23. Feb. 2018 © @dpa
Demonstrationsbeobachtung / Prozessbeobachtung / Rechtsstaatlichkeit / Versammlungsrecht

Pressemitteilung: Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert Freispruch für Fabio V.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert Freispruch für Fabio V. Rechtswidrige Auflösung der Versammlung durch die Polizei am Rondenbarg. Lückenlose Aufklärung des Polizeieinsatzes erforderlich.

Aus Sicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie ist Fabio V. von sämtlichen Vorwürfen, die gegen ihn wegen der Teilnahme an einem G20-Protestzug verhandelt werden, freizusprechen. Der Prozess hat nach mittlerweile 12 Verhandlungstagen keine Beweise für sein Wissen über oder seine Billigung etwaiger Gewalttätigkeiten aus der Menschenmenge heraus erbracht. Genau darauf gründet sich aber die Anklage, die ihm durch vermeintliche psychische Beihilfe schweren Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung und tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamt*innen nachzuweisen sucht. Fabio V. wollte während der Gipfelproteste sein in der europäischen Menschenrechtskonvention und im Grundgesetz verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlung wahrnehmen. Dafür darf er nicht bestraft werden.

Michèle Winkler, die für das Grundrechtekomitee seit November den Prozess beobachtet, stellt fest: „Über die letzten Monate ist die Anklage der Staatsanwaltschaft praktisch in sich zusammengefallen – auch weil sie sich auf einen Polizeibericht stützte, der sich in großen Teilen als überzogen und falsch herausstellte. Alle Versuche, die Demonstration im Nachhinein in der Gesamtheit als unfriedlich zu brandmarken oder einen einheitlichen Tatplan der Demonstrierenden zu konstruieren, sind letztlich im Nichts verlaufen. Zuletzt sagte selbst die Staatsanwältin, sie gehe nicht davon aus, dass im Camp etwas anderes verabredet wurde, als zu einer Blockade der Protokollstrecken aufzubrechen und dass auch Fabio V. nichts darüber hinaus Gehendes gewusst habe. Hier wurde ein Sündenbock gesucht und das sollte nun auch gerichtlich eingestanden werden.“

Vielmehr handelte es sich bei der Versperrung des Weges und der anschließenden unangekündigten Auflösung des Demonstrationszugs von Seiten der BFHu Blumberg (Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft der Bundespolizei) um einen grundrechtswidrigen Eingriff in eine Versammlung. Rechtswidrig handelte auch die Wasserwerferbesatzung der BFHu Hünfeld, die noch in Fahrt und ohne Ankündigung von hinten Wasser auf die Demonstrierenden abschoss. Die Polizei hätte die Aufgabe gehabt, etwaige unfriedliche Demonstrant*innen aus der Versammlung zu lösen, oder zunächst die Demonstration rechtskräftig nach Ankündigung für aufgelöst zu erklären, bevor sie unmittelbaren Zwang anwendete. Jede Person muss zudem die Möglichkeit haben, sich aus einer Demonstration zu entfernen. Hier wurde dies durch eine faktische Kesselung und unvermittelte Gewaltanwendung seitens der Polizei unmöglich gemacht. Die Folge war eine Massenpanik, bei der mindestens 14 Demonstrant*innen, zum Teil mit offenen Brüchen, schwer verletzt wurden.

Winkler dazu: „Im Prozess kamen viele erschreckende Details über den Polizeieinsatz ans Licht, dennoch sind wir meilenweit von einer Aufklärung entfernt. Was machten zum Beispiel zeitgleich vier bis fünf verschiedene Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten der Eingreifkräfte vor Ort? Wie passt das Verhalten der Polizei zum angeblichen Befehl, die Gruppe nur visuell aufzunehmen? Auch wenn man sich die Einsatzvideos anschaut, die Schläge in Gesichter oder Tritte gegen am Boden Liegende dokumentieren, kann von der behaupteten Verhältnismäßigkeit gar keine Rede sein. Es scheint, als hätte es für die Polizei einen Freifahrtschein für Gewaltanwendung und Prügelei gegeben. Es kann nicht sein, dass über Tage hinweg Grundrechte missachtet wurden und die Öffentlichkeit noch nicht einmal das Wort Polizeigewalt in den Mund nehmen soll, geschweige denn eine auf Fakten basierende Nachbereitung der Geschehnisse erfolgt. Wer kümmert sich um den Schutz von Grundrechten, wenn die Politik daran kein Interesse zeigt? Wer kontrolliert eigentlich die Polizei?“

Fabio V. hatte viereinhalb Monate in Untersuchungshaft verbracht, nachdem er mit über 70 anderen Personen am 07. Juli im Rondenbarg festgenommen worden war, obwohl schnell klar war, dass ihm persönlich keine eigenhändigen Tatbeiträge oder Gewalthandlungen zugeordnet werden können. Aufgrund der herausragenden Bedeutung dieses Verfahrens für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hatte das Komitee für Grundrechte und Demokratie durchgängig eine Prozessbeobachterin entsandt.

Köln/Hamburg, 23. Februar 2018