Plänen der EU-Kommission, möglichst viele Transitstaaten in „geeignete Erstasylstaaten“ umzuwandeln. Diese Strategie firmiert unter dem menschenrechtlich unverdächtigen Label „Den Flüchtlingsschutz auch außerhalb Europas stärken“. Das anvisierte außereuropäische Lagersystem ist Teil eines Aktionsplans, „illegale Wanderungsbewegungen“ in Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsstaaten einzudämmen. Die Bekämpfung der „illegalen Migration“ nach Europa hat innerhalb der EU inzwischen höchste Priorität erlangt. Es wurde ein repressiv ausgerichtetes, kurz- und langfristiges Maßnahmenbündel entwickelt, das darauf abzielt, Migration auch im Vorfeld der militarisierten EU-Grenzen zu unterbinden und das bislang Tausende von Menschenleben kostete. Der „Flüchtlingsschutz“ soll in die wirtschaftlich ärmeren Anrainerstaaten der EU ausgelagert werden – und dies in Zeiten rapide zurückgehender Flüchtlingszahlen! Deutschland favorisierte bei dem Treffen der EU-Regierungschefs in Sevilla 2002 die Strategie, kooperationsunwillige Transit- und Herkunftsstaaten die Entwicklungs- oder Wirtschaftshilfe zu streichen bzw. zu reduzieren, um migrationspolitisches Wohlwollen zu erzwingen. Eine solche „Politik des Aushungerns“ nimmt die Bevölkerungen in den Herkunfts- und Transitländern als migrationspolitische Geisel. Nach dem nur vordergründigen „Scheitern“ des Schily-Konzepts setzt die EU weiterhin darauf, „Auffanglager“ - etwa in Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien – zu errichten, wobei diese in der Hoheit und Zuständigkeit der jeweiligen nordafrikanischen Staaten belassen bleiben sollen. Zugleich werden die EU-Außengrenzen mit Hilfe zwischenstaatlicher Abkommen grenzmilitärisch wirksamer befestigt. Dies Vorgehen folgt dem bewährten bundesdeutschen Konzept „sicherer Drittstaaten“, das seiner Logik nach langfristig zur vollständigen „Auslagerung“ des Flüchtlingsschutzes aus Europa führen wird.
Transnationale Migration, europäische Sicherheitspolitik und die „youth bulge“
Die EU-koordinierte Bekämpfung der „illegalen“ Migrationsbewegungen muss unserer Ansicht nach in einem weiteren politischen Kontext und Zeithorizont verortet werden, den wir an dieser Stelle nur skizzieren können. In der europäischen, von Solana entworfenen Sicherheitsdoktrin, die der EU-Rat am 12. Dezember 2003 verabschiedete („A secure Europe in a better world“), wurde die Definition von „Sicherheit“ entgrenzt und auf die europäischen Nachbarregionen ausgedehnt, die geopolitisch als europäischer Sicherheitsgürtel definiert werden. Nordafrika bildet dabei in den unterschiedlichen strategischen Überlegungen eine der zentralen sicherheitsrelevanten Regionen, in denen gegebenenfalls auch präemptiv militärisch interveniert werden soll. Für Herfried Münkler, der inzwischen zum Ein-Man-think-tank der Bundesregierung avanciert ist, besteht die Differenz zwischen der US-amerikanischen, die seitens der Anti-Kriegsbewegung massiv kritisiert wurde, und der europäischen Sicherheitsstrategie, die nie gleichwertig ins kritische Blickfeld geriet, lediglich darin, dass erstere global und letztere hingegen regional angelegt sei, und dass „die ‚Ausdehnung des Sicherheitsgürtels um Europa‘ das regionale Äquivalent einer globalen Präemptionsstrategie darstellt“ (Herfried Münkler, Angriff als beste Verteidigung? Sicherheitsdoktrinen in der asymmetrischen Konstellation, in: IPG 3/2004). In dieser Europäischen Sicherheitsdoktrin werden Flucht- und Wanderungsbewegungen nach Europa sowie „Bevölkerungsverschiebungen“ infolge regionaler Konflikte als Bedrohungsfaktoren festgeschrieben. So erklärte beispielsweise der deutsche Verteidigungsminister Struck anlässlich des „15. Forums Bundeswehr und Gesellschaft“ der Welt am Sonntag am 9. November 2004 in Berlin: „Die geographischen und materiellen Grenzen des europäischen sicherheitspolitischen Engagements müssen ... bestimmt werden – in Europa, in Afrika und darüber hinaus. ... Zu diesen (europäischen) Interessen gehören der Schutz gegen internationalen Terrorismus oder die Begrenzung der Auswirkungen destabilisierender Konflikte in der europäischen Nachbarschaft. Dazu gehören auch der Schutz vor illegaler Migration und organisierter Kriminalität oder der Schutz der Energie- und Rohstoffversorgung. Dies sind legitime gemeinsame Interessen, die gemeinsames internationales Handeln der europäischen Staaten erfordern können.“ (Herausforderungen und Perspektiven der europäischen Sicherheitspolitik, unter: www.bmvg.de) Diese Bedrohungswahrnehmung, in der die unkontrollierte, unerwünschte Migration im Spektrum der „organisierten Kriminalität“ und der „gefährlichen arabischen Massen“ identifiziert und definiert wird, wird inzwischen von der gesamten europäischen politischen Elite geteilt. Dies ist eine ausdrückliche „Feinderklärung“ gegen die unerwünschten ImmigrantInnen, die impliziert, dass diese, in Europa angekommen, als Bedrohung angesehen, interniert, kriminalisiert und entrechtet und schließlich möglichst rasch wieder abgeschoben werden sollen. Im internationalen „Krieg gegen den Terror“ fallen Maßnahmen zur Bekämpfung des (vermeintlichen oder tatsächlichen) Terrorismus mit denen gegen flüchtige Menschen ununterscheidbar ineinander, wie Dominic Johnson in einem taz-Artikel berichtet („Abschiebung in die Sahara“, taz vom 25. August 2004): „Die Abschottung der Südgrenzen des Maghreb interessiert nicht nur die Migrationspolitiker der EU, sondern auch die Terrorbekämpfer der USA. Bessere Grenzkontrollen in der Sahara, Luftraumüberwachung und technische Hilfe durch mobile US-Militärteams sind die nordafrikanische Dimension des internationalen ‚Kriegs gegen den Terror‘. (...) Das dient, wie auf NATO-Tagungen offen angesprochen wird, auch der Abwehr der illegalen Migration“. Es handelt sich hierbei um den „Pan-Sahel-Plan“, mit dem auf mögliche Rückzugsgebiete für „Terroristen“ in der Sahelzone und ihr Einsickern über die Migrationsrouten militärisch reagiert werden soll und der anregt, die Grenzen des Tschad und die von Mali, Niger und Mauretanien gänzlich zu schließen. Das Budget für diesen Plan soll in den nächsten Jahren auf 250 Millionen Dollar aufgestockt werden (vgl. Marokko – der neue Gendarm Europas, in: Archipel 12/2004). Diese Beobachtungen über die US-militärische Präsenz in der Sahelzone korrespondieren mit den Untersuchungen und den kriegsbeschwörenden Schlussfolgerungen des Genozidforschers Gunnar Heinsohn, der im deutschen Feuilleton unter Überschriften wie „Der heranwachsende Krieg“ oder „Zu viel Söhne“ seine Theorie der Eskalation des Terrors ausbreiten konnte. Demnach bildeten vor allem der „Jugendüberschuss“ (Youth bulge) in den islamischen und afrikanischen Staaten südlich der Sahara und die mangelnden Zukunftsperspektiven eines großen Teils dieser Jugendlichen „ein unendliches Reservoir für die Rekrutierung von Terroristen“. Diese bevölkerungspolitische Bedrohungskonstruktion der „gefährlichen arabischen Massen“, die aus dem „Überhang (bulge = Beule) perspektivloser junger Männer“ im europäischen Armutsgürtel erwächst, wird in den politischen Denk- und Strategiefabriken vielfach geteilt. Heinsohn zitiert den inzwischen zurückgetretenen CIA-Direktor George Tenet: „Armut und politische Instabilität im Mittleren Osten und im Subsaharagebiet haben für die Rekrutierer von Terroristen einen überaus fruchtbaren Boden bereitet. In den kommenden zwei Jahrzehnten werden diese Regionen die größten Bevölkerungen an Jugendlichen haben, unter denen die Wahrscheinlichkeit, Terrorist zu werden, am höchsten ist.“ (taz vom 6./7. 4 2002) Dies sind nur einige wenige Aspekte, die anzeigen mögen, wie vor dem Hintergrund der europäischen Sicherheitsdiskussion migrations-, bevölkerungs-, entwicklungs- und militärpolitische Dimensionen – übrigens ein Ansatzpunkt für die politisch lautstark geforderte zivilmilitärische Zusammenarbeit (CIMIC) - ineinander verwoben werden und wie migrationspolitische Bedrohungsszenarien dazu dienen, einen permanenten Kriegszustand heraufzubeschwören, der Europa einen soll. Noch weitere Aspekte - von geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen an Öl und Gas, bzw. an dessen Transportkorridoren und allgemeinen Marktzugängen einmal ganz abgesehen – lassen vor allem Nordafrika zum „sicherheitsrelevanten Faktor“ europäischer Politik werden: Wenn die Prognosen der UN stimmen, schreitet die weltweite Verwüstung stetig voran, so dass bis 2025 z.B. 2/3 des bebauten Ackerlandes in Afrika verschwunden sein werden. Weltweit werden laut UN dann 135 Millionen Menschen nach neuen Lebensgrundlagen suchen (vgl. FR vom 28.10.2004). Samir Amin, Direktor des Dritte Welt Forums in Dakar, beschreibt in einem kürzlich erschienenen Artikel, wie sich Landwirtschaft und Besitzverhältnisse auf dem Land global verändern würden, setzten sich die Entwicklungskonzepte der WTO in der Landwirtschaft durch: Etwa 3 Milliarden Menschen, rund die Hälfte der Weltbevölkerung, würden ihre Lebensgrundlagen durch die Kapitalisierung der Landwirtschaft und die Kontrolle der imperialen Zentren über diesen Inwertsetzungsprozess verlieren! Dieser „kapitalistische Genozid“, als den Samir Amin diese landwirtschaftliche Durchkapitalisierung bezeichnet, habe längst begonnen in China, Indien, Brasilien (vgl. Samir Amin, „Der kapitalistische Genozid“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Juli 2004). Die europäische Politik setzt in ihrer Sicherheitsdoktrin auf die Stärkung genau dieser destabilisierenden und gewaltproduzierenden Welt(un)ordnung und ihrer finanz- und handelspolitischen Institutionen (Weltbank, WTO und IWF). Dem entspricht ein flankierendes gewaltbereites Interventionsszenario, das die aus der neoliberalen Globalisierung erwachsenden Konflikte (exemplarisch: der zunehmende Migrationsdruck auf die Wohlstandszonen) eindämmen und pazifizieren soll. Das möglichst frühe „Abfangen“ der Flüchtlinge und ihre „sichere“ Internierung in Lagern außerhalb Europas gehören hierzu. Während im Inneren der Wohlstandszonen den Menschen ein Bleiberecht oder gar ein Recht zur Flucht politisch und gesetzlich abgesprochen wird, erhoffen sich die europäischen Sicherheitsstrategen, ein internationales Lagersystem könnte dazu beitragen, dass die VerliererInnen und Überflüssigen der kapitalistischen Weltwirtschaftsordnung Europa nicht erreichen. Perspektivisch werden der Druck und die Erwartungen der trikontinentalen Massenarmut auf die europäischen Wohlstandszentren anwachsen und in kollektiven Formen wie Migration und Unruhen Gestalt annehmen. In diesem Zusammenhang stehen die Europäische Sicherheitsdoktrin, die Lagerpläne und militärische Grenzaufrüstungen genauso wie z.B. die „Wider Middle East Initiative“ des deutschen Außenministeriums, die präventiv den Raum und die Menschen einzuhegen, „demokratisch“ zu stabilisieren und diese Gesellschaften neoliberal zu öffnen beabsichtigen: „Diese Region ist Teil der europäischen Sicherheit im 21. Jahrhundert.“ (Außenminister Fischer)
Lager, Grenzaufrüstung und ‚battle groups‘
Die innereuropäische Diskussion um Auffanglager außerhalb der EU ist noch längst nicht abgeschlossen; einzelne Länder bringen immer wieder neue Initiativen hervor. So unterbreitete etwa der österreichische Innenminister Strasser Mitte September 2004 auf dem österreichisch-baltischen Sicherheitsgipfel (!) den Vorschlag, Lager für tschetschenische Flüchtlinge heimat- und „kulturkreisnah“ in der Ukraine zu errichten. Die italienische Regierung wiederum unterstützt Libyen beim Aufbau von Abschiebelagern in der Wüste durch die Lieferung von Zelten und Baumaterial. Verbunden ist diese Stärkung von Lagerstrukturen im EU-Ausland mit verschärften Abwehrmaßnahmen und immer rücksichtsloseren Deportationen. Die italienische Regierung ließ zur Abschreckung Hunderte über das Mittelmeer geflohene und auf Lampedusa gestrandete Flüchtlinge nach ihrer dortigen Internierung postwendend und offenkundig völkerrechtswidrig wieder zurück nach Libyen bringen. Nach Angaben des italienischen Fernsehsenders SkyTG 24 wurden viele der Deportierten anschließend in die Wüste an der südlichen Landesgrenze Libyens verfrachtet. Im Vorgriff auf künftige europäische Regelungen handelte der südliche ‚EU-Frontstaat‘ Italien bei dieser Aktion im Rahmen bilateraler Vereinbarungen. Italien hat diverse ,Rückführungsverträge’ mit nordafrikanischen Staaten abgeschlossen (Marokko, Libyen, Tunesien), zugleich bestehen Kooperationsabkommen hinsichtlich gemeinsamer Land- und Seegrenzkontrollen. Nachdem das EU-Embargo gegenüber Libyen aufgehoben wurde, stellte Italien dem nordafrikanischen Staat, der die Genfer Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet hat und dessen brutale Abschiebungspraxis bekannt ist, auch militärische Ausrüstung und VerbindungsbeamtInnen zur Verfügung. Der italienische Ministerpräsident Berlusconi bezeichnete die Zusammenarbeit mit Libyen bei der Bekämpfung der ‚illegalen Einwanderung‘ als ein „Modell für Europa“(FAZ vom 30.8.2004). Ein ‚Modell‘ der Rechtlosigkeit, der Lager und des Todes, wie das Beispiel Tunesiens zeigt. Der italienische Politologe Paolo Cuttitta beschreibt die konkreten Auswirkungen des europäischen ‚Kampfes‘ gegen unerwünschte MigratInnen: „In Tunesien gibt es inzwischen dreizehn mit italienischem Geld finanzierte Abschiebehafteinrichtungen. Eine davon befindet sich in der Nähe von Tunis, eine in der Nähe von Gabès. Die anderen liegen an geheimen Orten. Niemand außer Regierung und Polizei weiß, wo. Keiner soll erfahren, was mit den Flüchtlingen passiert, die aus Italien nach Tunesien zurückgeschoben oder schon vor der Überfahrt von der tunesischen Polizei aufgegriffen werden. (...) Laut inoffiziellen Informationsquellen werden viele Migranten von den italienisch-tunesischen Abschiebelagern einfach an die Südgrenze zu Algerien begleitet und dort in der Wüste abgesetzt“ (vgl. Paolo Cuttitta, „Das diskrete Sterben“, in: FR vom 14. August 2004). Auch die ‚Meister aus Deutschland‘ meldeten sich in Sachen Lager wieder zu Wort. Der Bayerische Innenminister Beckstein etwa schlug vor, ,Auffanglager’ in Nordafrika durch die Bundeswehr aufbauen und verwalten zu lassen, da die Bundeswehr im Jugoslawien-Krieg (Kosovo) bereits ähnliche Lager errichtet und entsprechende Erfahrungen gesammelt habe. Es sei ihm zwar lieber, wenn ein derartiger Einsatz auf europäischer Ebene geregelt werde, stimmten die nordafrikanischen Regierungen jedoch zu, sähe er keine „existenziellen Hindernisse“ (Spiegel online, 19. Oktober 2004). Seit Jahren schon rüstet die Bundesregierung nordafrikanische Staaten mit militärischer Überwachungstechnik aus. Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, dass die tunesische Regierung drei Schnellboote zur Überwachung der Seegrenzen erhalten werde (Flüchtlingsrat NRW, Schnellinfo 17/2004 vom 25. Oktober 2004). Die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), eine regierungsnahe Strategie-Schmiede, warb im August 2004 unter dem Titel „Flüchtlinge aus Afrika“ (SWP-Aktuell 33) für eine kohärente deutsche und europäische Afrika-Politik, die u.a. auch die Bereitschaft zur militärischen Intervention erfordere. Deutschland, das sich an der Zusammenstellung so genannter „battle groups“ (schnelle interventionistische Kampfgruppen) beteiligt, dürfe sich Überlegungen nicht verschließen, wo und unter welchen Bedingungen diese Einheiten eingesetzt werden sollen. Großbritannien und Frankreich hätten wiederholt betont, Haupteinsatzorte dieser „battle groups“ sollten afrikanische Konfliktgebiete sein. Ihr Fazit: Da der Entwicklungsunterschied zwischen Europa und Afrika auf Jahrzehnte weiter Bestand haben wird, werde man, „will man den Zustrom nach Europa eindämmen und den Sprung in eine großzügige Zuwanderungspolitik nicht wagen, (...) weiterhin nicht um restriktive Maßnahmen herumkommen“. Und weiter: „(...) auch ein frühes Filtern des Migrantenstroms und ein zielstrebiges Abschiebeverfahren werden dann Bestandteil der europäischen Flüchtlingspolitik sein müssen“. Die euphemistisch in „Begrüßungszentren“ umdeklarierten Auffanglager in Nordafrika lassen sich als ein Element jener von der SWP angeregten ,Migrationsfilter’ in Hinblick auf kommende Auseinandersetzungen mit einer weltweit entwurzelnden Massenarmut und hiermit zusammenhängender Fluchtbewegungen begreifen. Insofern stellt das europäische Migrationsregime lediglich eine Facette im Rahmen der militärisch-machtpolitischen Aufrechterhaltung der globalen Ungleichheitsordnung, aus der sich der Reichtum der Metropolen fortgesetzt speist, dar. Es dient, wie auch das nationale ‚Zuwanderungsgesetz‘, vor allem dazu, das Eindringen aus den Zonen der Armut und Gewalt in die Zonen des Reichtums zu verhindern. Es ist Teil eines Krieges gegen die Massenarmut der drei Kontinente und ihren in der Migration verkörperten Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit – nach praktizierten Menschenrechten.
Oujda - Oder: Das Sterbenlassen
Der portugiesische Journalist Paulo Moura hat in einer bemerkenswerten Reportage („Im Wald von Missnana, ein Lager afrikanischer Flüchtlinge vor der Festung Europa“), die in Lettre International Herbst 2004 auszugsweise abgedruckt wurde, das Überleben und Sterben ,illegaler’ afrikanischer Flüchtlinge im Wald von Missnana in der Nähe Tangars (Marokko) beschrieben. Er hat die Flüchtlinge in ihrem Waldversteck aufgesucht und mit ihnen gesprochen. Einige Hundert Flüchtlinge hausen dort in Erdhöhlen und warten auf eine Gelegenheit, nach Europa zu gelangen. Vielen fehlt das Geld für Schlepper, viele finden keinen Job, sind krank. Paulo Moura berichtet von den Razzien der Polizei im Wald und von den Überfällen marokkanischer Banditen, die hoffen, bei den afrikanischen Flüchtlingen Beute zu machen. Die Flüchtlinge selbst bezeichneten sich als camarades in der Überzeugung, es sei Arabisch und bedeute Ausländer. Moura schreibt, dass Marokko Geld von der EU erhalte, um das Problem der ,Illegalen’ an Ort und Stelle zu lösen, und Marokko tue dies auf seine Weise: „Man ‚deportiert‘ sie, in Lastwagen, zu Hunderten. Männer, Frauen, Kinder, die, bis auf ihre Kleider am Leib, nichts bei sich haben. In verschlossenen Transportern geht es per Express in den Tod, unaufhaltsam, wie damals, in den Waggons nach Auschwitz. Sie werden nicht in ihre Ursprungsländer abgeschoben, sondern zurückgebracht, auf die andere Seite der Tür, durch die sie gekommen sind, in die Gegend von Oujda. Hinter der Grenze, im Niemandsland zwischen Marokko und Algerien (das sie ebenfalls nicht aufnimmt), dort, mitten in der Wüste, werden die camarades ausgeladen. In einem unwirtlichen, menschenleeren Landstrich, glühend heiß bei Tag und eiskalt bei Nacht. Dort irren die camarades halb verhungert, wie Zombies, durch die Sandstürme, verrotten zu Tausenden. Dort kreuzen sich Tag für Tag die Flüchtlingsströme aus dem Süden mit denen der ‚Deportierten‘ aus dem Norden. Dort sterben sie, auch wenn keiner zum Sterben gekommen ist.“ Hatte der deutsche Bundesinnenminister dies im Sinn, als er in der FAZ vom 23. Juli 2004 sagte: „Afrikas Probleme müssen in Afrika gelöst werden“? „Ich finde (...) nichts moralisch Anstößiges daran“, so Schily jedenfalls in der SZ vom 2. August 2004, „Menschen an der illegalen Einreise nach Europa zu hindern und in ihr Herkunftsland zurückzuführen“. Werden wir uns mit der Vorstellung sicherheitspolitisch legitimierter Lager in Nordafrika arrangieren, nachdem wir uns an die ausländerpolitisch legitimierten Lager in Deutschland längst wieder gewöhnt haben? Der Aufbau eines tödlichen Sicherheitskordons wird jedenfalls derzeit fortgesetzt, allein schon um ein globales soziales Apartheidsregimes aufrecht erhalten zu können, das die trikontinentale Massenarmut von den Zitadellen des Wohlstands fernhält und sie in ihren „planet of slums“ (Mike Davis) zurück verbannt.
Migranten als Avantgarde der globalen Modernisierung?
Gibt es nicht auch eine optimistischere Sicht? In der NZZ vom 30. Dezember 2004 schlug Karl Schlögel einen Perspektivwechsel vor: MigrantenInnen seien nicht nur als passive Opfer sondern auch als Akteure anzusehen; Nomadentum sei nicht als Schicksal, sondern als Chance zu verstehen. Schlögel skizzierte, wo überall in der Welt MigrantenInnen am Werke sind und Gesellschaften verändern, dynamisieren und modernisieren. Er unterstrich: „Innovation, Improvisationsfähigkeit, ethnisch und kulturell bedingte Kohäson der jeweiligen Diaspora, Elastizität, Anpassungsfähigkeit und Durchsetzungskraft und nicht zuletzt Vielsprachigkeit – all das macht die Migranten zu den idealen Agenten sozialer und kultureller Modernisierung.“ Karl Schlögel hat recht: Überall auf der Welt haben MigrantInnen ihren Platz in Universitäten und Laboratorien, an Arbeitsplätzen und in Gesellschaften erkämpft und behauptet – mit oder ohne (vorhergehender) Erlaubnis der nationalstaatlichen Kontrollapparate. Sie haben gelernt, in Provisorien zu überleben, und sind Teil der Gesellschaften und ihrer klassenpolitischen Auseinandersetzungen geworden. Karl Schlögel schloss seine Aufforderung zu einem optimistischen Perspektivwechsel dementsprechend mit der Anmerkung: „Je mehr die Welt in Bewegung und die Menschenströme im Fluss sind desto wichtiger ist der Halt, der in stabilen und festen Institutionen liegt.“ Das Lob der Migranten sei daher ohne ein Lob der Ordnung nicht zu haben. Doch welche Ordnung? Etwa die eines aussondernden Migrationsregimes und eines modernen Lagersystems, das die kapitalistische Expansion und die gewaltsame Neuordnung der Welt ergänzt? Menschenrechtlich will der optimistische Perspektivwechsel nicht gelingen, denn längst nicht alle MigrantInnen und Flüchtlinge schaffen den Sprung ins moderne Weltproletariat der global cities, längst nicht alle besitzen die erforderlichen Fähigkeiten, ihre Haut in den Metropolen einträglich zu Markte zu tragen. Die meisten von ihnen bleiben menschenrechtslos, hier wie dort. „Dass es ‚so weiter‘ geht, ist die Katastrophe“ (Walter Benjamin).