Im Rahmen einer Sammelabschiebung wurde am 20.1.2015 Frau Ametovic mit ihren sechs schwer erkrankten Kindern nach Serbien (Nis) abgeschoben. Jetzt werden die Konsequenzen des Gesetzes über sichere Herkunftsstaaten in drastischer Weise deutlich.
Mitten im Winter ist diese Mutter mit sechs kranken Kindern – trotz zahlreicher Proteste von Flüchtlingsinitiativen und in voller Kenntnis der Fallproblematik – abgeschoben worden. Die Familie lebt nun unter unerträglichen Bedingungen in einer informellen Roma Siedlung, ohne Heizung und sanitäre Anlagen, eines der Kinder musste bereits in ein Krankenhaus eingewiesen werden, die Betreuung der anderen Kinder ist nicht sichergestellt.
Wir fordern zur Unterstützung der Petition für eine sofortige Wiedereinreise der Familie auf:
Verantwortlich für diese aus unserer Sicht gnadenlose Abschiebung ist das Innenministerium Baden-Württemberg, eines Bundeslandes, das eine humanitäre Flüchtlingspolitik für sich beansprucht.
Der Fall der Familie Ametovic ist nicht „nur“ ein dramatischer Einzelfall. Er steht auch exemplarisch für eine Politik, die Roma aus den Westbalkanstaaten den Status schutzbedürftiger Flüchtlinge verweigert. Er könnte der Beginn einer Abschiebewelle sein, die tausende Roma aus Deutschland betrifft.
Kurz vor der Zustimmung zum Gesetz über sichere Herkunftsstaaten im September 2014 durch den Bundesrat, hatten wir vor einer Politik gewarnt, die Verständnis für Ängste und Feindseligkeiten in der Bevölkerung signalisiert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière meinte schon damals, es ginge vor allem darum, „das Instrument der Abschiebung wieder praktikabel“ zu machen. Über Flüchtlinge aus den Westbalkanstaaten behauptete er kurzerhand, sie benötigten keinen Schutz und „belasteten“ das Asylsystem. (http://www.grundrechtekomitee.de/node/656)
Im Bundestag war zuvor versucht worden, „gute“ Flüchtlinge (aus Syrien) gegen „schlechte“ Flüchtlinge (Roma aus Westbalkanländern) auszuspielen. Bundesinnenminister de Maizière meinte, um die „großen Aufnahmebereitschaft“ für die „wirklich Schutzbedürftigen“ zu erhalten, sei die Gesetzesverschärfung erforderlich.
Menschenrechte gelten jedoch für alle und nicht nach regierungsamtlich produzierten Vorurteilen.