Staatsanwaltschaft Koblenz beschlagnahmt und öffnet Briefe. Rheinland-Pfälzische Behörden begehen erneut Briefzensur.
Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft am 16.06.2015 beschlossen, 38 an Mitglieder der Verbandsgemeinde Ulmen gerichtete Briefe eines Atomwaffengegners zu beschlagnahmen. Der Staatsanwaltschaft wurde die Befugnis erteilt, die Briefe zu öffnen. (Az: 30 Gs 4484/15)
Hintergrund der erneuten Briefzensur ist ein atomwaffenkritisches Schreiben des Heidelberger Friedensaktivisten und Mitglied des Grundrechtekomitees, Hermann Theisen, womit dieser Kommunalpolitiker der Verbandsgemeinde Ulmen in persönlichen Briefen angeschrieben und ihnen ein atomwaffenkritisches Flugblatt übersandt hatte. In den Briefen werden die Politiker der Verbandsgemeinde Ulmen, in deren kommunalpolitische Zuständigkeit das Atomwaffenlager Büchel fällt, zu ihrer Haltung zu der geplanten Modernisierung der in Büchel gelagerten US-amerikanischen Atomsprengköpfe befragt. Zudem wurde ihnen ein Flugblatt übersandt, in dem sie aufgefordert werden, die Zivilgesellschaft über die Hintergründe der geplanten Atomwaffenmodernisierung zu informieren.
Erst am 24.04.2015 hatte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz entschieden, dass die Beschlagnahme und die Vernichtung solcher Briefe und Flugblätter, wie sie die Staatsanwaltschaft Koblenz im Juli 2014 vorgenommen hatte, gegen Art. 10 GG (Briefgeheimnis) und Art. 14 GG (Eigentum) verstoßen hat (2 K 1030/14.KO). Und am 29.01.2015 entschied die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz sogar, dass das Verbot der Verteilung solcher Flugblätter (während einer angemeldeten Kundgebung) rechtswidrig gewesen ist (1 K 893/14.KO).
Ungeachtet dieser Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz wurden nun wieder Briefe beschlagnahmt und geöffnet, was erneut Theisens Grundrechte aus Art. 10 GG und Art. 14 GG verletzt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz begründet ihr Vorgehen damit, dass die Flugblätter "als Beweismittel erforderlich" seien, da mit ihnen die Soldaten und Zivilbeschäftigten des Atomwaffenstützpunktes Büchel zum Verrat von Dienstgeheimnissen gem. § 353b StGB aufgefordert würden: "Es ist zu erwarten, dass jeder einzelne vom Beschuldigten versandte Brief das in Rede stehende Flugblatt, in welchem zu strafbarem Verhalten aufgefordert wird, enthält."
Theisen wird den Beschluss anfechten und kritisiert die erneute Briefzensur aufs Schärfste: "Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Briefen garantiert. Wenn dieses bedeutsame Grundrecht von rheinland-pfälzischen Behörden wiederholt ignoriert wird, so ist dies eine erschreckende Ignoranz elementarer Verfassungsgrundsätze. Erschreckend ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Koblenz auch deshalb, weil es in eine Zeit fällt, in der wir alle um eine neue atomare Aufrüstung fürchten müssen."
Martin Singe vom Grundrechtekomitee erklärt hierzu: "Alle demokratischen Alarmglocken müssen läuten, wenn Atomwaffengegner schon mit den Mitteln der Grundrechtseinschränkung bekämpft werden. Es ist rechtsstaatlich absurd, wenn die Justiz in Rheinland-Pfalz mit dem neuen Amtsgerichtsurteil die eigene Rechtsprechung außer Kraft setzt."