Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat den Asylantrag des US-Soldaten André Shepherd abgelehnt. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hält diese Asyl-Verweigerung für grund- und menschenrechtswidrig.
Die Entscheidung widerspricht dem Grundrechtsanspruch auf Asyl für politische Verfolgte. André Shepherd hat eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst in der US-Armee getroffen, da diese einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak geführt hat, in den der jetzige Deserteur verwickelt war. Die Erklärung des Bundesamtes hebt in der Begründung für die Asyl-Ablehnung darauf ab, dass Shepherd nach 2007 nicht mehr in konkrete Kriegsverbrechen hätte verwickelt werden können, zumal er „nur“ als Hubschraubermechaniker tätig gewesen sei.
Die Begründung der Asyl-Ablehnung gipfelt in dem Satz „Auf die Frage, ob der Einmarsch der Koalitionsstreitkräfte in den Irak gegen das Völkerrecht verstieß oder nicht, kam es vorliegend nicht an“ (Pressemitteilung des BAMF vom 4.4.2011). Während die Friedensbewegung den Irak-Krieg von Anfang an als völkerrechtswidrig gebrandmarkt hatte, ist diese Tatsache inzwischen unter Völkerrechtlern weitgehend unbestritten. Die fortgesetzte Besatzung des Iraks ist trotz formaler UN-Legitimierung Ergebnis dieses völkerrechtswidrigen Krieges. Weiterhin finden völkerrechtswidrige Militäreinsätze statt, bei denen auch Zivilisten getötet werden. Der Deserteur Shepherd hat das Recht, selbst zu bestimmen, wie weit seine Gewissensentscheidung gegen diesen Krieg und die anschließende Besatzung mit fortgesetzter Gewaltanwendung reicht. Das Grundrecht auf Gewissensfreiheit und speziell auf Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe haben im Grundgesetz eine herausragende Bedeutung, besonders im Kontext des Friedensgebotes des Grundgesetzes. Dies muss auch für Asylentscheidungen gegenüber Deserteuren eine zentrale Rolle spielen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2005 im Fall der Verweigerung eines Bundeswehrmajors gegen seinen Einsatz im Kontext des Irak-Krieges ausdrücklich anerkannt, dass dessen Gewissensentscheidung gegen den Krieg begründet und anzuerkennen sei (BVerwG 2WD 12.04). Seine Degradierung musste rückgängig gemacht werden. Auch Major Pfaff musste „lediglich“ Unterstützungsleistungen für den Krieg erbringen. Im Geiste dieses höchstrichterlichen Urteils zum Irak-Krieg muss auch der Fall Shepherd gesehen und beurteilt werden. Jeder Soldat trägt für sein Tun und die damit verbundenen Folgen die volle Verantwortung!
Die Folgen der Asylverweigerung sind nicht abzusehen. André Shepherd darf nicht an die US-Armee und -Justiz ausgeliefert werden! Er würde umgehend zu einem Opfer politischer Verfolgung. Die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge muss revidiert werden!
Wir rufen auf zu Solidarität mit dem US-Deserteur André Shepherd und allen Deserteuren, die wegen ihres Widerstandes gegen den Krieg verfolgt werden.