29. Nov. 2017
Rente für Gefangene

Pressemitteilung: Arbeits- und Sozialminister-Konferenz soll „Rente für Gefangene“ endlich umsetzen

Am 6./7. Dezember 2017 wird die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) in Potsdam (Brandenburg) zu ihrer jährlichen Sitzung zusammenkommen. U.a. wird sie zum Thema „Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die Rentenversicherung“ beraten. Eine Arbeitsgruppe der ASMK war beauftragt worden, der Konferenz eine Entscheidungsvorlage zu unterbreiten, die bislang noch nicht öffentlich bekannt ist.

Wir gehen davon aus, dass diese AG der ASMK zur bevorstehenden Konferenz einen konkreten Vorschlag zur Einbeziehung der Gefangenen unterbreiten wird, der die konstruktiven Argumente der politischen Debatte der letzten Jahre um dieses Thema aufgreift. Grund- und menschenrechtlich sowie aus den Sozialstaats- und Wiedereingliederungsgeboten ist der jetzige Status quo (Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung) nicht länger zu rechtfertigen. Das Strafvollzugsgesetz von 1977 enthielt hierzu bereits einen klaren Gesetzesauftrag. Nach 40 Jahren weiterhin von „aufgeschobener Inkraftsetzung“ zu sprechen (Sprachregelung der Bundesregierung), verbietet sich.

Da eine Eigenbeteiligung der Gefangenen an den Beiträgen für die Rentenversicherung aufgrund der Niedrigstlöhne nicht möglich ist, müssten die Länder die Beiträge übernehmen. Die entstehenden Mehrkosten stehen der Verwirklichung des aus der Menschenwürde entspringenden  Resozialisierungsgebots und dem verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsprinzip gegenüber. Laut dem Bericht des von der Justizministerkonferenz eingerichteten Bund-Länder-Ausschusses vom 7.4.2016 wurden hinsichtlich der Beitragsbemessungsgrundlage zwischen 10% und 50% der Bezugsgröße (100% = Durchschnittsbeitrag aller Einzahlenden) diskutiert – im Gesetz von 1977 waren 90% vorgesehen.

Nahezu alle in der Straffälligenhilfe tätigen Organisationen haben sich in Petitionen, Stellungnahmen und politischen Gesprächen für die grundrechtlich gebotene „Rente für Gefangene“ eingesetzt. Wir fordern von der ASMK, jetzt eine klare Entscheidung für die Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in die gesetzliche Rentenversicherung zu treffen und der geschäftsführenden bzw. neuen Bundesregierung das Signal zu geben, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu beschließen und das Parlament damit schnellstmöglich zu befassen. Die Bezugsgröße hinsichtlich der Einbeziehung sollte wie ursprünglich vorgesehen bei 90% liegen, um der bislang vorprogrammierten Altersarmut ehemaliger Gefangener wirksam entgegenzutreten.

Martin Singe, Koordinator der AG Strafvollzug im Grundrechtekomitee