Trotz wiederholter Warnungen zivilgesellschaftlicher Organisationen haben sich die EU-Gesetzgebenden auf die Reform des Schengener Grenzkodexes geeinigt, über die in dieser Woche im Plenum abgestimmt werden soll.
Der Entwurf, der aus den Verhandlungen zwischen der belgischen Ratspräsidentschaft, dem Europäischen Parlament und der Kommission hervorgegangen ist, wird verheerende Folgen für Menschen mit Migrationshintergrund und für rassifizierte Communities haben. Wir fordern die Abgeordneten auf, bei der Abstimmung im Plenum die Reform des Schengener Grenzkodex abzulehnen und ein klares Signal gegen diese Gesetzgebung zu senden, die die grundlegenden Menschenrechte untergräbt.
Die Abstimmung wird mehrere Änderungsanträge beinhalten, die zusammengenommen ein gefährliches neues System zur „Steuerung der Migration“ an den Schengen-Grenzen schaffen und zur Einschränkung zivilgesellschaftlichen Raums beitragen, insbesondere die zunehmende Kriminalisierung von Freizügigkeit und Solidarität:
Während die Überarbeitung des Schengener Grenzkodexes als Lösung zur Beendigung der ständigen Wiedereinführung vorübergehender Kontrollen an den Binnengrenzen gepriesen wird, werden regelhaft Polizeikontrollen vorgeschlagen mit dem ausdrücklichen Ziel, irreguläre Migration zu verhindern.
Das Kontrollieren von Personen, die verdächtigt werden, "illegal" zu sein, stützt sich stark auf Methoden des Racial Profiling. Untersuchungen der Agentur für Grundrechte haben gezeigt, dass rassifizierte Menschen diskriminierenden und willkürlichen Kontrollen ausgesetzt sind, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus.
Mehr als die Hälfte der befragten Menschen mit afrikanischen Wurzeln der Meinung, dass ihre jüngste Polizeikontrolle das Ergebnis von Racial Profiling war. Diese Praxis verstößt eindeutig gegen das EU- und das internationale Antidiskriminierungsrecht und widerspricht dem Geist des EU-Aktionsplans gegen Rassismus. Während es in den Erwägungsgründen der Reform heißt, dass alle Maßnahmen unter uneingeschränkter Wahrung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung durchgeführt werden sollen, gibt es keinen Hinweis darauf, wie dies überwacht oder sichergestellt werden soll, oder wie die Mitgliedstaaten bei Verstößen sanktioniert werden sollen.
Artikel 23a ermöglicht interne Push-Backs zwischen den Mitgliedstaaten, da die vom Parlament eingeführten Schutzmaßnahmen zur Abmilderung der Grundrechtsverletzungen aufgehoben werden. Dieser Artikel sieht die sofortige „Überstellung“ (Abschiebung) von Drittstaatsangehörigen vor, die „in Grenzgebieten“ aufgegriffen werden, in das Land, aus dem sie gekommen sind.
Zwar gibt es Bestimmungen, die besagen, dass die Person gegen diese „Überstellungs“-Entscheidung Berufung einlegen kann, doch hat die Berufung keine aufschiebende Wirkung, Das heißt, die Person wird in jedem Fall zurückgeschickt.
Für dieses Verfahren gibt es keine Ausnahmen für unbegleitete Kinder, Familien mit Kindern oder schutzbedürftige Personen. Zwar sollen Asylbewerber*innen von solchen internen Rückübernahmeverfahren ausgenommen sein, aber wie diese Ausnahmeregelung in der Praxis eingehalten werden wird, bleibt abzuwarten. Solche „Überstellungen“ würden gegen die ständige Rechtsprechung der Gerichte in Italien, Slowenien und Österreich verstoßen, die sich alle gegen Kettenabschiebungen zwischen Mitgliedstaaten entschieden haben.
- Fallstudie: Italien Zusammenfassende Rückführungen oder Rückübernahmepraktiken an den italienischen Grenzen finden seit Jahren statt und sind ein anschauliches Beispiel für die Auswirkungen auf die MenschenrechteMenschen auf Reisen. Im Januar 2021 und erneut im Jahr 2023 entschied das Zivilgericht in Rom, dass zahlreiche Fälle von Rückübernahmen aus Triest und Gorizia im Rahmen eines Rückübernahmeabkommens von 1996 rechtswidrig waren, da sie gegen das Recht auf Nichtzurückweisung, das Recht, einen Asylantrag zu stellen, und die Verfahrensrechte auf individuelle Bewertung und wirksame Abhilfe verstoßen.
An der adriatischen Grenze wurde Italien vom EGMR im Jahr 2014 für eine Rückübernahme nach Griechenland bestraft, bei der der Gerichtshof einen Verstoß gegen das Verbot der kollektiven Ausweisung und der Misshandlung feststellte. Dem Ministerkomitee übermittelte Mitteilungen im Rahmen des Überwachungsverfahrens der Vollstreckung des Urteils in der Rechtssache Sharifi und ein kürzlich ergangenes Urteil des Gerichtshofs von Rom über die Rückübernahme eines unbegleiteten afghanischen Minderjährigen nach Griechenland zeigen, dass die Verstöße fortgesetzt werden. An der italienisch-französischen Grenze stellten der EuGH und der Staatsrat fest, dass Rückführungen zwischen den beiden Ländern in direktem Widerspruch zu den Garantien der Rückführungsrichtlinie stehen.
Andererseits ist die Praxis des Racial Profiling an den italienischen Binnengrenzen bereits weit verbreitet. Wie die ASGI in ihrer Eingabe an den CERD (Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung) dargelegt hat, ist der Bahnhof Ventimiglia - ein wichtiger Transitpunkt für Menschen auf dem Weg nach Frankreich - durch Polizeikontrollen gekennzeichnet, die sich fast ausschließlich und systematisch gegen Menschen afrikanischer Abstammung richten. Daher hat der Ausschuss spezifische Empfehlungen an die italienische Regierung gerichtet, um das Racial Profiling zu bekämpfen, indem er das völlige Fehlen geeigneter Mechanismen innerhalb des nationalen System zur Bekämpfung des Profilings bemängelt.
Der Begriff der „Instrumentalisierung“ wurde aus der Krisenverordnung des GEAS-Pakts übernommen, obwohl er aus dem ursprünglichen Entwurf des Parlaments zur Reform des Schengener Grenzkodex gestrichen worden war.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitgliedstaaten nach Belieben von den Grundrechten abweichen können, wenn ein Drittland oder ein nichtstaatlicher Akteur beschuldigt wird, „Migranten zu instrumentalisieren, um die EU oder ihre Mitgliedstaaten zu destabilisieren. Wir haben dies bei den Angriffen gegen Grenzgänger durch griechische Behörden im Jahr 2020 gesehen, die zahlreichen Todesfälle an den spanischen, polnischen, lettischen und litauischen Grenzen sowie die Schließung aller Einreisestellen nach Finnland im Jahr 2023.
Die Reform des Schengener Grenzkodexes geht noch einen Schritt weiter, indem sie eine Änderung des Rates, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, „alle erforderlichen Maßnahmen“ zur Aufrechterhaltung von „Sicherheit, Recht und Ordnung“ zu ergreifen, wenn eine große Zahl von Personen versucht, in ein Land einzureisen irregulär „massenhaft und unter Anwendung von Gewalt“. Dies ist eine unzulässige Übernahme der Rechtssache N.D. und N.T. gegen Spanien und könnte verheerende Folgen haben; der Text erlaubt nämlich unbegrenzte Ausnahmen vom EU-Besitzstand in den Bereichen Asyl und Grundrechte.
Die Reform verweist auch wiederholt auf den verstärkten Einsatz von Überwachungs- und Kontrolltechnologien Technologien an den Binnen- und Außengrenzen. Technologien wie Drohnen, Bewegungssensoren Bewegungssensoren, Wärmebildkameras und andere erleichtern die Identifizierung von Personen beim Grenzübertritt vor der Ankunft und erleichtern nachweislich die Zurückweisung.
Das Border Violence Border Violence Monitoring Network (BVMN) haben 38 Zeugenaussagen aufgezeichnet, die mehr als 1.000 Menschen betreffen und in denen die Befragten berichteten, dass sie vor ihrem Pushback eine Drohne gehört oder gesehen haben. Der Einsatz von Technologien zum Aufspüren und Überwachen der Bewegungen von Menschen könnte daher Push-backs zwischen Schengen-Mitgliedstaaten erleichtern.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern die Europaabgeordneten auf, die Reform des Schengener Grenzkodex bei der Abstimmung im Plenum abzulehnen.
Der SchengenBorder Code weitet das schädliche Konzept der „Instrumentalisierung“ aus, legalisiert interne Pushbacks, riskiert und verstärkt den Einsatz von Grenzüberwachungstechnologien, die nachweislich Grundrechtsverletzungen erleichtern.
Das Parlament zielt angeblich darauf ab, die problematischsten Aspekte zu streichen und Garantien für die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund und rassifizierte Communities zu implementieren. Dies wurde inzwischen aufgegeben, und die aktuelle Reform ist unhaltbar, wenn es um den Schutz der Grundrechte geht.
Die Englische Originalversion und die Liste der 129 unterzeichnenden Organisationen steht unten als PDF zum Download bereit.