Am 15. Dezember 2017 verhandelte das Bonner Amtsgericht erneut eine Bußgeldsache wegen Betretens des Kriegsübungsplatzes Colbitz-Letzlinger Heide (GÜZ/Gefechtsübungszentrum), das von Rheinmetall für die Bundeswehr betrieben wird. Jörg Lauenroth-Mago von der Initiative „Reiterinnen und Reiter für den Frieden“ hatte gegen den verhängten Bußgeldbescheid über 428,50 Euro Widerspruch eingelegt, so dass eine Hauptverhandlung nötig wurde.
Lauenroth-Mago machte deutlich, dass es Ziel dieses Friedensrittes (Motto: Krieg – Macht – Flucht) im Jahr 2016 war, u.a. an der Grenze des Gefechtsübungszentrums entlangzureiten, um das Gelände als Unrechtsort zu markieren. Hier würden grundgesetz- und völkerrechtswidrige Kriege simuliert, in denen in der Realität auch unzählige ZivilistInnen getötet werden. Er verwies auf den von Oberst Klein veranlassten Bombenabwurf nahe Kundus im September 2009, bei dem etwa 140 Menschen verbrannten. In der auf diesem Gelände künstlich erbauten Stadt Schnöggersburg werde der Häuserkampf trainiert. Durch Tage der Offenen Tür mit Tausenden BesucherInnen betreibe die Bundeswehr Akzeptanzmanagement für die aktuellen und künftigen Kriege. Auch Kinder dürften dann Panzer fahren und Waffen in ihre Hände nehmen. Zugleich würde durch den riesigen vom Militär besetzten Platz den AnwohnerInnen ein wertvolles Naturschutzgebiet entzogen. Die Aktion sei völlig transparent geplant und auch angekündigt worden. Während des Ritts gerieten die sechs Reiterinnen und der Betroffene an eine neue Zufahrtsstraße zum Gelände, an der sie von Security-Leuten gestoppt wurden. Diese schrieen sie an, drohten mit Waffengewalt und schufen so eine sehr beängstigende Situation, die erst mit Eintreffen der Polizei etwas beruhigt wurde.
Amtsrichterin Grunert klärte ab, dass das Bereiten des Platzes offensichtlich nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig geschehen sei. Auf Einwände, dass die Grenze des Geländes gar nicht systematisch erkennbar sei, wies die Richterin auf das Polizei-Protokoll hin, dem gemäß die ReiterInnen auf dem Platz angetroffen worden seien. Die Richterin versuchte, eine Trennung in eine anerkennenswerte moralisch-menschliche Motivation gegenüber einer rechtlichen Dimension zu konstruieren. Das Gesetz schütze die öffentliche Ordnung, auch Versammlungs- und Meinungsfreiheit könnten nicht grenzenlos gelten, sonst „würde hier alles zusammenbrechen“. Rechtliche Rechtfertigungsgründe wollte die Richterin nicht erkennen, ohne auf den Vorwurf der Vorbereitung völkerrechtswidriger Angriffskriege konkret einzugehen. Durch solche Aktionen würden „die Kriege nicht aufhören“, sie seien dazu nicht geeignet, auch wenn der Übungsbetrieb kurzzeitig unterbrochen wurde. - Dass die Protestaktionen bzw. auch Aktionen zivilen Ungehorsams natürlich nicht unmittelbar Kriege stoppen können, ist den FriedensaktivistInnen durchaus bewusst. Aber die Richterin verkennt hier, dass die Überwindung der Kriegstradition nur als langfristiger Prozess gedacht werden kann, in dem die einzelnen Aktionen allerdings eine bedeutende Rolle spielen.
Schließlich setzte die Richterin wegen der Fahrlässigkeit der Begehung und der anerkennenswerten Motivation des Friedensreiters die Buße auf 100,- Euro fest (Mindestbuße lt. Gesetz 5,- Euro!). Einen Freispruch, wie von Lauenroth-Mago gefordert, wollte die Richterin nicht aussprechen. Trotz relativ wohlwollender Prozessführung und Verständnisäußerungen für die Motivationslage reiht sich die Richterin in die Phalanx der in den GÜZ-Prozessen verurteilenden Bonner RichterInnen ein. Bislang hatte niemand aus der Richterschaft den Mut, die Vorwürfe der Beteiligten gegen Bundeswehr und Bundesregierung, grund- und völkerrechtswidrige Kriege vorzubereiten, rechtssystematisch (Vorrangigkeit des Völkerrechts im Verhältnis zu einfachgesetzlichen Regelungen; Rechtfertigender Notstand usw.) zu prüfen, um so die vorhandenen rechtlichen Rechtfertigungsgründe wirklich beurteilen zu können.
Martin Singe, Grundrechtekomitee