Flucht, Migration und Asyl
Der Mord in Dessau im Schoß der Polizei
Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh, ein schwarzer Asylsuchender, an Händen und Füßen gefesselt, bei lebendigem Leib in einer Gewahrsamszelle der Dessauer Polizei. Er befand sich vollständig in deren Gewalt. Zwei der an der Ingewahrsamnahme beteiligten Polizisten werden angeklagt und freigesprochen. Der BGH hob das Urteil gegen einen der Polizisten auf. Ein neues Verfahren steht demnächst in Magdeburg an. Die Analyse des ersten Prozesses vor dem Landgereicht Dessau-Roßlau deckt die Beschränktheit des individualisierenden Strafverfahrens und seine unzulänglichen Wahrheitskonstruktionen auf.
Residenzpflicht: Die Würde des Menschen ist antastbar
Erklärung zum Residenzpflichtverfahren gegen Komi E. vor dem Verwaltungsgericht Halle/Saale am 26. Februar 2010
Residenzpflicht: Die Würde des Menschen ist antastbar
Polizeiliche Gewaltverhältnisse und ihre tödlichen Folgen
Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh, ein schwarzer Asylsuchender, der an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze fixiert war, bei lebendigem Leib im Gewahrsam der Dessauer Polizei, in deren Gewalt er sich vollständig befand und der er restlos ausgeliefert war.
Keine Verurteilung im Cap Anamur Prozess!
Solidaritätsaktion für Elias Bierdel und Stefan Schmidt vor der italienischen Botschaft Damit Italien im Namen Europas mit Flüchtlingen auf hoher See "kurzen Prozess" machen kann, wird ein jahrelanger Prozess gegen Seenotretter geführt.
Jahrbuch 2009
Jahrbuch 2009: Jenseits der Menschenrechte – Die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik Wer trägt die Verantwortung für die über 200 afrikanischen Migranten, die allein Anfang April diesen Jahres auf dem Weg nach dem „Europa der Menschenrechte“ vor der libyschen Küste ertranken? Für die glücklich Geretteten, die nun in europäisch mitfinanzierten libyschen Lagern auf ungewisse Zeit ihrer Deportation harren?
Struktureller Mord im Lügengespinst der Polizei
Ein ungewöhnliches Urteil der 6. Strafkammer zu Dessau zum Tod von Oury Jalloh aus Sierra Leone im Polizeigewahrsam zu Dessau.
15 Jahre ohne Grundrecht auf Asyl
15 Jahre ohne Grundrecht auf Asyl – „Gewöhnung“ an die Entwürdigung und Entrechtung von Menschen
Die vorliegende kleine Schrift soll vor allem zwei Fragen nachgehen, die sich aus Sicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie 15 Jahre nach der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl im Rückblick stellen:
1. Was bedeutet dieser tiefe Einschnitt in die Verfassung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland?
15 Jahre ohne Grundrecht auf Asyl
Wider die Gewöhnung an die Entwürdigung und Entrechtung von Menschen
Eine Information für Bürgerinnen und Bürger
Die vorliegende kleine Schrift soll vor allem zwei Fragen nachgehen, die sich aus Sicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie 15 Jahre nach der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl im Rückblick stellen:
1. Was bedeutet dieser tiefe Einschnitt in die Verfassung für das politische System der Bundesrepublik Deutschland?
2. Welche Folgen hat die Asylrechtsänderung für Asylsuchende und für das System des Flüchtlingsschutzes? Und was haben Tausende Tote an den Außengrenzen der Europäischen Union mit der Entscheidung vor 15 Jahren zu tun?
15 Jahre nach Abschaffung des Grundrechts auf Asyl:
Die Verrechtlichung von Ungleichheit, sozialer Diskriminierung und Ausgrenzung
In einem Klima rassistischer Gewalt wurde 1992 die Änderung des Grundrechts auf Asyl gegen außerparlamentarischen Protest zwischen den Spitzen der führenden Parteien vereinbart. Am 26. Mai 1993 wurde sie im Parlament mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen. Um den "inneren Frieden" nicht zu gefährden und den vermeintlich sintflutartigen "Asylmissbrauch" zu unterbinden, sei diese Grundrechtsänderung erforderlich geworden. Damals brannten Asylunterkünfte, wurden Flüchtlinge gehetzt, geschlagen und ermordet. Die politischen Brandreden und Appelle wirkten. Sie erzeugten Gewalt. Herrschende Politik opferte daraufhin das Grundrecht auf Asyl.
Petition für die Abschaffung des grundrechtswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes
15 Jahre Entrechtung und Entwürdigung im Namen des Rechts beenden Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das grund- und menschenrechtswidrige Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und den Asylsuchenden statt dessen grundsätzlich die üblichen sozialrechtlichen Leistungen zuzugestehen. Begründung: Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 ein Sondergesetz geschaffen, das den Lebensunterhalt für Asylsuchende regelt. Seitdem gibt es zwei Existenzminima in Deutschland.











