Das Grundrechtekomitee fordert einen erneuten Freispruch für Hagen Kopp. Das Bürger*innen-Asyl ist und bleibt legitimes Mittel zivilen Ungehorsams gegen die immer weiter zunehmende Brutalisierung des bundesdeutschen und europäischen Abschiebungsregimes.
Gegen dieses Unrecht reagieren bundesweit Menschen zurecht mit dem Auf- und Ausbau von Schutzstrukturen wie dem Bürger*innen-Asyl. Denn es braucht Orte der Zuflucht - von Gästezimmern in Wohnprojekten bis hin zum Kirchenasyl. Und es braucht Menschen, die betroffene Personen in derartigen Notsituationen unterstützen und notfalls verstecken.
Weil Hagen Kopp mit seinem Namen im Impressum der Webseite www.aktionbuergerinnenasyl.de steht, wurde der Aktivist wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" im Juli 2020 vor dem Amtsgericht in Alzenau (Bayern) angeklagt – und freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Berufung ein. Am 6. Mai findet daher am Landgericht in Aschaffenburg das Berufungsverfahren statt.
"Es ist die Brutalisierung des Abschiebungssystems, die zu verurteilen ist, nicht aber die menschenrechtlich gebotene Unterstützung derjenigen, die durch eben dieses System in Notsituationen geraten. Fast täglich kommt es zu neuen skrupellosen Abschiebungen, die sich an Menschenverachtung kaum überbieten lassen. Die Behörden schrecken nicht einmal mehr vor Abschiebungen in Länder zurück, in denen Krieg herrscht – zuletzt zog man sogar Abschiebungen nach Syrien in Erwägung", kommentiert Britta Rabe, politische Referentin des Grundrechtekomitees den anstehenden Prozess am 6. Mai.
Das Grundrechtekomitee hatte sich bereits zum ersten Prozess 2020 kritisch zum erhobenen Vorwurf geäußert.
Köln, den 4. Mai 2021